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Donnerstag, 18. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umzugshelfer“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Gummersbach, Urteil vom 15.03.2010
- 10 C 169/09 -

Haftung des Mieters für Verschulden seiner Umzugshelfer

Mieter muss für von Umzugshelfern verursachten Schaden an Aufzugsanlage aufkommen

Nimmt ein Mieter zum Einzug in die Mietwohnung die Hilfe dritter Personen in Anspruch, so haftet er für die von diesen Personen schuldhaft verursachte Verletzung des Eigentums des Vermieters. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Gummersbach hervor.

Beim Einzug in die neue Wohnung beschädigten zwei Bekannte des neuen Mieters, die ihm beim Umzug halfen, den Notschalter im Fahrstuhl, wodurch dem Vermieter Reparaturkosten in Höhe von rund 812,68 EUR entstanden. Der Vermieter verklagte den neuen Mieter auf Erstattung seiner Reparaturkosten.Das Amtsgericht Gummersbach verurteilte den Mieter zur Zahlung. Der Vermieter habe einen Anspruch auf Zahlung von 812,68 EUR aus § 280 I BGB.Der Mieter haftete nach § 278 BGB für ein Verschulden seiner Umzugshelfer. Die beiden Umzugshelfer des Mieters, die unstreitig den Schaden verursacht hätten, seien als seine Erfüllungsgehilfen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Plettenberg, Urteil vom 03.11.2006
- 1 C 345/05 -

Private Umzugshelfer haften nicht für leichte Fahrlässigkeit

Zu den Haftungsfragen, wenn beim Umzug durch freiwillige Helfer etwas kaputt geht

Wer privat aus Gefälligkeit bei einem Umzug hilft und dabei aus Versehen etwas beschädigt, muss für den Schaden nicht aufkommen. Das hat das Amtsgericht Plettenberg entschieden.

Im Fall hatte ein Mann aus Gefälligkeit einer Frau beim Umzug geholfen. Als er Schrankbretter eines von ihm auseinander gebauten Schrankes an die zur Straße gewandte Seite des Umzugswagens lehnte, kippten diese um und fielen auf ein fremdes Auto. Es entstand ein Schaden von ca. 3.200,- EUR. Der Unglücksrabe erhielt - wie die anderen Männer, die beim Umzug halfen - keine finanzielle... Lesen Sie mehr




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