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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verpuffung“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 21.03.2024
- B 2 U 14/21 R -

Homeoffice: Unfallversichert bei Heizkesselexplosion

Kläger wollte seinen Arbeitsplatz mit höheren Temperaturen versorgen

Ein Busunternehmer steht unter Unfallversicherungs­schutz, wenn er im Homeoffice beim Hochdrehen der Heizung durch eine Verpuffung im Heizkessel verletzt wird. Dies hat der 2. Senat des Bundes­sozialgerichts entschieden.

Der Kläger war als selbstständiger Busunternehmer bei der beklagten Berufsgenossenschaft pflichtversichert. Er bewohnte ein Haus, dessen Wohnzimmer er als häuslichen Arbeitsplatz (Homeoffice) für Büroarbeiten nutzte. Am Unfalltag holte der Kläger seine Kinder von der Schule ab und arbeitete anschließend an seinen Schreibtisch im Wohnzimmer. Nachdem er festgestellt hatte, dass die Heizkörper im ganzen Haus kalt waren, begab er sich zur Überprüfung der Kesselanlage in den Heizungskeller. Beim Hochdrehen des Temperaturschalters kam es aufgrund eines Defekts der Heizungsanlage zu einer Verpuffung im Heizkessel, in deren Folge der Kläger eine schwere Augenverletzung erlitt.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Nürnberg, Urteil vom 22.03.2017
- 16 C 127/16 -

Keine Heizung, Warm­wasser­versorgung und Kochmöglichkeit aufgrund Ausfalls der Gasversorgung rechtfertigt in Wintermonaten 85 % und in Sommermonaten 60 % Mietminderung

Wohnungsmieter nicht zur Wartung der Heizung verpflichtet

Kommt es zu einem Ausfall der Gasversorgung und besteht deswegen nicht die Möglichkeit zu heizen, warmes Wasser zu erhalten und zu kochen, so rechtfertigt dies eine Mietminderung in den Wintermonaten von 85 % und in den Sommermonaten von 60 %. Ein Wohnungsmieter kann zudem nicht verpflichtet werden, die Heizung warten zu lassen. Dies hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund einer Gasverpuffung im April 2014 kam es zu einem Ausfall der Gasversorgung in einer Mietwohnung im Zeitraum von April 2014 bis Oktober 2015. Die Mieterin war infolge dessen nicht in der Lage zu heizen, warmes Wasser zu benutzen oder zu kochen. Sie beanspruchte daher eine Mietminderung in Höhe von 85 % in den Wintermonaten und in... Lesen Sie mehr



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