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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Veranstaltungsplatz“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 08.05.2023
- 3 K 834/22.KO -
Keine polizeiliche Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle bei Festival eingesetzten Mitarbeiter
Auflage zur polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung für alle bei Festival-Mitarbeiter war unrechtmäßig
Die gegenüber der Veranstalterin eines Musikfestivals ergangene Auflage, alle auf dem Veranstaltungsgelände eingesetzten Mitarbeiter einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung zu unterziehen, war nicht rechtens. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.
Die Klägerin betreibt ein Veranstaltungsunternehmen. Im Juli 2022 erließ der Beklagte eine an die Klägerin gerichtete ordnungsbehördliche Anordnung mit zahlreichen Auflagen und Bestimmungen zur Durchführung eines Musikfestivals. Darin war unter anderem vorgesehen, dass die Mitarbeiter der Klägerin erst nach einer polizeilichen Zuverlässigkeitsüberprüfung Zugang zu dem Veranstaltungsgelände erhielten. Nach Durchführung der Veranstaltung erhob die Klägerin Klage, mit der sie die Feststellung begehrte, dass die Auflage rechtswidrig war.Die Klage hatte Erfolg. Die streitgegenständliche Auflage sei rechtswidrig gewesen, so die Koblenzer... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 29.04.2016
- VG 1 L 282.16 -
"Revolutionäre 1. Mai"- Demonstration nicht am "MyFest"-Ort
Anmeldern der Demonstration kommt kein Privileg der ersten Anmeldung zu
Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren entschieden, dass die sogenannte "Revolutionäre 1. Mai"- Demonstration nicht am Ort des "MyFest" stattfinden darf.
Bereits am 26. Juli 2015 meldete der Antragsteller für den 1. Mai 2016 eine Versammlung zum Thema "Revolutionäre 1. Mai Demo" an, zu der er 15.000 bis 20.000 Teilnehmer erwartet. Die ursprünglich geplante Versammlungsroute änderte die Versammlungsbehörde dahingehend, dass eine Nutzung des Streckenabschnittes Oranienstraße zwischen Oranienplatz (einschließlich) und Adalbertstraße, der... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Darmstadt, Beschluss vom 27.02.2013
- 3 L 89/13.DA -
Zirkus Krone darf in Darmstadt auch mit Wildtieren auftreten
Beschränkung der Stadt Darmstadt stellt unzulässigen Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit dar
Dem Eilantrag des Zirkus Krone, der sich gegen die Weigerung der Stadt Darmstadt richtet, mit ihm einen Nutzungsvertrag für ein Zirkusgastspiel abzuschließen, ist stattzugeben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Darmstadt. Hintergrund dieser Weigerung ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.10.2012, wonach entsprechende Nutzungsverträge nur noch mit Veranstaltern abgeschlossen werden dürften, die keine Wildtiere zur Schau stellen.
Die Kammer führt zur Begründung seiner Entscheidung aus, die Stadt Darmstadt habe den sich aus der Hessischen Gemeindeordnung ergebenden Anspruch des Zirkus Krone auf Nutzung des Messplatzes ermessensfehlerhaft durch das vorgenannte Verbot eingeschränkt. Zwar stehe der Stadt bei der Vergabe ihrer Veranstaltungsplätze ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Bei der Ermessenentscheidung über... Lesen Sie mehr