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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verbeamtung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 02.09.2016
- 11 U 16/16 -

Lehrerin hat nach abgelehnter Verbeamtung trotz verfassungswidriger Altersgrenze keinen Anspruch auf Schadensersatz

Voraussetzungen für Haftung des Landes trotz objektiver Amtspflicht­verletzung nicht gegeben

Einer Lehrerin, die vom Land Nordrhein-Westfalen in Anwendung einer verfassungswidrigen Altersgrenze zu Unrecht nicht verbeamtet wurde, kann Schadensersatz zu versagen sein, weil - trotz objektiver Amtspflicht­verletzung - die Voraussetzungen für eine Haftung des Landes Nordrhein-Westfalen nicht erfüllt sind. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Jahre 1950 geborene Klägerin aus Paderborn arbeitete bis zu ihrem Eintritt in den Ruhestand Anfang des Jahres 2016 als tarifangestellte Lehrerin im Schuldienst des beklagten Landes Nordrhein-Westfalen. Ihren Antrag, sie zum 1. Juni 2009 in das Beamtenverhältnis zu übernehmen, lehnte das beklagte Land mit der Begründung ab, dass die Klägerin das in der nordrhein-westfälischen Laufbahnverordnung bestimmte Höchstalter von 35 Jahren für die Verbeamtung überschritten habe. Diese Entscheidung bestätigten im Jahre 2011 das von der Klägerin angerufene Verwaltungsgericht Minden und - in 2. Instanz - im Jahre... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2016
- BVerwG 2 C 11.15 -

Neuregelung über Einstellungs­alters­grenze für Beamte in Nordrhein-Westfalen verfassungsgemäß

Ernennung zum Beamten muss grundsätzlich vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass die seit Januar 2016 geltende Neuregelung des Landes Nordrhein-Westfalen, wonach eine Ernennung zum Beamten grundsätzlich nur vor Vollendung des 42. Lebensjahres erfolgen kann, weder gegen das Grundgesetz noch gegen Unionsrecht verstößt.

Der 1963 geborene Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit 2004 bei dem beklagten Land als tarifbeschäftigter Lehrer an einem Berufskolleg tätig. Im Jahr 2007 bestand er die Zweite Staatsprüfung für das Lehramt. Im Jahr 2009 stellte er einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe. Dieser wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der Kläger die für die Ernennung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.10.2012
- VG 5 K 222.11 -

Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern stellt keine Diskriminierung von Berliner Lehrern dar

Verwaltungsgericht Berlin äußert Zweifel an Diskriminierungsfähigkeit der Ethnie "Berliner"

Die Übernahme verbeamteter Lehrer aus anderen Bundesländern in ein Beamtenverhältnis mit dem Land Berlin diskriminiert "Berliner" nicht. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Das Land Berlin warb 2011 mit Anzeigen in Tageszeitungen um Lehrkräfte. Darin hieß es, "Berlin stellt über 1.000 Lehrkräfte ein: Gesucht wird für jede Schulart und nahezu jede Fächerkombination. (…) Verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer aus anderen Bundesländern werden im Beamtenverhältnis übernommen". Der Kläger, ein in Thüringen geborener, in Brandenburg aufgewachsener und beim Land... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Potsdam, Urteil vom 25.04.2012
- 2 K 737/11 u.a. -

Keine Nachzahlung von Besoldung für in Teilzeit verbeamtete Lehrer

Anspruch auf Nachzahlung der Besoldungsdifferenz scheitert an Bestandskraft der verfügten Teilzeitanordnungen

Das Verwaltungsgericht Potsdam hat die ersten fünf von insgesamt 90 anhängigen Klagen, die die Nachzahlung von Besoldung wegen einer rechtswidrigen Anordnung der Teilzeitbeschäftigung bei der Einstellung als Beamte betreffen, abgewiesen.

Die als Lehrer im Dienst des Landes Brandenburg stehenden Klägerinnen und Kläger des zugrunde liegenden Falls waren seit 1998 aufgrund damaliger Regelungen im Landesbeamtengesetz zu Beamten in Teilzeit mit einem Umfang von zwei Dritteln der regelmäßigen Arbeitszeit ernannt worden. Auf der Grundlage der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts erwiesen sich die Anordnungen... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23.02.2012
- BVerwG 2 C 76.10, BVerwG 79.10 und BVerwG 2.11 -

Nordrhein-Westfalen: Altersgrenzen für Verbeamtung von Lehrern wirksam

Altersgrenze von 40 Jahren mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar

Eine Altersgrenze von 40 Jahren für die Einstellung und Übernahme in das Beamtenverhältnis als Lehrer ist mit Verfassungsrecht und Europarecht vereinbar. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.

