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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verlegung in andere Justizvollzugsanstalt“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 20.06.2017
- 2 BvR 345/17 -

BVerfG: Ausreisepflichtiger, ausländischer Strafgefangener hat Anspruch auf Verlegung zum 600 km entfernten Wohnort seiner Familie

Familiäre Beziehungen erhöhen Chancen der Resozialisierung

Ein ausländischer Strafgefangener hat einen Anspruch auf Verlegung zum 600 km entfernten Wohnort seiner Familie, da familiäre Beziehungen die Chancen der Resozialisierung erhöhen. Eine bestehende Ausreisepflicht nach Strafende ändert daran nichts. Dies hat das Bundes­verfassungs­gericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein irakischer Staatsangehöriger saß seit September 2015 in der Justizvollzugsanstalt Landsberg am Lech eine Freiheitsstrafe ab. Da seine Frau mit den beiden minderjährigen Kindern im etwa 600 km entfernten Bochum lebte, beantragte der Strafgefangene Anfang des Jahres 2016 eine Verlegung dorthin. Den Verlegungsantrag lehnte die Justizvollzugsanstalt jedoch ab. Der Strafgefangene ging daraufhin vor Gericht.Das Landgericht Augsburg entschied gegen den Strafgefangenen. Zur Begründung führte es an, dass die räumliche Trennung des Strafgefangenen von seiner Familie regelmäßige Folge... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 03.07.2014
- 3 Ws 213/14 -

Inhaftierte sind allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln

Bei nicht gewährleisteter korrekter ärztlicher Behandlung ist Verlegung in andere Justiz­vollzugs­anstalt gerechtfertigt

Im Justizvollzug ist ein Inhaftierter allein aufgrund medizinischer Erwägungen ärztlich zu behandeln. Um eine derartige ärztliche Behandlung eines in Untersuchungshaft befindlichen Angeklagten zu gewährleisten, kann das Haftgericht ausnahmsweise auch die Verlegung des Angeklagten in eine andere Justiz­vollzugs­anstalt anordnen. Das hat der 3. Strafsenat des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 03.07.2014 entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 40-jährige Angeklagte aus Porta-Westfalica befindet sich seit November 2013 in Untersuchungshaft. Im Januar 2014 verurteilte ihn das Landgericht Bielefeld wegen unerlaubter Einfuhr von und unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Nach der vom Angeklagten eingelegten Revision... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.09.2010
- I-11 U 88/08 und I-11 U 367/09 -

OLG Hamm: Keine Entschädigung wegen menschenunwürdiger Haftsituation

Angebot zur Verlegung in geeignete Haftanstalt von Häftlingen nicht angenommen worden

Häftlinge in einer Zelle mit einer Grundfläche von weniger als fünf Quadratmetern unterzubringen, gilt als menschenunwürdig. Erklärt sich der Häftling jedoch mit der Unterbringung einverstanden, obwohl ihm eine Verlegung in eine geeignete Haftanstalt angeboten wurden, hat er keinen Anspruch auf Entschädigung wegen einer menschenunwürdigen Haftsituation. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Die klagenden Gefangen des zugrunde liegenden Streitfalls waren jeweils mehrere Monate in Gemeinschaftshafträumen untergebracht. In einem Fall standen vier Gefangenen eine Fläche von knapp 18 m² und eine nicht abgeschlossene Toilette zur Verfügung, in dem anderen Fall mussten sich zwei Inhaftierte einen Haftraum von 9 m² teilen, die Toilette war durch eine Schamwand abgetrennt.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2010
- I 18 U 21/10 -

Keine Entschädigung wegen Mehrfachbelegung und offener Toilette in Haftzelle

Gefangene müssen ausdrücklich auf Verlegung bestehen

Ein Häftling, der der Auffassung ist, dass seine Inhaftierung in der Justizvollzugsanstalt menschenunwürdig ist, hat nicht pauschal Anspruch auf Geldentschädigung. Ein solcher Anspruch ist anhand des jeweiligen Einzelfalls zu prüfen und der Gefangene muss darüber hinaus ausdrücklich auf eine Verlegung bestehen. Dies entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf.

