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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Unannehmlichkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 15.10.2020
- 11 U 175/19 -

Wechsel des Hotelzimmers stellt als bloße Unannehmlichkeit allein keinen Reisemangel dar

Für Vorliegen eines Reisemangels ist konkreter Zeitpunkt des Umzugs und Entfernung des neuen vom alten Zimmer wichtig

Der Wechsel des Hotelzimmers stellt selbst dann, wenn dieser eine Stunde in Anspruch nimmt und ein Kleinkind vorhanden ist, als bloße Unannehmlichkeit kein Reisemangel dar. Im Einzelfall kann aber der Umzug ein Reisemangel begründen. Es kommt dabei auf den konkreten Zeitpunkt des Umzugs und der Entfernung des neuen vom alten Zimmer an. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai und Juni 2018 verbrachte ein Ehepaar zusammen mit ihrem vierjährigen Kleinkind einen Pauschalurlaub auf Kos. Am vierten Reisetag wechselte die Familie wegen Mängel das Hotelzimmer innerhalb des Hotels. Unter anderem aufgrund des Zimmerwechsels beanspruchte der Familienvater von der Reiseveranstalterin eine Reisepreisminderung. Da die Reiseveranstalterin dies ablehnte, erhob der Familienvater Klage. Das Landgericht Hannover lehnte den Minderungsanspruch ab, wogegen sich die Berufung des Familienvaters richtete.Das Oberlandesgericht Celle bestätigte die Entscheidung des... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rostock, Urteil vom 25.11.2016
- 47 C 153/15 -

Nicht durchgehende deutschsprachige Reiseleitung bei Ausflügen auf Kreuzfahrtreise sowie fehlende Buchungsmöglichkeit zweier zusammenhängender Sitzplätze auf Flug rechtfertigen keine Reisepreisminderung

Kein Vorliegen eines Reisemangels, sondern bloßer Unannehmlichkeiten

Ist die Reiseleitung von Ausflügen einer Kreuzfahrtreise nicht durchgehend deutschsprachig und ist eine Buchung zweier zusammenhängender Sitzplätze für einen Flug mit einer Gesamtflugzeit von 2-mal 6 Stunden nicht möglich, liegt eine bloße Unannehmlichkeit und kein Reisemangel vor. Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht daher nicht. Dies hat das Amtsgericht Rostock entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein Reisender nach einer Kreuzfahrt im November/Dezember 2015 eine Reisepreisminderung. Er begründete dies zum einen damit, dass während der Ausflüge nicht durchgängig deutschsprachige Reiseleiter zur Verfügung standen. Zum anderen bemängelte der Reisende, dass er trotz Buchung eines Tarifs mit kostenfreier Sitzplatzreservierung keine zusammenhängenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Pankow/Weißensee, Urteil vom 27.10.2004
- 100 C 203/04 -

Keine Mangelhaftigkeit der Wohnung durch von einer Gaststätte mit Terrasse ausgehende Belästigung

Geräusche und Tabakgerüche der Gäste sind hinzunehmen

Die durch die Bewirtung von Gästen auf einer Terrasse entstehenden Beeinträchtigungen durch Geräusche und Tabakgerüche sind bei einer Beschränkung der Tischanzahl auf vier und der zeitlichen Nutzung bis 20 Uhr innerhalb einer Großstadt hinzunehmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Pankow/Weißensee hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall befand sich im Erdgeschoss eines Mietwohnhauses in Berlin eine Gaststätte mit Terrasse. Auf dieser wurden auch Gäste bewirtet. Der Vermieter hatte die Tischanzahl auf vier und die zeitliche Nutzung auf 15 bis 20 Uhr beschränkt. Die Mieter der unmittelbar über der Terrasse liegenden Wohnung behaupteten, der Mietgebrauch sei durch den Gaststättenbetrieb... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 10.06.2010
- 281 C 28813/09 -

"Hitler-Gruß" – Geschmackloser Scherz führt zu Reisepreisminderung

Minderung des Reisepreises wegen Hitlergruß-Sketch der Hotelanimateure gerechtfertigt

Wird einem Gast das Gefühl vermittelt, nicht willkommen zu sein, kann dies einen Reisemangel darstellen. Die Entfernung der Auflage einer Sonnenliege, die gerade nicht genutzt wird, ist allerdings kein Mangel. Dies hat das Amtsgericht München entschieden

Im vorliegenden Fall hat der spätere Kläger 2009 eine 7-tägige Pauschalreise nach Sharm-El-Sheik in Ägypten zum Reisepreis von 689 Euro gebucht. Reisezeit war Mitte September.Während seines Aufenthalts wurde von einer Sonnenliege, die er normalerweise benutzte, die Auflage weggenommen und einem anderen Urlauber gegeben. Zu diesem Zeitpunkt war der Urlauber nicht auf... Lesen Sie mehr