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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltsverzicht“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
- XII ZB 1/15 -

BGH: Unwirksamer Verzicht auf Trennungsunterhalt bei Abweichung des rechnerisch zustehenden Unterhalts vom vereinbarten Unterhalt um ein Drittel

Frage der Sozialhilfe­bedürftigkeit oder anderweitigen Vorteile für unterhalts­berechtigten Ehegatten für Wirksamkeit des Unterhaltsverzichts unerheblich

Wird durch einen Ehevertrag die Höhe des Trennungsunterhalts vereinbart, so ist dies jedenfalls dann als unwirksamer Unterhaltsverzicht anzusehen, wenn der rechnerisch zustehende Unterhalt um ein Drittel vom vereinbarten Unterhalt abweicht. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der unterhalts­berechtigte Ehegatte durch den vereinbarten Unterhalt sozialhilfe­bedürftig wird oder ob durch den Ehevertrag andere Vorteile hinsichtlich des Unterhalts gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar im Dezember 2011. Im Mai 2013 wurde die Ehe schließlich geschieden. Die Ehefrau verlangte nachfolgend für den Zeitraum Januar 2012 bis Mai 2013 Trennungsunterhalt. Nach einem Ehevertrag war der Trennungsunterhalt auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Darauf verwies der Ehemann. Die Ehefrau sah in der Vereinbarung einen unwirksamen Unterhaltsverzicht und begehrte daher einen höheren Unterhalt als im Ehevertrag vereinbart. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Während das Amtsgericht Wuppertal die ehevertragliche Vereinbarung für unwirksam hielt und der Ehefrau somit... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.05.2014
- L 10 R 309/10 -

Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungs­aus­gleichs bei Vorliegen eines wirksamen gegenseitigen Unterhaltsverzichts rechtmäßig

Voraussetzungen zur Regelung von Härten im Versorgungs­aus­gleich nicht erfüllt

Das Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund eines Versorgungs­aus­gleichs nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungs­aus­gleich (VAHRG) in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung sind dann nicht erfüllt.

Dem Verfahren lag der Fall eines 1941 geborenen Klägers zugrunde, der rechtskräftig im Jahre 2000 von seiner 1948 geborenen Ehefrau geschieden wurde. Im Rahmen der Entscheidung zum Versorgungsausgleich wurden für die mit September 1969 beginnende Ehezeit Rentenanwartschaften des Klägers auf das Versicherungskonto seiner geschiedenen Frau übertragen. Mit einer notariell beglaubigten... Lesen Sie mehr