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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unfallrente“ veröffentlicht wurden

Bundessozialgericht, Urteil vom 10.06.2021
- B 9 V 1/20 R -

Keine geringere Opferentschädigung bei Zahlung einer privaten Unfallrente

Private Unfallrente mindert nicht schädigungs­bedingten Einkommensverlust für Gewaltopfer

Eine private Unfallrente mindert nicht den schädigungs­bedingten Einkommensverlust nach einem tätlichen Angriff und damit auch nicht die Opferentschädigung, solange die private Unfallrente nicht mit Einkünften aus einer früheren Erwerbstätigkeit des Opfers erwirtschaftet wurde. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Die Klägerin war als kaufmännische Sachbearbeiterin in Vollzeit beschäftigt. Am Neujahrsmorgen 2010 wurde sie Opfer einer Gewalttat durch einen alkoholisierten Angreifer. Für den schädigungsbedingten Einkommensverlust erhielt die Klägerin Berufsschadensausgleich. Der Beklagte berücksichtigte beim Berufsschadensausgleich als anzurechnendes Einkommen eine Unfallrente aus einer privaten Unfallversicherung. Anders als das Sozialgericht hat das Landessozialgericht der dagegen gerichteten Klage stattgegeben.Das Bundessozialgericht hat die Entscheidung des Landessozialgerichts bestätigt. Die private Unfallrente ist keine anrechnungsfähige... Lesen Sie mehr

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Landessozialgericht Hessen, Urteil vom 25.08.2020
- L 3 U 73/19 -

Nach Tod des Versicherten gezahlte Unfallrente muss erstattet werden

Sohn des Verstorbenen kann als Leistungsempfänger nicht auf vorrangige Zahlungspflicht der Bank verweisen

Renten, die nach dem Tod eines Versicherten überwiesen werden, gelten als unter Vorbehalt erbracht. Der Versicherungsträger hat die Erstattung zu Unrecht erbrachter Zahlungen vorrangig gegenüber dem Geldinstitut geltend zu machen. War dem Geldinstitut der Tod des Versicherten nicht bekannt, kann dieses sich jedoch darauf berufen, dass bereits anderweitig über das Geld verfügt worden sei. In diesem Fall kann der Versicherungsträger gegenüber dem Empfänger der Leistung die Rückzahlung geltend machen. Dieser ist auch dann zur Rückzahlung verpflichtet, wenn ein vorrangiger Anspruch gegenüber dem Geldinstitut verjährt ist. Dies entschied das Hessischen Landessozialgericht.

Ein Versicherter erhielt eine Unfallrente, die antragsgemäß auf ein Konto seines Sohnes überwiesen wurde. Die Berufsgenossenschaft zahlte die Unfallrente über den Tod des Versicherten hinaus, bis sie von dessen Tod Kenntnis erlangte. Anschließend forderte sie von dem Geldinstitut die Rücküberweisung von rund 1.700 €. Das Institut verwies jedoch darauf, dass das Empfängerkonto bereits... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.03.2017
- L 16/3 U 58/14 -

Tod des Vaters über dreißig Jahre verschwiegen - Tochter muss Unfallrente zurückzahlen

Verschärfte Haftung dient dem Schutz der Beitragszahler

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat entschieden, dass eine general­bevollmächtigte Tochter für die Auflösung des elterlichen Rentenkontos als Verfügende haftbar ist.

In dem zugrunde liegenden Fall bezog der 1922 geborene und 1975 verstorbene Vater einer Tochter eine Verletztenrente vom für einen Baustellenunfall aus dem Jahre 1962. Die Rente von zuletzt rund 510 Euro/Monat wurde stets auf ein Postsparbuch der 1921 geborenen Mutter überwiesen. Erst als diese im betreuten Wohnen untergebracht wurde und die Tochter dem Gemeindeunfallversicherungsverband... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Dortmund, Urteil vom 03.02.2016
- S 17 U 487/14 -

