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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unterhaltsrechtsänderungsgesetz 1. Januar 2008“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 25.01.2011
- 1 BvR 918/10 -

BVerfG: Neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der "Dreiteilungsmethode" verfassungswidrig

Rechtsprechung des BGH ersetzt ungerechtfertigterweise gesetzgeberische Grundentscheidung zur Bestimmung des Unterhaltsbedarfs durch eigene Gerechtigkeitsvorstellungen

Die neue Rechtsprechung zur Berechnung des nachehelichen Unterhalts unter Anwendung der so genannten Dreiteilungsmethode ist verfassungswidrig. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts hat der Gesetzgeber das Unterhaltsrecht mit dem Ziel der Stärkung des Kindeswohls, der wirtschaftlichen Entlastung so genannten Zweitfamilien sowie der Vereinfachung reformiert. Im Geschiedenenunterhaltsrecht gilt seitdem verstärkt der Grundsatz der wirtschaftlichen Eigenverantwortung jedes Ehegatten, dem es gemäß § 1569 BGB n.F. obliegt, selbst für seinen Unterhalt zu sorgen, es sei denn, er ist hierzu außerstande. Durch den neu geschaffenen § 1578 b BGB ist die Möglichkeit eröffnet worden, den nachehelichen Unterhalt im Einzelfall unter Billigkeitsgesichtspunkten... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.03.2009
-  XII ZR 74/08 -

BGH schränkt Unterhalt für Alleinerziehende ein - Alleinerziehende müssen schneller wieder einen Vollzeitjob annehmen

BGH zur Dauer des nachehelichen Betreuungs­unterhalts - Urteil zum neuen Unterhaltsrecht

Erneut hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Entscheidung zum neuen - seit dem 1. Januar 2008 geltenden - Unterhaltsrecht getroffen. Danach müssen Alleinerziehende deutlich schneller als früher wieder eine Vollzeitstelle annehmen, wenn es ausreichende Betreuungs­möglichkeiten für das Kind gibt. Dies entschied der BGH im Falle eines Vaters, der der Mutter Betreuungsunterhalt für einen 7-jährigen Jungen zahlen sollte.

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) zu befassen.1. Die Parteien streiten um nachehelichen Unterhalt. Die seit Januar 2000 verheirateten und seit September 2003 getrennt lebenden... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 08.01.2009
- 16 UF 149/08 -

Kammergericht stärkt Unterhaltsberechtigung des betreuenden Elternteils

Wohl des Kindes steht im Vordergrund - Urteil zum neuen Unterhaltsrecht

Nach der Scheidung ist der betreuende Elternteil des gemeinsamen achtjährigen Kindes auch nach neuem Unterhaltsrecht nicht verpflichtet, das Kind - abweichend von der während der Ehe praktizierten Kindesbetreuung - ganztägig in eine Fremdbetreuung zu geben, um selbst einer vollschichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen zu können und seinen Unterhaltsbedarf selbst zu decken. Dies hat das Kammergericht entschieden.

In dem zugrundeliegenden Fall ist die Antragstellerin als Rechtsanwalts- und Notargehilfin erwerbstätig, der Antragsgegner arbeitet als Schlosser bei den Berliner Verkehrsbetrieben. Das Familiengericht hatte die am 9.9.1999 geschlossene Ehe der Parteien durch das angefochtene Verbundurteil vom 22.7.08 geschieden, das Aufenthaltsbestimmungsrecht für den fast achtjährigen Sohn der Antragstellerin... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 10.10.2008
- 10 WF 322/08 -

Mann hat Kind aus neuer Beziehung: Geschiedene Ex-Ehefrau kann Unterhaltsanspruch verlieren

Ex-Mann hat Unterhaltspflichten gegenüber Kind und dessen nicht erwerbsfähiger Mutter

Eine geschiedene Ehefrau kann ihren Unterhaltsanspruch verlieren, wenn der geschiedene Ehemann gegenüber einem Kind und dessen Mutter, die wegen der Betreuung des Kindes nicht erwerbstätig ist, unterhaltspflichtig wird. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden und dem Vater für seine beabsichtigte Klage Prozesskostenhilfe bewilligt.

Der Antragsteller, ein Beamter aus Hannover, hatte sich in einem gerichtlichen Vergleich gegenüber seiner geschiedenen Ehefrau zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 320 € verpflichtet. Beide waren über 12 Jahre in kinderloser Ehe verheiratet. Die Ehefrau war zu Beginn der Ehe zunächst berufstätig gewesen, jedoch später erwerbsunfähig geworden. Sie bezieht ein eigenes Renteneinkommen von rund 980 €.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.09.2008
- XII ZR 72/06 -

BGH: Splittingvorteil aus neuer Ehe beim Unterhalt für Kinder aus erster Ehe

Steuervorteil ist auch als Einkommen zu betrachten

Der Vorrang des Unterhalts minderjähriger Kinder gegenüber Ehegatten gilt auch im Mangelfall für das gesamte verfügbare Einkommen des Unterhalts­pflichtigen und schließt den Splittingvorteil aus dessen neuer Ehe ein.

