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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vermummungsverbot“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 19.01.2021
- 1 OLG 2 Ss 87/20 -

Schal über Mund und Nasenrücken während Fußballspiels zwecks Verhinderung der Identitäts­feststellung stellt verbotene Vermummung dar

Straftat trotz temporärer Vermummung

Wer während eines Fußballspiels zeitweise einen Schal über Mund und Nasenrücken zieht, um somit die Feststellung seiner Identität zu verhindern, begeht eine Straftat nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 VersammlG. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während eines Fußballspiels in Kaiserslautern im September 2019 zog sich ein Besucher zeitweise einen mitgeführten Schal über den Mund und den Nasenrücken. Das Amtsgericht Kaiserslautern nahm dies zum Anlass den Besucher wegen Verstoßes gegen das Vermummungsverbot aus § 17 a Abs. 2 Nr. 1 VersammlG zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 40 EUR zu verurteilen. Gegen diese Verurteilung legte der Angeklagte Revision ein.Das Oberlandesgericht Zweibrücken bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Da der Angeklagte während des Fußballspiels seine Mund-Nasen-Partie mit dem Schal... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 07.09.2017
- 4 RVs 97/17 -

Vermummungsverbot gilt auch nach Ende eines Fußballspiels auf dem Stadiongelände

Vermummung nach Fußballspiel kann strafbar sein

Wer sich nach dem Ende eines Fußballspiels noch auf dem Stadiongelände vermummt, kann wegen Verstoßes gegen das im Versammlungsgesetz angeordnete Vermummungsverbot zu bestrafen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und verwarf damit die Revision des Angeklagten gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Paderborn als unbegründet.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 21 Jahre alte Angeklagte aus Stuttgart besuchte im Mai 2015 als Auswärtsfan das Bundesligaspiel des SC Paderborn gegen den VfB Stuttgart in der Benteler Arena in Paderborn. Nach dem Abpfiff und dem Verlassen des Stadions hielt sich der Angeklagte noch auf dem zum Stadiongelände gehörenden Gästeparkplatz bei den dort geparkten... Lesen Sie mehr




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