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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „verbotene Vernehmungsmethoden“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 10.10.2012
- 1 U 201/11 -

Kindermörder Magnus Gäfgen steht Geldentschädigung wegen verbotener Vernehmungsmethoden zu

Verbotene Vernehmungsmethoden müssen mit einer Geldentschädigung wiedergutgemacht werden

Einem Beschuldigten, dem Polizeibeamte während der Vernehmung mit der Zufügung von erheblichen Schmerzen androhen, um die Erteilung einer wichtigen Auskunft bzw. ein Geständnis zu erwirken, steht wegen des Verbots der Drohung und Misshandlung (§ 136 a Abs. 1 Satz 3 StPO) eine Geldentschädigung zu. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

In dem zugrunde liegenden Fall wurde dem Kläger G. eine Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro zugesprochen, weil Polizeibeamte des Landes Hessen ihm angedroht hatten, erhebliche Schmerzen zuzufügen, um so den Aufenthaltsort des von ihm entführten Kindes in Erfahrung zu bringen. Der Kläger hatte auf eine eigene Berufung, die u.a. auf eine höhere Geldentschädigung hätte gerichtet werden können, verzichtet. Er verbüßt eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen der Entführung und Ermordung des Kindes.Das Oberlandesgericht hat die Berufung des beklagten Landes zurückgewiesen.Es hat keine konkreten Anhaltspunkte für Zweifel an der Vollständigkeit oder Richtigkeit der... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 04.08.2011
- 2-04 O 521/05 -

Androhung von Folter: Land Hessen zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro an Kindsmörder Magnus Gäfgen verurteilt

Recht auf Achtung der Würde kann auch Straftäter nicht abgesprochen werden

Das Landgericht Frankfurt hat das Land Hessen zur Zahlung einer Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro an den rechtskräftig u.a. wegen Mordes verurteilten Magnus Gäfgen verurteilt. Die weitergehende, auf Zahlung von mindestens 10.000 Euro gerichtete Klage wies das Gericht ab.

Im zugrunde liegenden Streitfall war dem rechtskräftig u.a. wegen Mordes verurteilten Magnus Gäfgen im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens eine schmerzhafte Behandlung angedroht worden, um von ihm den Aufenthaltsort des entführten und mutmaßlich in Lebensgefahr schwebenden Kindes zu erfahren.Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme steht fest, dass dem Kläger... Lesen Sie mehr

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Urteil vom 30.06.2008
- 22978/05 -

Menschenrechtsgerichtshof: Kindermörder Gäfgen scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland

Kein Verstoß gegen Folterverbot - Kein Verstoß gegen das Recht auf ein faires Verfahren

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte urteilte mit sechs zu eins Stimmen, dass der Beschwerdeführer Magnus Gäfgen nicht mehr behaupten konnte, Opfer einer Verletzung von Artikel 3 (Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention zu sein und dass keine Verletzung von Artikel 6 (Recht auf ein faires Verfahren) der Europäischen Menschenrechtskonvention vorlag.

Der Beschwerdeführer, Magnus Gäfgen, ist deutscher Staatsangehöriger und wurde im Jahr 1975 geboren. Er befindet sich derzeit in der JVA Schwalmstadt (Deutschland) in Haft.Der Fall betraf in erster Linie die Beschwerde von Herrn Gäfgen, dass er von der Polizei durch Androhung von Misshandlungen gezwungen wurde, den Aufenthaltsort von J., dem jüngsten Sohn einer bekannten... Lesen Sie mehr

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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 28.08.2006
- 2-04 O 521/05 -

Straftäter erhält kein Schmerzensgeld aufgrund verbotener Vernehmungsmethoden

Verurteilter erhält keine Prozesskostenhilfe für den Rechtsstreit

Die beabsichtigte Klage eines rechtskräftig verurteilten Straftäters (Magnus Gäfgens - der Entführer und Mörder von Jakob von Metzler) auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von mindestens € 10.000,00 gegen das Bundesland Hessen wegen unzulässiger Vernehmungsmethoden bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg. Deshalb ist diesem auch keine Prozesskostenhilfe zu gewähren. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.

Der Antragsteller wurde durch ein Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main im Juli 2003 rechtskräftig wegen Mordes in Tateinheit mit erpresserischem Menschenraub mit Todesfolge und weiterer Delikte zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Ihm war im Rahmen des polizeilichen Ermittlungsverfahrens eine schmerzhafte Behandlung angedroht worden, um von ihm den Aufenthaltsort des entführten... Lesen Sie mehr




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