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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „unangeleinter Hund“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 02.01.2020
- VIII ZR 328/19 -

BGH: Unangeleintes frei Herumlaufenlassen zweier Hunde entgegen der Hausordnung und trotz mehrerer Abmahnungen rechtfertigt fristlose Kündigung des Mieters

Vorliegen einer erheblichen Verletzung mietvertraglicher Pflichten

Lässt ein Wohnungsmieter zwei Hunde entgegen der Hausordnung frei auf den Gemein­schafts­flächen herumlaufen und setzt er dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fort, so liegt eine erhebliche Verletzung mietvertraglicher Pflichten vor. Dem Mieter kann in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Mieter einer Wohnung in Berlin im Februar 2019 vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg zur Räumung und Herausgabe der Wohnung verurteilt. Hintergrund dessen war, dass die Mieter entgegen der Hausordnung ihre beiden Hunde frei auf den Gemeinschaftsflächen, wozu auch ein Kinderspielplatz gehörte, herumlaufen ließen. Da sie dieses Verhalten trotz mehrerer Abmahnungen fortgesetzt haben, wurde ihnen schließlich von der Vermieterin fristlos gekündigt. Nachdem das Landgericht Berlin das Räumungsurteil des Amtsgerichts bestätigt hatte, musste sich der Bundesgerichtshof auf Betreiben der Mieter mit dem Fall beschäftigen.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 23.11.2016
- 30 C 1675/16 (75) -

Schadens­ersatz­anspruch nach Hitzetod des Hundes beim Ausführenlassen durch einen Dritten

Kein Anspruch auf Ersatz der Kosten einer Tiereinäscherung

Dem Halter eines Hundes steht gemäß § 823 Abs. 1 BGB ein Anspruch auf Schadensersatz zu, wenn sein Hund beim Ausführenlassen durch einen Dritten einen Hitzetod stirbt. Jedoch kann er nicht die Kosten für die Einäscherung des Hundes ersetzt verlangen, sondern lediglich die Kosten für die Übergabe des Kadavers an die kommunalen Tier­körper­beseitigung. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Während einer urlaubsbedingten Abwesenheit im August 2015 übergab der Halter einer französischen Bulldogge den Hund einer Bekannten, damit sich diese um ihn kümmern konnte. Er gab ihr dabei unter anderem die Anweisung den Hund nur angeleint auszuführen. Zur Mittagszeit an einem sehr heißen Tag konnte die Bekannte arbeitsbedingt nicht mit... Lesen Sie mehr

Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 22.09.1992
- 13 S 6213/91 -

Hunde-Zweikampf: Hundehalter des angreifenden Hundes haftet auch ohne Verschulden

Kein Mitverschulden des anderen Tierhalters, der Hunde auseinanderbringt und dabei gebissen wird

Für Schäden, die sein Tier anrichtet, haftet der Tierhalter in der Regel sogar ohne Verschulden. So zum Beispiel dann, wenn sein Hund unvermittelt mit einem kleinen Artgenossen zu raufen anfängt und ihn verletzt.Geht bei einem solchen Kampf der Besitzer des angegriffenen Hundes dazwischen, um ihn aus seiner bedrohlichen Lage zu befreien, und wird er bei dem Rettungsversuch gebissen, so kann er vom Halter des Angreifer-Hundes zusätzlich Schmerzensgeld verlangen.Ob sich der Verletzte ein Mitverschulden entgegenhalten lassen muß, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Einen allgemeinen Rechtsgrundsatz, daß man kämpfende Hunde keinesfalls mit der ungeschützten Hand trennen darf, gibt es jedenfalls nicht, stellte des Landgericht Nürnberg-Fürth fest. Es verurteilte deshalb den Eigentümer des aggressiven Hundes zum vollen Schadensersatz und wies den Einwand, der Verletzte habe sich den Biß durch sein unbedachtes Eingreifen selber zuzuschreiben, als unbegründet zurück.

Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Vorfall ereignete sich Anfang der 90er Jahre. Beteiligt waren auf der einen Seite der zehn Monate alte Rauhhaar-Teckel des Klägers, auf der anderen der sieben Jahre alte Riesenschnauzer-Rüde des Beklagten. Vier Tage vor Weihnachten ging der Kläger mit seinem ordnungsgemäß angeleinten Teckel spazieren. Sein Weg führte... Lesen Sie mehr

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Landgericht Coburg, Urteil vom 23.07.2010
- 13 O 37/09 -

Unangeleinter Hund eines Hundehalters fiel anderen Hundehalter an: 2.000,- Euro Schmerzensgeld

Die unangeleinten Hunde

Das Landgericht Coburg hat der Klage eines Hundehalters gegen einen anderen Hundehalter überwiegend stattgegeben stattgegeben. Der Hund des Beklagten war gegen den Kläger gerannt, so dass dieser zu Boden stürzte und Prellungen am Ellenbogen und innerhalb des Gesichtes erlitt. Die Behauptung des Beklagten, der Kläger habe den Unfall mitverursacht, vermochte das Gericht nicht zu überzeugen.

Kläger und Beklagter waren zur gleichen Zeit mit ihren nicht angeleinten Hunden unterwegs. Der Hund der Beklagten rannte auf den Hund des Klägers zu und war weder durch Zurufe noch durch Pfeifen zum Stehenbleiben zu bewegen. Dabei prallte der Hund des Beklagten gegen das Knie des Klägers, so dass dieser zu Fall kam und eine schmerzhafte Prellung sowie eine Gesichtsverletzung erlitt.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 20.05.2008
- 14 Wx 22/08 -

Hund darf im gemeinsamen Garten einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft nicht frei umherlaufen

OLG: Großer Hund ist für kleine Kinder immer grundsätzlich gefährlich

Im gemeinsamen Garten einer Wohnungs­eigentümer­gemeinschaft darf ein Hund nicht unangeleint umherlaufen. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um einen großen Hund handelt und einige der Wohnungseigentümer kleine Kinder haben, die durch den Hund gefährdet werden könnten. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Die Antragsteller und die Antragsgegner dieses Verfahrens, zwei Ehepaare, bilden die Wohnungseigentümergemeinschaft in einem Zweifamilienhaus in einer kleinen Gemeinde am Bodensee. Die Antragsteller wohnen im Obergeschoß, die Antragsgegner im Erdgeschoß. Für den gemeinsam genutzten Garten sind keine Sondernutzungsrechte begründet worden. 2007 schafften sich die Antragsgegner als Spielkameraden... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 23.08.2006
- I-3 Wx 64/06 -

Wohnungseigentümer darf Rottweiler nicht frei im Hof herumlaufen lassen

Andere WEG-Eigentümer werden beeinträchtigt

Lässt ein Wohnungseigentümer einen Rottweiler auf dem Hofgrundstück, das allen Eigentümern gehört, unangeleint, unbeaufsichtigt und ohne Maulkorb umherlaufen, können die übrigen Eigentümer dies untersagen. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.

Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Ihnen gehört jeweils eine Wohnung. Zu den Wohnungen gehört als Gemeinschaftseigentum der Hofbereich. Ein Wohnungseigentümer hatte sich einen Rottweiler angeschafft und ihn unangeleint und ohne Maulkorb auf dem gemeinschaftlichen Eigentum umherlaufen lassen. Der Nachbar verlangte gerichtlich, dass der Hund nur noch angeleint... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 14.12.2006
- IV-5-Ss-OWi 205/06 ? (OWi) 47/06 IV -

Bußgeld von 250,- EUR wegen Verstoß gegen Anleinpflicht ist zu hoch

Zur zulässigen Höhe des Bußgeldes bei erstmaligen Verstoß gegen die Anleinpflicht

Eine Geldbuße von 250,- EUR gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht, ist unvertretbar hoch. Das hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Das Amtsgericht Krefeld hatte gegen einen Hundehalter wegen Verstoßes gegen die Anleinpflicht ein Bußgeld in Höhe von 250,- EUR verhängt hatte. Der Betroffene ließ seinen Hund, einen Münsterländer mit einer Widerristhöhe von 40 cm und einem Gewicht von mindestens 20 kg, unangeleint laufen, obwohl ihn ein Mitarbeiter des Ordnungsamtes der Stadt Krefeld aufgefordert hatte, das Tier anzuleinen.... Lesen Sie mehr




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