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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verhandlungstermin“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.11.2015
- XII ZB 407/12 -

BGH: Rechtsanwalt darf Eintragung von Fristen und Terminen nicht Azubis übertragen

Übertragung der Aufgabe nur in Ausnahmefällen (Bsp.: Personalmangel)

Es ist grundsätzlich nicht zulässig, dass der Rechtsanwalt die Eintragung von Fristen und Terminen im Terminkalender Auszubildenden überträgt. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Personalmangel, ist dies nicht zu beanstanden. In diesem Fall muss aber die Eintragung von einem Rechtsanwalt kontrolliert werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erging im Rahmen eines Zivilprozesses Ende 2011 vor dem Amtsgericht Hamburg gegen die Klagepartei ein Versäumnisurteil, weil zum Termin zur mündlichen Verhandlung niemand erschienen war. Gegen das Urteil legte die Klagepartei Einspruch ein. In dem darauf folgenden Termin erschein aber wiederum niemand von der Klagepartei. Es erging daher ein zweites Versäumnisurteil. Dagegen richtete sich die Berufung der Klagepartei. Sie führte an, dass ihr Prozessbevollmächtigter den Verhandlungstermin unverschuldet versäumt habe. Denn trotz entsprechender Anweisung habe die Auszubildende den Termin nicht in den Kalender eingetragen.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 22.01.2013
- 11 LA 3/13 -

Zwei Gerichtstermine an einem Tag an etwa 170 km voneinander entfernten Gerichtsorten begründen keine Terminsverlegung

Acht-Stunden-Tag für selbstständigen Rechtsanwalt zumutbar

Muss ein Rechtsanwalt an einem Tag an zwei unterschiedlichen etwa 170 km voneinander entfernten Gerichtsorten einen Gerichtstermin wahrnehmen, begründet dies keine Terminsverlegung. Einem selbstständigen Rechtsanwalt ist insofern ein normaler Acht-Stunden-Tag zumutbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt hatte an einem Tag im November 2012 vor dem Verwaltungsgericht Stade um 9 Uhr einen Gerichtstermin. Am selben Tag hatte er zudem einen Gerichtstermin um 15 Uhr an einem etwa 170 km entfernten Oberlandesgericht. Da der Rechtsanwalt die Wahrnehmung der beiden Termine für unzumutbar hielt, beantragte er die Terminsverlegung... Lesen Sie mehr




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