Der klagende Gefangene war im Jahr 2006 drei Monate in Gemeinschaftszellen in der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn untergebracht worden. In den 8,3-qm-großen Zellen befand sich eine offene Toilette mit Sichtschutz. Das Landgericht Duisburg hatte am 6. Januar 2010 erstinstanzlich eine Geldentschädigung wegen menschenunwürdiger Unterbringung bejaht und dem Häftling 680 Euro zugesprochen.... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.06.2006
- 2 BvR 1295/05 -

Häftling wehrt sich erfolgreich gegen Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

Maßnahmen im Strafvollzug müssen gegen den potenziellen Störer gerichtet werden

Ein in Sicherungsverwahrung befindlicher Häftling, der in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt werden sollte, hat sich hiergegen erfolgreich zur Wehr gesetzt. Hintergrund der Verlegung war der - nicht erhärtete - Verdacht, dass er einen Billardtisch verschmutzt haben sollte. Wegen Unruhe unter den Mitgefangenen sollte er daher velegt werden. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass es rechtsstaatlichen Grundsätzen zuwider laufe , wenn Abwehrmaßnahmen nicht vorrangig gegen den oder die potenziellen Störer, sondern gegen den Betroffenen ergriffen würden.

Der Beschwerdeführer, der sich in Sicherungsverwahrung befindet, stand im - nicht erhärteten -Verdacht, einen im Freizeitraum der Justizvollzugsanstalt befindlichen Billardtisch durch eine farbige Flüssigkeit beschädigt zu haben. Der Leiter der Anstalt ordnete wegen erheblicher Unruhe, die unter den Mitgefangenen wegen der Sachbeschädigung entstanden sei, die Verlegung des Beschwerdeführers in... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 19.04.2006
- 2 BvR 818/05 -

Verlegung eines Häftlings in die Nähe seiner Verwandten rechtmäßig

Der in der ehemaligen DDR aufgewachsene Beschwerdeführer verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt. Der Zeitpunkt, zu dem eine Entlassung auf Bewährung in Betracht kommt, wird Ende 2009 erreicht sein. Der Beschwerdeführer beantragte, ihn in eine Vollzugsanstalt des Landes Sachsen zu verlegen, da sämtliche Bezugspersonen, mit denen er regelmäßig Kontakt pflege – insbesondere seine Verlobte, seine Eltern, seine Geschwister und deren Kinder – in den neuen Ländern lebten; in Bayern habe er keine sozialen Kontakte.

Nach seiner Haftentlassung wolle er seinen Lebensmittelpunkt zusammen mit seiner Verlobten in der Nähe seiner in Sachsen wohnhaften Schwester suchen. Beide seien bereit, ihm - auch im Rahmen von Vollzugslockerungen - bei der Wiedereingliederung zu helfen. Teils aus finanziellen oder beruflichen und teils aus gesundheitlichen Gründen sei es seinen Verwandten nicht möglich, ihn in... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 26.09.2005
- 2 BvR 1651/03 -

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Strafgefangenen gegen seine Verlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt

Der seit 1998 inhaftierte Beschwerdeführer wurde im Jahr 2003 in eine andere Justizvollzugsanstalt verlegt. Dadurch verlor er einen fünf Jahre lang innegehabten Arbeitsplatz. Die Verlegung wurde damit begründet, dass einige Stationsbedienstete gegen den Beschwerdeführer, nachdem ihm die Erlaubnis zum Besitz einer Schreibmaschine entzogen worden war, nicht eingeschritten seien, als dieser unrechtmäßig die Schreibmaschine eines Mitgefangenen in Besitz gehabt habe. Dies begründe Zweifel an der notwendigen Distanz der Bediensteten zum Beschwerdeführer. Rechtsmittel des Beschwerdeführers gegen seine Verlegung waren erfolglos.

Seine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg. Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts stellte eine Verletzung des Beschwerdeführers in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG fest. Die gegen seinen Willen erfolgende Verlegung eines Strafgefangenen könne für diesen mit schwerwiegenden Beeinträchtigungen verbunden sein, da alle seine innerhalb der Anstalt entwickelten... Lesen Sie mehr