wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Untermietzuschlag“ veröffentlicht wurden

Landgericht Berlin, Beschluss vom 09.09.2019
- 64 T 65/19 -

Kein Anspruch auf Untervermietung der ganzen Einzimmerwohnung

Vermieter kann bei Gewinn­erzielungs­absicht des Mieters durch Untervermietung Untermieterlaubnis von Mieterhöhung abhängig machen

Dem Mieter einer Einzimmerwohnung steht nicht gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung der ganzen Wohnung zu. Zudem kann der Vermieter zur Erlaubnis der Untervermietung eine Mieterhöhung nach § 553 Abs. 2 BGB verlangen, wenn der Mieter durch die Untervermietung einen erheblichen Gewinn erzielen wird. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Einzimmerwohnung in Berlin im Jahr 2019 kurzfristig einen Job auf einem Kreuzfahrtschiff angenommen. Sie wollte daher ihre Wohnung untervermieten. Dazu hatte sie auch bereits einen Interessenten. Die Vermieterin verweigerte aber ihre Zustimmung zur Untervermietung, insbesondere auch deshalb, weil sie eine Mieterhöhung wegen der Untervermietung verlangte und die Mieterin dies ablehnte. Hintergrund des Mieterhöhungsverlangens war, dass die Mieterin durch die Untermiete einen Gewinn von mehr als 50 % erwirtschaftet hätte. Die Mieterin beantragte schließlich beim Amtsgericht den Erlass einer einstweiligen... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Urteil vom 11.02.2019
- 64 S 104/18 -

Untermieterlaubnis kann nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig gemacht werden

Selbst stärkere Belegung der Wohnung rechtfertigt keinen Zuschlag

Ein Vermieter darf seine Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers der Wohnung nicht generell von einem Untermietzuschlag abhängig machen. Dies gilt selbst dann, wenn es durch die Untermiete zu einer stärkeren Belegung der Wohnung kommt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte der Mieter einer Wohnung in Berlin von seiner Vermieterin die Zustimmung zu einer Untervermietung eines Zimmers der Wohnung haben. Die Vermieterin war dazu grundsätzlich bereit, jedoch machte sie ihre Zustimmung davon abhängig, dass der Mieter mit einer monatlichen Mieterhöhung um fast 26 EUR als Untermietzuschlag einverstanden ist. Sie verwies... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2018
- 66 S 29/18 -

Vermieter kann für Untermieterlaubnis Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat verlangen

Untermietzuschlag aufgrund erhöhtem Aufwand und erhöhten Sachrisiken

Der Vermieter einer Wohnung kann für seine Erlaubnis zur Untervermietung einzelfallabhängig einen Zuschlag in Höhe von 5 bis 30 Euro pro Untermieter und Monat für den erhöhten Aufwand und die erhöhten Sachrisiken verlangen. Der Zuschlag beträgt dagegen nicht regelmäßig 20 % des Untermietzinses. Dies hat die 66. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wollte die Mieterin einer ca. 226 qm großen 6-Zimmer-Wohnung in Berlin einige Zimmer untervermieten. Der Vermieter war damit grundsätzlich einverstanden, verlangte aber die Zahlung eines Zuschlags. Da damit die Mieterin nicht einverstanden war, erhob sie Klage. Das Amtsgericht gab der Klage statt. Seiner Auffassung nach stehe der Mieterin ein Anspruch... Lesen Sie mehr

Werbung

Landgericht Berlin, Beschluss vom 07.07.2016
- 18 T 65/16 -

Vermieter kann Erlaubnis zur Untermiete von einem Untermietzuschlag abhängig machen

Höhe des Zuschlags kann bis zu 25 % des Untermietzinses betragen

Ein Vermieter ist berechtigt, seine Erlaubnis zu einer Untermiete von einem Untermietzuschlag abhängig zu machen. Dieser Zuschlag beträgt in der Regel 20 % des Untermietzinses und kann auf bis zu 25 % erhöht werden, wenn selbst durch den Untermietzuschlag die ortsübliche Vergleichsmiete nicht erreicht wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer Wohnung begehrte von seinem Vermieter die Erlaubnis zu einer Untermiete. Der Vermieter war damit grundsätzlich einverstanden. Er machte aber seine Zustimmung von einem Untermietzuschlag abhängig. Nach Ansicht des Mieters, sei ein solcher aber unzulässig. Es kam daher zu einem Gerichtsverfahren.... Lesen Sie mehr




Werbung