Keine Abfindung der Unfallrente bei verkürzter Lebenserwartung

Unfall­versicherungs­träger darf bei Ermessens­entscheidung über Abfindung einer Rente medizinische Erwägungen berücksichtigen

Berufs­genossenschaften dürfen die Abfindung von Arbeitsunfallopfern mit dem Kapitalwert der Verletztenrente ablehnen, wenn nach ärztlicher Feststellung eine verkürzte Lebenserwartung des Betroffenen besteht. Dies entschied das Sozialgericht Dortmund.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um einen Bergmann aus Lünen, der wegen einer Quarzstaublungenerkrankung eine Unfallrente nach einer Minderung der Erwerbsfähigkeit um 20 % bezieht. Seinen Antrag auf Kapitalisierung der Rente lehnte die Berufsgenossenschaft ab, weil keine dem Abfindungszeitraum entsprechende Lebenserwartung bestehe.Die hiergegen gerichtete Klage... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 19.11.2013
- 1 K 639/13.KO -

Soldat erhält nach Tornadounfall höheres Ruhegehalt

Landebahn hätte aufgrund der Wetterverhältnisse nicht benutzt werden dürfen

Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Pilot eines Kampflugzeuges, der sich bei einer außer Kontrolle geratenen Landung aufgrund von schlechten Wetterbedingungen schwer verletzt und dadurch dienstunfähig wird, Anspruch auf ein erhöhtes Unfallruhegehalt hat.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls steuerte am 23. März 2009 gegen 21.00 Uhr ein Kampfflugzeug des Waffensystems Tornado. Nachdem er viermal vergeblich versucht hatte, auf dem Flughafen Cochem-Büchel zu landen, geriet das Flugzeug beim fünften Versuch auf der Landebahn außer Kontrolle, überschlug sich und wurde zerstört. Bei dem Unfall betätigte der Kläger den Schleudersitz und... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 15.01.2013
- S 1 U 3577/12 -

Sozialgericht Karlsruhe zu den Voraussetzungen eines Beitragszuschlags in der Gesetzlichen Unfallversicherung

Berufsgenossenschaft darf nicht sämtliche im Beitragsjahr angefallenen Aufwendungen aus Anlass eines Arbeitsunfalls subsumieren

Der Wortlaut in der Satzung der Berufsgenossenschaft, dass bei der Berechnung des Beitragszuschlags zwischen einem im Beitragsjahr bekannt gewordenen Arbeitsunfall mit Kosten bis 10.000 Euro (0 Belastungspunkte) und darüber (1 Belastungspunkt) sowie für jede im Beitragsjahr festgestellte neue Unfallrente mit Kosten bis 10.000 Euro (0 Belastungspunkte) und darüber (50 Belastungspunkte)differenziert wird, umfasst mit dem Begriff "Kosten" einer "im Beitragsjahr festgestellten neuen Unfallrente" nicht zusätzlich alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Arbeitsunfall bis dahin angefallenen Aufwendungen. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.

In dem zugrunde liegenden Streitfall wandte sich die Klägerin, Mitglied der beklagten Berufsgenossenschaft mit ihrer Klage gegen die Festsetzung eines Beitragszuschlags für das Beitragsjahr 2011. Ein bei der Klägerin Beschäftigter erlitt im Dezember 2010 einen Arbeitsunfall, den er der Bezirksdirektion W. der Berufsgenossenschaft noch im selben Monat anzeigte. Wegen der Folgen des Arbeitsunfalls... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 05.07.2012
- 6 K 146/12.KO -

Bei versäumter Meldung über eine posttraumatische Belastungsstörung besteht kein Anspruch auf Unfallfürsorge

Beamter muss Folgen eines Unfalls innerhalb einer Ausschlussfrist von zwei Jahren nach dem Eintritt des Unfalls beim Dienstvorgesetzten melden

Einem Beamten, der die Anzeichen einer durch einen Dienstunfall ausgelösten posttraumatischen Belastungsstörung nicht innerhalb der gesetzlichen Frist als Dienstunfallfolge seinem Dienstherrn meldet, kann ein Unfallruhegehalt nicht mehr gewährt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.

