die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterlassungserklärung“ veröffentlicht wurden
Landgericht München I, Urteil vom 07.02.2023
- 1 HK O 4969/22 -
Münchner Autohersteller darf nicht mit irreführenden Abgaswerten werben
Werbung stellt Beeinflussung der Verbraucher dar
Dass Landgericht München I hat der Klage eines Umweltvereins gegen einen Automobilhersteller aus München wegen irreführender Werbung stattgegeben. Dem Beklagten wurde die streitgegenständliche Werbung untersagt.
Der beklagte Autokonzern beschrieb und bewarb im April 2022 auf seiner Internetseite eines seiner Modelle unter der Rubrik „Verbrauch und Emissionen“ mit Werten in räumlicher Nähe zu dem Zusatz „WLTP“. Die von ihm angegebenen Werte waren jedoch nicht mit dem WLTP berechnet, sondern mit dem NEFZ. Dabei handelt es sich um unterschiedliche Methoden der Verbrauchs- und Abgasberechnung. Die beim (neueren) WLTP berechneten Werte liegen regelmäßig über denen des NEFZ. Nach Abmahnung durch den klägerischen Umweltverein änderte der Beklagte Autohersteller seine Darstellung, lehnte jedoch die Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung ab. Hiergegen... Lesen Sie mehr
Landgericht München I, Urteil vom 21.10.2021
- 5 HK O 1687/19 -
Causa Syntellix: Kein Schadenersatz wegen gefallener Aktien zugunsten einzelner Aktionäre
LG München I weißt Klage ab
Das Landgericht München hat eine Klage von Prof. Dr. Utz Claassen, Vorstandsvorsitzender einer Aktiengesellschaft, gegen Dr. h.c. Carsten Maschmeyer abgewiesen. Einzelne Aktionäre können wegen einer Wertminderung ihrer Aktien durch ein die Gesellschaft schädigendes Ereignis keinen Schadensersatz verlangen. Dies verstößt unter anderem gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Aktionäre.
Mit seiner Klage wollte der Kläger die Feststellung erreichen, dass der Beklagte verpflichtet sei, dem Kläger sämtliche Schäden zu ersetzen, die diesem aus vom Beklagten veranlassten Meldungen über den Inhalt eines Aktienkaufvertrages trotz Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitsverpflichtung sowie aus mehreren Äußerungen des Beklagten in Zeitschriften sowie in einer TV-Sendung entstanden... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 16.06.2020
- 11 U 46/19 -
Kein öffentliches Zugänglichmachen eines urheberrechtlich geschützten Fotos bei Aufruf des Fotos durch Eingabe der ca. 70 Zeichen langen URL
Foto wird dadurch nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht
Ist ein urheberrechtlich geschütztes Foto nur durch die Eingabe einer ca. 70 Zeichen langen URL aufrufbar, so liegt darin kein öffentliches Zugänglichmachen des Fotos. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte sich ein Mann im April 2013 mittels einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dazu verpflichtet, drei urheberrechtlich geschützte Fotos eines Berufsfotografen nicht mehr öffentlich zugänglich zu machen. Der Mann hatte widerrechtlich für zwei Angebote auf der Plattform eBay-Kleinanzeigen die Fotos genutzt. Nunmehr machte der Fotograf gerichtlich... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 16.04.2019
- 6 K 13.19 -
Satiriker gegen Bundeskanzlerin: Jan Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin
Unterlassungsbegehren wegen Ausschluss der Wiederholung unzulässig
Der Satiriker und TV-Moderator Jan Böhmermann kann von der Bundesrepublik Deutschland keine Unterlassung im Zusammenhang mit Äußerungen der Bundeskanzlerin in einem Telefongespräch mit dem früheren türkischen Ministerpräsidenten zum sogenannten "Schmähgedicht" verlangen. Der Sprecher der Bundesregierung durfte im April 2016 mitteilen, die Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident hätten darin übereingestimmt, dass es sich dabei um einen "bewusst verletzenden Text" handele. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger sieht sich durch die Äußerung der Bundeskanzlerin bzw. die Mitteilung des Sprechers der Bundesregierung bei der Regierungspressekonferenz in seinen Grundrechten verletzt. Vorgerichtlich forderte er die Bundeskanzlerin vergeblich zu einer schriftlichen Unterlassungserklärung auf. Im Mai 2018 verklagte er die Bundesrepublik Deutschland... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamburg, Beschluss vom 12.02.2018
- 3 U 125/17 -
Fahrlässiger Verstoß eines Kleinhändlers gegen Unterlassungserklärung muss bei Höhe der Vertragsstrafe angemessen berücksichtigt werden
Vertragsstrafe darf nicht außer Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß sein
Die Höhe einer Vertragsstrafe darf nicht außer Verhältnis zum Wettbewerbsverstoß stehen. Es muss daher angemessen berücksichtigt werden, dass ein Kleinhändler nach einem moderaten Wettbewerbsverstoß fahrlässig nur unzureichend Abhilfe verschafft. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2016 erhielt eine Onlinehändlerin von einem Verein zum Schutz des Wettbewerbs eine Abmahnung wegen einer Irreführung. Die Händlerin bot bei eBay Schuhe zum Verkauf an. Dabei verwendete sie in der Überschrift und der Produktbeschreibung die Angabe "Ladenpreis € 130". Die Händlerin gab die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 19.05.2016
- 4 U 45/15 -
Keine erneute Urheberrechtsverletzung aufgrund Auffindbarkeit eines geschützten Fotos im Cache von Google
Rechteinhaber kann weder auf Unterlassung noch Zahlung einer Vertragsstrafe klagen
Ist ein urheberrechtlich geschütztes Foto nach Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung noch im Cache von Google auffindbar, so liegt darin keine erneute Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber kann daher weder auf Unterlassung noch Zahlung einer Vertragsstrafe klagen. Dies hat das Oberlandesgericht Zweibrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Fotos auf Ebay gab ein Unternehmer im März 2014 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Im April 2014 stellte der Rechteinhaber fest, dass das Foto weiterhin im Cache von Google auffindbar war. Er machte aufgrund dessen erneut ein Unterlassungsanspruch und ein Anspruch auf Zahlung... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 24.05.2017
- 6 U 161/16 -
Strafbewehrte Unterlassungserklärung: Auch Kundenbewertung kann unzulässige Werbung sein
Unternehmen muss als Werbung eingesetzte Kundenbewertungen von Webseite löschen
Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Veröffentlichung von Kundenbewertungen auf der Firmenwebsite Werbung sein kann, die unter eine strafbewehrte Unterlassungserklärung fällt.
