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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „undeutlich“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.05.2014
- VII ZR 334/12 -

Keine heimliche Vertragsänderung: Änderungen eines Vertragsangebots müssen klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden

Bei fehlender Klarheit und Deutlichkeit wird eine Vertragsänderung nicht Vertragsbestandteil

Ändert der Empfänger eines Vertragsangebots den Inhalt des Angebots, so werden diese Änderungen nur dann Bestandteil des Vertrags, wenn sie klar und deutlich zum Ausdruck gebracht werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Empfänger eines Angebots zum Abschluss eines Bauvertrags änderte das Angebot hinsichtlich der Zahlungsmodalitäten. Zudem wurde ein Verrechnungsverbot aufgenommen. Das so geänderte Vertragsangebot wurde an den Absender zurückgeschickt. Dieser übersah nach eigenen Angaben die Änderungen und unterzeichnete daher das geänderte Vertragsangebot. Nachfolgend bestand Streit zwischen beiden Parteien, ob die Vertragsänderungen wirksam waren, insbesondere ob das Verrechnungsverbot wirksam war. Der Absender des Angebots war nämlich der Meinung, der Empfänger habe den Vertragsinhalt manipuliert. Die Änderungen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt, Urteil vom 16.03.2012
- 12 C 3263/11 -

Bourdeaux statt Porto: Risiko einer falsch verstandenen Erklärung trägt der Erklärende

Erklärender ist an die Erklärung gebunden

Versteht ein Empfänger eine undeutlich gesprochene Erklärung falsch, so geht dies zu Lasten des Erklärenden. Dies hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall wollte die Beklagte einen Flug nach Porto bei der Klägerin buchen. Die Beklagte nannte den Zielort jedoch so undeutlich, dass die Klägerin Bourdeaux verstand. Sie wiederholte vor verbindlicher Einbuchung des Fluges in korrekter hochdeutscher Sprache zweimal die Flugroute, insbesondere den Zielort. Die Beklagte bestätigte daraufhin die Flugstrecke und die Buchung... Lesen Sie mehr




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