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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unklare Vorfahrtsregelung“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 29.08.2014
- 9 U 26/14 -

Ausparkendes Fahrzeug hat fließendem Verkehr auf Zufahrtsstraße eines Parkplatzes Vorrang einzuräumen

OLG Hamm klärt Vorfahrtsregel auf Zufahrtsstraßen von Parkplätzen

Auf öffentlichen Parkplätzen kann der fließende Verkehr - ausnahmsweise - auf ein Warten des aus einem Stellplatz ein- oder ausfahrenden Verkehrsteilnehmers vertrauen, wenn die Fahrspuren zwischen den Parkplätzen Straßencharakter haben und vorrangig der Zu- und Abfahrt von Fahrzeugen dienen. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Paderborn entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2013 befuhr der Lastzug des Klägers aus Hünxe auf dem an der BAB 44 gelegenen Rastplatz Eringerfeld in Geseke den zur Autobahnauffahrt führenden Zufahrtsweg. An diesen grenzen rechtsseitig ca. 18 schräg angeordnete Lkw-Stellplätze, von denen die Einfahrt in die Zufahrtsstraße möglich ist. Auf dem letzten Stellplatz rangierte der Lastzug der beklagten Transportfirma aus Bautzen. Beide Lastzüge stießen zusammen, als der klägerische Lastzug den Lastzug der Beklagten passierte. Vorprozessual hat die Haftpflichtversicherung der Beklagten den Schaden auf der Grundlage einer 50 prozentigen Haftungsquote reguliert.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 04.04.2013
- 1 U 4266/12 -

Schaden­ersatz­pflicht einer Behörde nach Verkehrsunfall wegen unterlassenen Aufstellens eines Vorfahrtsschildes

Erhöhte Unfallgefahr begründet Amtspflicht zum Einschreiten

Besteht aufgrund einer unklaren Vorfahrtsregelung an einer Kreuzung eine erhöhte Unfallgefahr, so kann die Behörde verpflichtet sein ein Vorfahrtsschild aufzustellen. Unterlässt sie dies und kommt es zu einem Verkehrsunfall, so kann dafür die Behörde haftbar gemacht werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2007 befuhr ein Radfahrer einen geteerten Geh- und Radweg, der zudem für landwirtschaftliche Fahrzeuge freigegeben war. Der Radweg mündete in eine Landstraße. In diesem Bereich kam es zu einem Verkehrsunfall, als der Radfahrer nach links auf die Straße einbog und dabei mit einem Pkw zusammenstieß. Zu der Kollision ist es gekommen,... Lesen Sie mehr




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