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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „ungewollt“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Magdeburg, Urteil vom 29.11.2017
- 150 C 518/17 -

Eigentümer muss Ablegen kostenloser Zeitungen vor seiner Haustür nicht hinnehmen

Ablage von Anzeigenblättern gegen den erklärten Willen des Hauseigentümers stellt nicht hinzunehmenden Eingriff in dessen Eigentum dar

Das Amtsgerichts Magdeburg hat entschieden, dass es die Herausgeberin eines kostenlosen Anzeigenblatts zu unterlassen hat, das zweimal wöchentlich erscheinende Anzeigenblatt vor den Hauseingängen des Eigentümers eines Mietshauses abzulegen oder durch Dritte ablegen zu lassen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist Eigentümer eines Mietshauses in Magdeburg. Das von der Beklagten herausgegebene und kostenlos verteilte Anzeigenblatt erscheint zweimal wöchentlich. Konnte es nicht in die Briefkästen der Mieter gesteckt werden, weil sich die Briefkästen im Haus befinden und die Hauseingangstür verschlossen war, wurden die Anzeigenblätter vor die Haustür gelegt, wodurch der Kläger stets gezwungen war, die vor der Haustür liegenden oder durch Wind und Regen vor dem Haus verteilten Blätter wegzuräumen. Trotz mehrfacher Aufforderung des Klägers, das Ablegen der Blätter zu unterlassen, kam der Beklagte dieser Aufforderung nur zunächst, später aber nicht mehr nach.... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.02.2018
- 26 U 91/17 -

Niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert: Gynäkologe haftet nicht für ungewollte Schwangerschaft

Arzt muss nach Hinweis auf geringe Aussagekraft eines AMH-Werts nicht über Erfordernis weiterer Verhütung aufklären

Ein niedriger Anti-Müller-Hormon-Wert (AMH-Wert) bewahrt eine über 40 Jahre alte Frau nicht vor einer Schwangerschaft. Weist ein Gynäkologe die Frau auf die begrenzte Aussagekraft des AMH-Wertes hin und unterlässt die Frau nach Bekanntwerden eines AMH-Wertes von weniger als 0,1 die weitere Empfängnisverhütung, haftet der Gynäkologe nicht für eine spätere - ungewollte - Schwangerschaft der Frau. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin aus dem Kreis Minden-Lübbecke ist Mutter dreier vor dem Jahr 2000 geborener Kinder. Von ortsansässigen Gynäkologen verlangt sie Schadensersatz aufgrund einer ungewollten Schwangerschaft. Nach dieser brachte die Klägerin im Alter von 45 Jahren Ende des Jahres 2012 einen weiteren Sohn zur Welt.Nachdem die Klägerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Hildesheim, Urteil vom 11.04.2018
- 11 O 7/18 -

Versandhandel darf nach Zusendung nicht bestellter Ware nicht zur Zahlung oder Rücksendung auffordern

Aufforderung zur Bezahlung oder Rücksendung nicht bestellter gelieferter Waren stellt unlautere und unzumutbare Belästigung dar

Das Landgericht Hildesheim hat entschieden, dass die BTN Versandhandel GmbH Verbrauchern keine Münzen und/oder Briefmarken zusenden und zur Rücksendung oder Bezahlung derselben auffordern darf, wenn die Verbraucher diese nicht bestellt haben.

Im zugrunde liegenden Fall hatte die BTN Versandhandel GmbH einem Verbraucher 2017 den "Gedenkfolder Martin Luther - 500 Jahre Reformation" mit zwei Münzen und einer Briefmarke zugesandt. Im beigefügten Schreiben hieß es: "Bei Nichtgefallen der Ware senden Sie diese bitte an uns zurück. Sofern Ihnen die Ware zusagt, überweisen Sie bitte den genannten Betrag (hier: 69,95 EUR) bis zum... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Vergleich vom 01.07.2014
- 11 O 185/13 -

LG Coburg zur Frage der Haftung eines Hundebesitzers für einen ungewollten Deckakt

Hündin konnte nach ungewolltem Deckakt nicht mehr für geplante Hobbyzucht eingesetzt werden

Das Landgericht Coburg hatte über eine Schadens­ersatz­forderung zu entscheiden, die ein Hundebesitzer gestellt hatte, nachdem es zwischen seiner Rassehhündin und einem Mischlingsrüden zu einem ungewollten Deckakt gekommen war. Der Besitzer der Hündin forderte über 15.000 Euro Schadensersatz, da die Hündin nach dem ungewollten Deckakt nicht mehr für geplante Hobbyzucht eingesetzt werden konnte. Die Parteien verglichen sich letztlich vor Gericht.

Die Parteien des zugrunde liegenden Verfahrens sind beide Hundehalter und wohnen im selben Ort. Es soll zu einem ungewollten Deckakt zwischen dem Mischlingsrüden der Beklagten und der Rassehündin der Klägerin gekommen sein.Die Klägerin trug vor, dass die Beklagte ihren Mischlingsrüden trotz vorheriger Ermahnung immer wieder durch den Ort habe streunen lassen. Dieser... Lesen Sie mehr

Landgericht Kassel, Urteil vom 04.06.1981
- 1 S 39/81 -

Ungewollter Deckungsakt zwischen Bulle und Rind: Tierhalter haftet grundsätzlich für Deckungsakt

Vorhandensein eines Elektrozauns zur Ausbruchssicherung des Bullen begründet Haftungsausschluss des Tierhalters

Kommt es ungewollt zu einem Deckungsakt zwischen einem Bullen und einem Rind, so haftet dafür grundsätzlich der Halter des Bullen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Tierhalter einen Ausbruch des Bullen durch einen Elektrozaun verhindern will. Zudem muss sich der Halter des Rinds ein Mitverschulden anlasten, wenn er nicht rechtzeitig für eine tierärztliche Untersuchung sorgt. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Kassel hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 1978 kam es zwischen einem aus seinem Gehege ausgebrochenen Bullen und einem sieben Monate alten Rind zu einem ungewollten Deckungsakt. Der Halter des Rinds befürchtete angesichts des Alters des Rinds zunächst keine Befruchtung. Tatsächlich ist eine solche jedoch zustande gekommen, so dass im Januar 1979 eine gefährliche und kostenintensive... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.07.2013
- 11 U 166/12 -

Bei ungewollter Adoption eines alkoholgeschädigten Säuglings verjähren Amtshaftungsansprüche innerhalb von drei Jahren

Verjährungsfrist beginnt, sobald der ersatzberechtigte Geschädigte von den Voraussetzungen des Anspruchs Kenntnis erlangt

Adoptieren Eheleute einen infolge eines Alkoholmissbrauchs der leiblichen Mutter behinderten Säugling, ohne nach ihrer Darstellung vom zuständigen Jugendamt über den Alkoholmissbrauch und dessen Folgen aufgeklärt zu werden, verjährt ein möglicher Amtshaftungsanspruch innerhalb von drei Jahren, nachdem die Eheleute von seinen Voraussetzungen erstmals Kenntnis erlangt haben. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall adoptierten die klagenden Eheleute aus Soest Anfang 1990 ein neun Wochen altes Mädchen und wurden insoweit vom Jugendamt der beklagten Stadt beraten. Nachdem bei dem adoptierten Mädchen in den ersten Jahren Entwicklungsrückstände und auditive Wahrnehmungsstörungen auftraten, wurde bei dem Kind Ende 2007 ein durch Alkoholmissbrauch der leiblichen Mutter... Lesen Sie mehr




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