Aufgrund einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Jahr 2009 hat die nordrhein-westfälische Landesregierung als Verordnungsgeber die Altersgrenze für die Verbeamtung von Lehrern von 35 auf 40 Jahre angehoben und ein Hinausschieben der Grenze um bis zu sechs Jahre vorgesehen, wenn sich die Lehrerausbildung wegen der Erfüllung einer öffentlichen Dienstpflicht oder wegen der Betreuung von... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.04.2011
- 2 A 11385/10.OVG, 2 A 10059/11.OVG, 2 A 10068/11.OVG, 2 A 10139/11.OVG und 2 A 10140/11.OVG -

OVG Rheinland-Pfalz: Höchstaltersgrenze für Verbeamtung rechtmäßig

Altersgrenze von 45 Jahren für Zugang zum Lehramt stellt keinen Verstoß gegen Verbot der Altersdiskriminierung

Das Land Rheinland-Pfalz darf die Berufung in das Beamtenverhältnis davon abhängig machen, dass Bewerber das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

In mehreren Verfahren hatten sich Lehrerinnen und Lehrer, die bislang im Angestelltenverhältnis beschäftigt sind, dagegen gewehrt, dass ihre Verbeamtung unter Hinweis auf ihr Alter abgelehnt worden war. Ihre Klagen, mit denen sie insbesondere einen Verstoß gegen das Verbot der Altersdiskriminierung geltend gemacht haben, wies das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz im Berufungsverfahren ab.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 01.09.2009
- 6 K 1357/08.KO, 6 K 465/09.KO -

Rheinland-Pfalz: Lehrerinnen klagen erfolgreich gegen Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für Übernahme in Beamtenverhältnis

Festlegung einer Höchstaltersgrenze muss durch eine gesetzliche Regelung erfolgen - Verwaltungsvorschrift reicht nicht aus

Das Land Rheinland-Pfalz kann den Antrag zweier Lehrerinnen auf Übernahme in das Beamtenverhältnis nicht mit der Begründung ablehnen, sie überschritten die Höchstaltersgrenze von 40 Jahren für eine Einstellung. Dies ergibt sich aus zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Koblenz.

Die 1964 und 1967 geborenen Klägerinnen sind Lehrerinnen in Rheinland-Pfalz in einem Anstellungsverhältnis. Ihre Anträge im Jahr 2007 bzw. 2008 auf Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe lehnte das beklagte Land ab. Bei einer Überschreitung der Altersgrenze von 40 Jahren komme eine Einstellung nur in Betracht, wenn die Überschreitung allein durch Kindererziehungszeiten bedingt... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 19.02.2009
- BVerwG 2 C 18.07 u.a. -

NRW: Regelung der Höchstaltersgrenze für Lehrerlaufbahnen ist mangelhaft

Land muss Beamtengesetz ändern

Die in Nordrhein-Westfalen geltende Altersgrenze von 35 Jahren für die Übernahme von Lehrern in ein Beamtenverhältnis ist vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden. Zwar seien Altersgrenzen grundsätzlich möglich und widersprächen nicht dem Antidiskriminierungsgesetz, führte das Gericht aus. Jedoch sei die Laufbahnverordnung in Nordrhein-Westfalen unzulänglich. Altersgrenzen und ihre Ausnahmen müssten vom Gesetzgeber festgelegt werden, bloße Verwaltungserlasse reichten nicht.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über mehrere Verfahren von angestellten Lehrern entschieden, die ihre Übernahme in ein Beamtenverhältnis auf Probe im Schuldienst des Landes Nordrhein-Westfalen anstreben. Das beklagte Bundesland hat eine Verbeamtung abgelehnt, weil die Kläger bei ihrer Einstellung die laufbahnrechtliche Höchstaltersgrenze von 35 Jahren überschritten hatten.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10.08.2007
- 2 A 10294/07.OVG -

Altersgrenze für Beamtung durfte von 45 auf 40 Jahren herabgesetzt werden

Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis scheitert an Höchstaltersgrenze

Ein Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhältnis darf nach rheinland-pfälzischem Landesrecht unter Hinweis auf die Überschreitung der insoweit geltenden Altersgrenze abgelehnt werden. Hierdurch werden die Arbeitsleistung des Beamten einerseits und die mit der Verbeamtung verbundenen künftigen Pensionslasten andererseits in ein sachgerechtes Verhältnis gebracht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Die Klägerin beantragte nach Abschluss ihres Referendariats ihre Verbeamtung als Lehrerin im Land Rheinland-Pfalz. Zur Begründung führte sie aus, zu dessen Beginn habe die Altersgrenze für die Übernahme in das Beamtenverhältnis bei 45 Jahren gelegen; sie sei erst nachfolgend auf die Vollendung des 40. Lebensjahres abgesenkt worden. Die Anstellungsbehörde beschäftigte die Klägerin als... Lesen Sie mehr