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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verletzung der Sicherungspflicht“ veröffentlicht wurden

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 12.06.2013
- 10 O 1357/12 -

Land haftet nicht für Umsatzeinbußen eines Gasthauses infolge einer Wegsperrung wegen eines Felssturzes

Felssturz wird ausschließlich durch Naturkräfte ausgelöst

Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Gastwirt vom Land keinen Schadensersatz wegen Umsatzeinbußen verlangen kann, weil ein zu seinem Gasthaus führender Wanderweg wegen eines Felssturzes über mehrere Monate gesperrt wurde.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt ein Gasthaus im Bodetal im Harz. Das Gasthaus liegt an einem Wanderweg, der durch steile Hang- und Felsformationen führt, die im Eigentum des Landes Sachsen-Anhalt stehen.Im Jahr 2010 kam es zu einem Felssturz, der dazu führte, dass der Wanderweg über mehrere Monate gesperrt wurde. Der Kläger behauptet, dass infolge der Sperrung des stark frequentierten Wanderweges er starke Umsatzeinbußen erlitten habe Zudem soll ein Steinschlag seine Garage beschädigt haben. Als Schadensersatz forderte er vom Land insgesamt rund 42.000 Euro. Der Gastwirt ist der Meinung das Land habe seine... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 12.10.1999
- 1 U 361/97 -

Keine Amtshaftung: An heißem Sommertag im aufgeweichtem Straßenbelag (Bitumen) stecken bleibender Radfahrer haftet bei Sturz selbst

Jeder Verkehrsteilnehmer muss ein Mindestmaß an Selbstschutz zur Vermeidung von Unfällen vornehmen

Ist eine Straße ausgebessert worden und hat sich der aufgetragene Teer aufgrund starker Sonneneinstrahlung aufgeweicht, so ist darin kein Indiz für eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die verantwortliche Straßenbaufirma zu sehen. Erfolgte ein ausreichender Hinweis auf eine mögliche Gefahr durch eine entsprechende Beschilderung, so wird der Pflicht der Verkehrssicherung ausreichend nachgekommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen das Land Rheinland-Pfalz und eine Straßenbaufirma, nachdem er auf einer kurz zuvor ausgebesserten Straße gestürzt war. Der Mann gab an, er sei im Teer stecken geblieben, der an diesem Tag aufgrund der starken Sonneneinstrahlung aufgeweicht war, und habe sich dabei eine Trümmerfraktur des rechten Ellbogens zugezogen. Er sei in dem mangelhaft... Lesen Sie mehr

Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 07.05.1999
- 2/21 O 467/98 -

Glatte Marmorfliesen: Kein Schadensersatz nach Sturz auf nassem und feuchtem Boden in der Nähe des Swimmingpools einer Hotelanlage

Gefahr des Ausrutschens durch glatte Fliesen in der Nähe eines Swimmingpools muss jedem Reisegast offensichtlich sein

Ein Reiseveranstalter verletzt seine Kontrollpflicht nicht, wenn ein Reisegast durch einen Umstand zu Schaden kommt, der im Allgemeinen nicht als Gefahr einzustufen ist. Jeder Reisegast muss offensichtliche Gefahren erkennen und sich entsprechend vorsichtig verhalten. Nasse Steine oder Fliesen in der Nähe eines Swimmingpools gehören dazu. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main hervor.

Im vorliegenden Fall verklagte ein Mann ein Reiseunternehmen aufgrund eines Unfalls, der ihm in einer Hotelanlage zugestoßen war. Der Kläger stürzte auf dem Weg zur Toilettenanlage des Swimmingspools und brach sich seinen rechten Oberschenkelhals. Da die notwendige Operation des Klägers nicht auf der Insel durchgeführt werden konnte, wurde er schließlich nach Frankfurt am Main geflogen,... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bielefeld, Urteil vom 11.03.2011
- 8 O 310/10 -

