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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ungebühr“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 15.05.2017
- 3 Ws 790/16 -

Moslem kann Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern

Verweigertes Aufstehen zieht Ordnungsgeld nach sich

Ein Moslem darf das Aufstehen zur Urteilsverkündung nicht aus religiösen Gründen verweigern. Denn der Islam verbietet dieses Aufstehen nicht. Verweigert daher ein Moslem das Sicherheben zur Urteilsverkündung, kann dies ein Ordnungsgeld gemäß § 178 Abs. 1 des Gerichts­verfassungs­gesetzes (GVG) nach sich ziehen. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall weigerte sich ein Angeklagter im Oktober 2016 beim Amtsgericht Mannheim zur Verkündung des Urteils aufzustehen. Trotz Ermahnung und wiederholter Aufforderung der vorsitzenden Richterin lehnte der Angeklagte ein Aufstehen ab. Zur Begründung führte er an, dass ihm als Moslem das Aufstehen nur für Allah erlaubt sei. Die Richterin sah dies anders und verhängte gegen den Angeklagten wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von 300 Euro. Dagegen richtete sich die Beschwerde des Angeklagten.Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts und wies daher... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 05.01.2015
- 2 Ws 448/14 -

Kein Ordnungsgeld wegen Sitzenbleiben des Angeklagten bei Eintritt des Richters nach vorangegangener Sitzungspause

Kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG

Bleibt ein Angeklagter bei Eintritt des Richters nach einer vorangegangenen Sitzungspause sitzen, stellt dies kein ungebührliches Verhalten im Sinne von § 178 Abs. 1 GVG dar. Die Verhängung eines Ordnungsgelds ist daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2014 fand gegen einen Angeklagten vor dem Amtsgericht Breisach am Rhein eine Hauptverhandlung statt. Zu Beginn der Hauptverhandlung blieb der Angeklagte trotz gegenteiliger Aufforderung bei Betreten des Saals durch die Richterin auf seinem Platz sitzen. Er berief sich dabei auf die deutsche Verfassung. Er wurde aufgrund des Sitzenbleibens... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 12.10.1994
- 1 Ws 672/94 -

Erscheinen vor Gericht mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt stellt kein ungebührliches Verhalten dar

Verhängung von Ordnungsgeld unzulässig

Erscheint ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen T-Shirt, so rechtfertigt dies nicht die Verhängung von Ordnungsgeld. Ein ungebührliches Verhalten ist in dem Tragen von Freizeitkleidung nämlich nicht zu sehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien im August 1994 ein Zeuge zu einer Gerichtsverhandlung mit kurzer Jogginghose und kurzärmeligen Shirt. Auf dem Shirt war der Aufdruck: "Levi Strauss, USA". Das Gericht hielt dies für ein ungebührliches Verhalten und verhängte gegen den Zeugen ein Ordnungsgeld von 150 DM. Dieser legte gegen die Verhängung Beschwerde ein. Er meinte, er sei angemessen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 17.03.1969
- 4 Ws 140/69 -

OLG Hamm: Erscheinen vor Gericht mit ordentlicher Arbeitskleidung begründet keine Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens

Ordentliche Arbeitskleidung verletzt nicht Würde des Gerichts

Erscheint ein Angeklagter mit ordentlicher Arbeitskleidung vor Gericht, so verletzt er nicht die Würde des Gerichts. Die Verhängung einer Ordnungsstrafe wegen ungebührlichen Verhaltens (§ 178 GVG) wäre daher unzulässig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erschien der Angeklagte zur Hauptverhandlung in ordentlicher und sauberer Arbeitskleidung. Das Amtsgericht sah darin ein ungebührliches Verhalten und verhängte gegen den Angeklagten eine Ordnungsstrafe in Höhe von 50 DM. Dieser behauptete, er sei von der Arbeit gekommen und habe es nicht anders einrichten können. Jedenfalls verletze eine saubere Arbeitskleidung... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.08.1985
- 1 Ws (Owi) 619/85 -

Verhängung von Ordnungsgeld wegen Erscheinens vor Gericht in kurzer, schmutziger Hose

Ungebührliches Verhalten im Sinne des § 178 GVG lag vor

Wer vor Gericht in kurzer, schmutziger Hose erscheint, macht sich wegen Ungebühr gemäß § 178 GVG schuldig. Gegen den Betroffenen kann deswegen ein Ordnungsgeld verhängt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall erschien der Betroffene zur Hauptverhandlung in kurzer, schmutziger Hose. Das Amtsgericht setzte deswegen gegen ihn ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 DM, ersatzweise vier Tage Ordnungshaft, fest. Dagegen legte der Betroffene Beschwerde ein.Das Oberlandesgericht Düsseldorf entschied gegen den Betroffenen. Denn die Festsetzung des... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 17.01.2012
- 1 Ws 504/11 -

Vor Gericht nicht aufgestanden: Ordnungshaft von 5 Tagen bei Weigerung der Erhebung zur Urteilsverkündung

Gleiches gilt bei Weigerung eines Zuhörers "aus Protest"

Weigert sich ein Angeklagter in einem Strafprozess, sich vor der Urteilsverkündung zu erheben, kann das Gericht gegen ihn wegen Ungebühr ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 € oder Ordnungshaft bis zu einer Woche festsetzen. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wurde gegen den Angeklagten eine Ordnungshaft von fünf Tagen festgesetzt, nachdem er sich trotz wiederholter Aufforderung geweigert hatte, sich zur Urteilsverkündung zu erheben. Er legte daraufhin Beschwerde ein. In einem zuvor durchgeführten Parallelverfahren wurde gegen den Angeklagten als Zuhörer aus demselben Grund bereits ein Ordnungsgeld verhängt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Stuttgart, Beschluss vom 08.05.2007
- 1 Ws 126-127/07 -

Das Tragen einer Mütze vor Gericht kann 200 € kosten

Weigerung des Entfernens verletzt die Würde des Gerichts

Der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat entschieden, dass ein Ordnungsgeld gegen einen Angeklagten gerechtfertigt ist, der sich trotz ausdrücklicher Aufforderung des Richters weigert, eine Schildmütze vom Kopf abzunehmen.

Der 34 Jahre alte Angeklagte erschien zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht mit einer Schildmütze auf dem Kopf. Der Vorsitzende des Schöffengerichts forderte den Angeklagten auf, die Mütze abzunehmen. Das verweigerte er. Nach Androhung eines Ordnungsgelds, das auch die Staatsanwaltschaft beantragt hatte, nahm der Angeklagte die Mütze kurze Zeit ab, setzte sie danach aber wieder auf... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Zweibrücken, Urteil vom 15.12.2004
- 3 W 199/04 -

Verletzung der Würde des Gerichts durch Zuschlagen der Saaltür

Ein lauter Abgang kann teuer werden

Wer bei Gericht aus Wut die Türen knallt, muss mit einem Ordnungsgeld von rund 200,- EUR rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Zweibrücken hervor.

Gar nicht einverstanden mit dem Richterspruch war ein Wohnungseigentümer in einem Streit über seine Rechte vor dem Amtsgericht Ludwigshafen. Er verließ deshalb den Gerichtssaal, indem er die Saaltür mit Wucht zuschlug, um seiner Empörung gebührend Ausdruck zu verleihen. Als Ungebühr wertete indessen der Richter diesen lauten Abgang und verhängte gegen den Störenfried wegen Verletzung... Lesen Sie mehr