Dem Verfahren lag die Klage eines Wettbewerbsverbandes gegen eine im Umland von Aachen ansässige Handelsgesellschaft zugrunde. Diese hatte von ihr vertriebene sogenannte "Zauberwaschkugeln" für den Gebrauch in Waschmaschine und Geschirrspüler mit der Angabe "Spart Waschmittel" beworben. Der Verband forderte die Gesellschaft auf, die Werbung als irreführend zu unterlassen, weil der Werbeaussage... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 19.06.2015
- 6 U 173/14 -
Werbung mit "Top-Preis" entspricht nicht Werbung mit "Höchstpreis"
Kein Anspruch auf Vertragsstrafe aufgrund fehlenden Verstoßes gegen strafbewehrte Unterlassungserklärung
Untersagt eine strafbewehrte Unterlassungserklärung die Werbung mit "Höchstpreisen", so ist eine Werbung mit "Top-Preisen" nicht unzulässig. Beide Werbungen sind nicht gleichzusetzen. Ein Verstoß gegen die Unterlassungserklärung liegt somit nicht vor. Ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe besteht nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall gab eine Goldhändlerin im September 2013 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab und verpflichtete sich damit, es zu unterlassen für den Ankauf von Edelmetallen und Schmuck mit Höchstpreisen zu werben, wenn tatsächlich keine Höchstpreise gezahlt werden. In der Folgezeit warb die Unterlassungsschuldnerin in ihrem Ladengeschäft und im Internet mit "Goldankauf... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 25.11.2016
- 9 U 66/15 -
3.000 Euro Vertragsstrafe für unerwünschte Werbe-E-Mail gerechtfertigt
Vertragsstrafe steht im Hinblick auf Zuwiderhandlung in keinem Missverhältnis
Für das unerwünschte Zusenden einer E-Mail-Werbung kann unter Kaufleuten - nach vorausgegangenem Vertragsstrafeversprechen - eine Vertragsstrafe von 3.000 Euro zu zahlen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Münster.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls betreibt eine Kfz-Vertragswerkstatt in Iserlohn. Die Beklagte aus Reken vertreibt Werbemedien, insbesondere Folienaufkleber. Im Jahre 2011 erhielt die Klägerin erstmals gegen ihren Willen E-Mail-Werbung der Beklagten. Daraufhin mahnte sie die Beklagte ab, die ihr gegenüber eine strafbewerte Unterlassungserklärung abgab, mit der sie sich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 17.11.2015
- 4 U 34/15 -
Fotograf hat nach urheberrechtswidriger Veröffentlichung seiner Fotos auf einer Homepage Anspruch auf Schadensersatz
Lizensfreie Weitergabe von Bildern an Vertriebspartner des Auftraggebers verletzt Urheberrechte des Fotografen
Wer ein Foto ohne Zustimmung des Fotografen auf seiner Homepage veröffentlicht, schuldet dem Fotografen als dem Inhaber des Urheberrechts Schadensersatz in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr. Die Höhe dieser Gebühr kann auf der Grundlage eines Lizenzbetrages bemessen werden, den der Fotograf für das Foto mit seinem Auftraggeber vereinbart hat, wenn der Auftraggeber das Foto zu Vertriebszwecken weitergegeben und der Verletzer keine Folgelizenz erworben hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein international erfolgreicher Modefotograf aus Österreich, erstellte im Auftrag eines Unternehmens aus Bayreuth, welches Bade- und Strandbekleidung herstellt, ca. 6000 Modefotografien. Diese überließ er seinem Auftraggeber, unter anderem zur Verwendung auf dessen Homepage, ohne eine Vereinbarung über die Weitergabe der Fotos an die Vertriebspartner... Lesen Sie mehr