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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND)“ veröffentlicht wurden

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 03.05.2013
- BVerwG 9 A 16.12 und BVerwG 9 A 17.12 -

Klage des Naturschutz­verbandes gegen Autobahnneubau bleibt ohne Erfolg

BUND klagt gegen Teilabschnitt der A 14 zwischen Karstädt und der Landesgrenze Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern

Die Klage des BUND (Landesverband Brandenburg) gegen den Bau eines weiteren Teilstücks der A 14 zwischen der Gemeinde Karstädt und der Landesgrenze Brandenburg/Mecklenburg-Vorpommern wurde abgewiesen. Dagegen hatte die Klage des Landkreises Prignitz, der sich in einem weiteren Verfahren ausschließlich gegen die im Plan­feststellungs­beschluss mit der Ingebrauchnahme der A 14 vorgesehene Abstufung der bisherigen B 5 und eines Teils der L 133 in Kreisstraßen wehrte, Erfolg. Dies hat das Bundes­verwaltungs­gericht nunmehr entschieden.

Das rund 155 km lange Gesamtvorhaben soll eine Lücke im Autobahnnetz zwischen der A 2 beim Autobahnkreuz Magdeburg und der A 24 bei Schwerin schließen und führt durch die Bundesländer Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern.Der planfestgestellte 12,625 km lange Abschnitt verläuft durch das Vogelschutzgebiet „Agralandschaft Prignitz-Stepenitz“ und reicht bei Karstädt an das weitere Vogelschutzgebiet „Unteres Elbtal“ heran. Im Bereich der Löcknitzniederung wird das schmale FFH-Gebiet „Mittlere und Obere Löcknitz“ gequert. Der klagende Naturschutzverein hat den verkehrlichen Bedarf für den Bau einer Autobahn bestritten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Beschluss vom 21.12.2012
- 7 L 1084/12.KO -

Eine unter Naturdenkmal stehende Traubeneiche darf in St. Goar verändert werden

BUND im Eilverfahren ohne Erfolg

Die Stadt St. Goar kann bei der Neugestaltung ihres Marktplatzes auch die Baumscheibe einer dort stehenden Traubeneiche trotz eines Widerspruchs des Bundes für Umwelt und Naturschutz e. V. (BUND) verändern. Dies hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Traubeneiche auf dem Marktplatz in St. Goar ist ein durch Rechtsverordnung geschütztes Naturdenkmal. Im Zuge der geplanten Neugestaltung des Marktplatzes (Modellstadt St. Goar) erteilte der Rhein-Hunsrück-Kreis im September 2012 eine Befreiung von dieser Rechtsverordnung und erlaubte Veränderungen an der Baumscheibe der Eiche. Hiergegen legte der BUND Widerspruch ein. Nachdem der... Lesen Sie mehr