Hausbesitzer haftet bei heftigem Schneefall für Dachlawine

Dachlawine erfasst vorbeifahrenden Pkw und verursacht erheblichen Sachschaden

Legen die Umstände es nahe, dass eine Gefahr für Personen und Sachen durch mögliche abgehende Dachlawinen besteht, so ist der Besitzer eines Hauses dazu verpflichtet, diese Gefahr zu beseitigen. Besonders starker und andauernder Schneefall als auch die besondere straßennahe Lage des Hauses sind deutliche Hinweise darauf, dass eine erhöhte Achtsamkeit angebracht ist, um mögliche Unfälle zu vermeiden. Unternimmt der Verantwortliche jedoch nicht die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen, haftet er für eventuelle Schäden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Bielefeld hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zum Schaden an einem Pkw, nachdem sich Schnee und Eis vom Dach eines Hauses gelöst hatten und auf die Fahrbahn und das vorbeifahrende Fahrzeug gestürzt waren. Der Halter des Fahrzeugs machte einen Gesamtschaden in Höhe von 5.180 Euro geltend, die er vom Besitzer des Hauses einklagte. Der Beklagte vertrat hingegen die Ansicht, dass eine Verkehrssicherungspflicht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom 03.01.1986
- 6 C 599/85 (falsch: 6 C 599/86) -

Augenverletzung durch geworfene Tulpe auf Rosenmontagsumzug

Werfen von kleinen Gegenständen gehört zum rheinischen Brauchtum und stellt keine unerlaubte Handlung dar

Wer einen Karnevalsumzug besucht und eine Verletzung durch geworfene Gegenstände ausschließen will, der muss sich außerhalb der Wurfreichweite aufhalten. Kommt es nämlich zu einer Verletzung durch geworfene, üblicherweise aber ungefährliche, Gegenstände, so kann der Werfer nicht automatisch auf Schmerzensgeld in Anspruch genommen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor.

Die Besucherin eines Rosenmontagsumzugs wurde während der Feierlichkeit von einem Wagen aus mit einer ihrer Auffassung nach "zu einem eisharten Geschoß gefrorenen Tulpe" am linken Auge getroffen und verletzt. Der Werfer habe direkt auf ihren Kopf gezielt und dabei das spitze Stielende nach vorne gewendet. Die Verletzung habe ihr Sehvermögen dauerhaft beschädigt. Deshalb fordere sie... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hagen, Urteil vom 09.09.1996
- 14 C 149/96 -

Kein Anspruch auf Schmerzensgeld nach Verbrennung durch heiß servierte Suppe

Ein Gastronom verletzt nicht seine Verkehrssicherungspflicht, wenn er es unterlässt, auf die Gefahr einer möglichen Verletzung durch eine zu heiß verzehrte Speise hinzuweisen

Wer sich beim Verzehr an einer üblicherweise heiß servierten Speise verbrennt, trägt dafür die alleinige Verantwortung. Der Gastronom ist nicht dazu verpflichtet, beispielsweise bei einer noch dampfenden Suppe auf die Gefahr einer möglichen Verbrennung hinzuweisen. Dies bestätigte das Amtsgericht Hagen.

Die Besucherin eines Gasthauses bekam als Vorspeise eine Suppe serviert, an der sie sich den Mundraum verbrannte. Nach ärztlichem Attest erlitt die Frau ein ausgeprägtes Ödem der Unterlippe mit Blasenbildung sowie eine starke Rötung an Gaumen und Wangenschleimhaut. Die Frau verlangte daraufhin vom Gastronom die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 1.800 DM. Zu ihrer Begründung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 31.03.2011
- 113 C 20523/10 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz beim Sturz aus einem Tiefkühlschrank einer Großmarkthalle

Keine Verletzung der Verkehrssicherungspflichten, wenn der Kunde zu bequem ist

Wer beim Einsteigen in einen Tiefkühlschrank einer Großmarkthalle eine Stufe überwinden muss, der weiß auch, dass er beim Aussteigen von dieser Erhöhung wieder herabsteigen muss. Wenn er also dabei stürzt, kann er keinen Schadensersatz vom Betreiber der Großmarkthalle wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflichten verlangen. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.