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit grundlegenden Fragen des Kindesunterhaltsrechts zu befassen, die im Zusammenhang mit den am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen im Unterhaltsrecht größere Bedeutung erlangt haben.Zu entscheiden war über einen sog. Mangelfall. Das Einkommen des unterhaltspflichtigen Vaters reichte nicht aus, um den Unterhalt seiner Kinder... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.07.2008
- XII ZR 177/06 -

BGH: Geschiedene erhalten weniger Unterhalt

Zum Unterhaltsbedarf und zum Rang der Ansprüche, wenn der Unterhalts­pflichtige neben einem geschiedenen Ehegatten auch einem neuen Ehegatten unterhaltspflichtig ist

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Unterhaltsrecht zu befassen. In Rechtsprechung und Literatur war noch weitgehend ungeklärt, wie der Unterhaltsbedarf der geschiedenen und der neuen Ehefrau zu bemessen ist und ob sich die Ansprüche wechselseitig zur Höhe beeinflussen. Zum 1. Januar 2008 ist durch § 1609 BGB auch der Rang der beiden Unterhaltsansprüche geändert worden, was sich immer dann auswirkt, wenn der Unterhalts­pflichtige unter Wahrung des ihm verbleibenden Selbstbehalts (hier: 1000 €) nicht alle Ansprüche voll befriedigen kann.

Der 1949 geborene Kläger und die 1948 geborene Beklagte hatten 1978 die Ehe geschlossen, aus der keine Kinder hervorgegangen sind. Nach Trennung im Mai 2002 wurde die Ehe im April 2005 rechtskräftig geschieden. Zuvor hatten die Parteien im Scheidungsverbundverfahren einen Vergleich geschlossen, in dem sich der Kläger verpflichtet hatte, an die Beklagte, die seit 1992 vollschichtig als... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2008
- XII ZR 109/05 -

BGH zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungs­unterhalts

BGH stärkt Rechte alleinerziehender Mütter

Der Bundesgerichtshof hatte sich erstmals mit dem zum 1. 1. 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Nach dem seit Anfang 2008 geltenden Unterhaltsrecht sind nach Trennung der Eltern Zahlungsansprüche für die Betreuung eines gemeinsamen Kindes in der Regel bis zum 3. Lebensjahr begrenzt. Hiervon kann es aber Ausnahmen geben. Die Richter urteilten: Alleinerziehenden Müttern und Vätern ist auch dann nicht zwingend ein Vollzeitjob zumutbar, wenn die Kinder ganztags in Kita oder Schule untergebracht sind.

Der u. a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem zum 1. Januar 2008 geänderten Anspruch auf Betreuungsunterhalt der Mutter eines nichtehelichen Kindes (§ 1615 l Abs. 2 BGB) zu befassen. Weil dieser Anspruch und der Anspruch auf nachehelichen Betreuungsunterhalt (§ 1570 BGB) durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 09.05.2008
- II-2 WF 62/08 -

Neues Unterhaltsrecht: Alleinerziehendem mit zwei Grundschulkindern ist nur Teilzeittätigkeit zumutbar

Kinderbetreuungsplätze sind zu nutzen

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat entschieden, dass es einem alleinerziehenden geschiedenen Ehepartner, der zwei Kinder im Grundschulalter betreut, auch nach Inkrafttreten der Unterhaltsreform nur zumutbar sein kann, einer Teilzeittätigkeit nachzugehen. Ggfs. seien bestehende Kinderbetreuungsplätze zu nutzen. Dass Betreuungsmöglichkeiten im Einzelfall nicht bestehen, habe der/die Alleinerziehende zu beweisen.

Eine Vollzeittätigkeit könne hingegen regelmäßig nicht erwartet werden, weil Zeit verbleiben müsse, zur Arbeitsstätte zu gelangen, die notwendigen Einkäufe zu tätigen, die Grundschulkinder angemessen zu versorgen, zu betreuen und zu fördern (Hausaufgaben und Freizeitaktivitäten).Entscheidend seien stets die Umstände des Einzelfalls (vgl. § 1570 Absatz 1 Satz 2... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 05.05.2008
- II-2 UF 135/06 -

Unterhalt bei berufstätigen Ehepartnern aus erster und zweiter Ehe

Neue Berechnungsmethode im Unterhaltsrecht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die bislang ungeklärte und umstrittene Frage entschieden, wie der Unterhalt zu berechnen ist, wenn beide - geschiedener und neuer - Ehepartner arbeiten und Einkommen erzielen.

Nach der seit dem 1.1.2008 geltende Unterhaltsrechtsreform stehen der geschiedene und nunmehrige Ehepartner im Rang gleich (§ 1609 Nr. 3 BGB, Ausnahmen bei Kinderbetreuung und Ehen von langer Dauer, vgl. § 1609 Nr. 2 BGB), so dass nunmehr im Grundsatz beiden ein gleich hoher Unterhaltsbedarf zusteht.Der Senat geht davon aus, dass das zur Verfügung stehende Einkommen... Lesen Sie mehr




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