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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterrichtsschluss“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 23.01.2018
- B 2 U 8/16 R -

Schüler sind auch bei schulisch veranlassten Gruppenarbeiten unfallversichert

Versicherungsschutz für Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen gilt auch für schulisch initiierte Gruppenarbeiten außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass ein Schüler, der im Rahmen einer schulischen Projektarbeit stürzt und danach auf einen Rollstuhl angewiesen ist, einen Unfall erlitten hat, den die Landesunfallkasse entschädigen muss. Auch während schulisch initiierter Gruppenarbeiten, die außerhalb des Schulgeländes nach Unterrichtsschluss stattfinden, sind Schüler allgemein- oder berufsbildender Schulen folglich kraft Gesetzes unfallversichert.

Der Schüler des zugrunde liegenden Verfahrens sollte im Musikunterricht gemeinsam mit drei Mitschülern einen Videoclip erstellen. Da die Gruppe im Unterricht mit dem Clip nicht fertig wurde, traf sie sich zu den Dreharbeiten mit Billigung der Musiklehrerin nach Unterrichtsschluss im häuslichen Bereich eines Mitschülers. Bei den Dreharbeiten kam es in der Gruppe zum Streit, so dass der klagende Schüler auf dem Heimweg von einem der Klassenkameraden erheblich verletzt wurde. Die beklagte Unfallkasse lehnte es ab, Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zu gewähren, weil es sich bei den Dreharbeiten um Hausaufgaben gehandelt habe, die grundsätzlich... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 27.09.2012
- 7 K 985/11.KO -

Schulhof darf auch außerhalb der Unterrichtszeiten zum Spielen genutzt werden

Kinderlärm steht unter besonderem Toleranzgebot der Gesellschaft

Der Schulhof einer Ortsgemeinde darf auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden, sofern die Nutzung zeitlich geregelt ist, die gesetzlichen Ruhezeiten gewahrt werden und die Lärmimmissionen der Nachbarschaft zuzumuten sind. Kinderlärm als solches steht unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft und ist als sozialadäquat von der Nachbarschaft hinzunehmen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

In dem zugrunde liegenden Fall verfügt die Grundschule in der Ortsgemeinde Kirchwald neben dem Gebäude und einer Gymnastikhalle über einen Schulhof, der seit 1997 auch außerhalb der Unterrichtszeit zum Spielen genutzt werden darf. Es wurden ein Tisch und zwei Bänke aufgestellt sowie ein Basketballkorb aufgehängt. Ein Ehepaar, das in der Nachbarschaft lebt, stört schon seit Jahren der... Lesen Sie mehr