die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltsverzicht“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.09.2015
- XII ZB 1/15 -
BGH: Unwirksamer Verzicht auf Trennungsunterhalt bei Abweichung des rechnerisch zustehenden Unterhalts vom vereinbarten Unterhalt um ein Drittel
Frage der Sozialhilfebedürftigkeit oder anderweitigen Vorteile für unterhaltsberechtigten Ehegatten für Wirksamkeit des Unterhaltsverzichts unerheblich
Wird durch einen Ehevertrag die Höhe des Trennungsunterhalts vereinbart, so ist dies jedenfalls dann als unwirksamer Unterhaltsverzicht anzusehen, wenn der rechnerisch zustehende Unterhalt um ein Drittel vom vereinbarten Unterhalt abweicht. In diesem Zusammenhang kommt es nicht darauf an, ob der unterhaltsberechtigte Ehegatte durch den vereinbarten Unterhalt sozialhilfebedürftig wird oder ob durch den Ehevertrag andere Vorteile hinsichtlich des Unterhalts gewährt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall trennte sich ein Ehepaar im Dezember 2011. Im Mai 2013 wurde die Ehe schließlich geschieden. Die Ehefrau verlangte nachfolgend für den Zeitraum Januar 2012 bis Mai 2013 Trennungsunterhalt. Nach einem Ehevertrag war der Trennungsunterhalt auf einen bestimmten Höchstbetrag begrenzt. Darauf verwies der Ehemann. Die Ehefrau sah in der Vereinbarung einen unwirksamen Unterhaltsverzicht und begehrte daher einen höheren Unterhalt als im Ehevertrag vereinbart. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Während das Amtsgericht Wuppertal die ehevertragliche Vereinbarung für unwirksam hielt und der Ehefrau somit... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.05.2014
- L 10 R 309/10 -
Kürzung der Altersrente aufgrund Versorgungsausgleichs bei Vorliegen eines wirksamen gegenseitigen Unterhaltsverzichts rechtmäßig
Voraussetzungen zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich nicht erfüllt
Das Landesozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass ein Anspruch auf Gewährung einer Altersrente ohne Kürzung aufgrund eines Versorgungsausgleichs nicht besteht, wenn ein wirksamer gegenseitiger Unterhaltsverzicht vorliegt. Die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich (VAHRG) in der bis zum 31. August 2009 geltenden Fassung sind dann nicht erfüllt.
Dem Verfahren lag der Fall eines 1941 geborenen Klägers zugrunde, der rechtskräftig im Jahre 2000 von seiner 1948 geborenen Ehefrau geschieden wurde. Im Rahmen der Entscheidung zum Versorgungsausgleich wurden für die mit September 1969 beginnende Ehezeit Rentenanwartschaften des Klägers auf das Versicherungskonto seiner geschiedenen Frau übertragen. Mit einer notariell beglaubigten... Lesen Sie mehr