Im vorliegenden Rechtsstreit hat sich ein Münchner Anfang Januar 2010 in einen Großmarkt zum Einkaufen begeben. Da er unter anderem auch Pommes Frites benötigte, ist er in die Kühlabteilung zu einem Tiefkühlschrank gelaufen.Er öffnete die Tür und sah, dass die Pommes sich im hinteren Bereich befanden. Er stieg deshalb in den Schrank. Dabei musste er eine Stufe von... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.11.2010
- I-9 U 44/10 -

OLG Hamm: Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" haftet für mangelnde Sicherheit

Veranstalterin verletzte ihre Verkehrssicherungspflichten durch das nicht ausreichende Sichern der Tribüne

Ein Veranstalter eines "Public-Viewing-Events" ist für die Sicherheit von stehenden Zuschauern auf einer Sitztribüne verantwortlich und wird nicht durch eine ordnungsbehördliche Genehmigung entlastet. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Im hiesigen Fall zeigte die Beklagte, eine Event-GmbH, während der Fußballweltmeisterschaft 2006 im Rahmen eines "Public-Viewing-Events" Länderspiele und errichtete hierzu mit ordnungsbehördlicher Genehmigung eine dreistöckige Sitztribüne, die nicht mit Geländern abgesichert wurde.Aus dem Stand stürzte der Kläger gemeinsam mit einem anderen Zuschauer aus 80 cm Höhe... Lesen Sie mehr

Landgericht Heidelberg, Urteil vom 07.04.2011
- 5 O 269/10 -

Kein Schadenersatzanspruch gegen Gemeinde nach Pkw-Schaden durch unübersehbar großes Schlagloch

Straßenbenutzer muss sich gegebenen Straßenverhältnissen anpassen und die Straße so hinnehmen, wie sie sich ihm erkennbar darbietet

Gemeinden als Träger der Straßenbaulast müssen nach ihrer Leistungsfähigkeit die Straßen in einem dem regelmäßigen Verkehrsbedürfnis genügenden Zustand unterhalten. In geeigneter und zumutbarer Weise müssen alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausgeräumt oder erforderlichenfalls vor ihnen gewarnt werden, die für den Benutzer bei gebotener Sorgfalt nicht erkennbar sind. Dies geht aus einem Urteil des Landgerichts Heidelberg hervor.

Im vorliegenden Fall kam es zu einem Pkw-Schaden, nachdem der Fahrer in ein 70 mal 30 cm großes Schlagloch gefahren war. Der Schaden belief sich auf eine Höhe von 1.000 Euro für die Durchführung einer fachgerechten Reparatur. Diesen Betrag wollte der Fahrzeugbesitzer jetzt von der verantwortlichen Gemeinde ersetzt haben, da diese seiner Meinung nach ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom 07.01.2011
- 123 C 254/10 -

Rosenmontagszug: Kein Schmerzensgeld bei Treffer mit Schokoriegel

Entscheidung des Amtsgerichts Köln zum Süßigkeitenwurf bei Karnevalsumzügen und den Folgen

Das Werfen von kleineren Gegenständen während eines Karnevalsumzuges vom Umzugswagen aus ist sozial üblich, allgemein anerkannt, von allen Zuschauern erwartbar und insgesamt erlaubt. Dieses Verhalten entspricht langjährigen Traditionen und wird allgemein begrüßt. Es dürfte für viele Zuschauer einen ganz wesentlichen Teil des Vergnügens der Teilnahme an einem Karnevalsumzug ausmachen. Dies entschied das Amtsgericht Köln.

Das örtlich zuständige Amtsgericht Köln begründete seine Entscheidung damit, dass eine Verkehrssicherungspflicht, wie sie die Klägerin annehme, nicht bestehe. Diese hatte die Ansicht vertreten, dass das Werfen von Schokoladenriegeln nicht sozial üblich sei, da es rücksichtslos und mit zu großer Kraft erfolgt sei. Zudem seien mehrere Riegel gleichzeitig auf sie geworfen worden. Sie verlangte... Lesen Sie mehr