Der 1957 geborene Polizeibeamte des zugrunde liegenden Streitfalls wurde 1983 bei der Festnahme einer Person mit der Faust ins Gesicht geschlagen und erlitt hierbei eine Nasenbeinfraktur, ein Hämatom und eine Riss-Quetschwunde an der Oberlippe sowie eine Schwellung des Nasenrückens. Die zuständige Stelle erkannte das Ereignis als Dienstunfall an und stellte 1984 nach Abschluss der Behandlungen... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 61/10 -

Keine nachtägliche Korrektur der Verletztenrente bei Zusammentreffen mit Altersrente

Nachteile aufgrund von Anrechnungsvorschriften im Recht der gesetzlichen Rentenversicherung müssen nicht von gesetzlicher Unfallversicherung ausgeglichen werden

Wer eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bezieht, muss ab Beginn der Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung damit rechnen, dass nicht beide Renten in voller Höhe ausgezahlt werden. Das gilt auch, wenn Versicherte den Beruf zum Zeitpunkt des Arbeitsunfalles bereits seit Jahren aufgegeben haben. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Der 1944 geborene Kläger des zugrunde liegenden Falls hatte im Jahre 1964 bei einem Arbeitsunfall in seinem Beruf als Drucker den rechten Arm verloren. Die gesetzliche Unfallversicherung bewilligte ihm deshalb eine Verletztenrente als Dauerrente, die sich nach dem Jahresverdienst eines Druckers errechnete. Dabei blieb es auch, als der Kläger sich wenig Jahre später zum Industriekaufmann... Lesen Sie mehr

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 10.01.2012
- L 3 U 181/09 -

Bemessung von Unfallrente bei vorrübergehender flexibler Arbeitszeit

Einkommen verringerter Arbeitszeit wegen Promotion stellt keine Grundlage zur Bemessung von Verletztenrente dar

Hinterlässt ein Arbeitsunfall Dauerfolgen, erhalten die Verletzten eine Rente der gesetzlichen Unfallversicherung. Die Rentenhöhe bemisst sich nach dem letzten Jahresverdienst. Wurde jedoch wegen einer flexiblen Teilzeit ein vorübergehend geringeres Entgelt vereinbart, ist es unbillig, eine dem Grunde nach unstrittige Verletztenrente nur aus dem Teilzeitentgelt zu errechnen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Landessozialgerichts hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hatte eine 26-jährigeTierärztin nach Abschluss ihres Studiums eine Stelle in einer Veterinärklinik für Pferde angenommen. Um ihre Doktorarbeit zur Verwachsung von Knochenimplantaten fertigen und die nötigen Experimente durchführen zu können, hatte sie ihre Arbeitszeit im Rahmen einer flexiblen Teilzeit reduziert. Im April 2000 stürzte ein Pferd während der... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.07.2011
- L 10 U 47/09 -

LSG Sachsen-Anhalt: Keine Unfallrente ohne Versicherungsschutz

Geschädigter muss nachweislich in versichertem Arbeitsverhältnis beschäftigt sein

Die Berufsgenossenschaft muss einen Unfall nur dann als Arbeitsunfall anerkennen, wenn der Geschädigte nachweislich in einem versicherten Beschäftigungsverhältnis steht. Die Beschäftigung in einer angeblichen Firma des Bruders, die vor dem Unfall nicht nachweislich existierte, ist zur Begründung eines versicherten Arbeitsverhältnisses nicht ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt hervor.

Im zugrunde liegenden Fall verlor ein selbstständiger Baumaschinenhändler durch einen abgerutschten Schraubenzieher beim Montieren eines Rolladens ein Auge. Kurz vorher hatte ihm seine private Krankenversicherung fristlos gekündigt. In der Notaufnahme wurde er als selbstständiger Privatpatient aufgenommen. Später behauptete er, den Unfall als Angestellter in einer neu gegründeten Firma... Lesen Sie mehr



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