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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Treppenhaus“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 28.04.2016
- 541 C 3858/15 -

Toby darf bleiben: Vermieter darf Haltung des Mischlingshunds in der Mietwohnung nicht verbieten

Eigentümerbeschluss zur Untersagung des Haltens von Hunden und Katzen unwirksam

Das Amtsgericht Hannover hat der Klage eines Mieters auf Zustimmung zur Haltung des Mischlingshundes "Toby" in einer Wohnung stattgegeben. Die Widerklage auf Entfernung des Hundes aus der Wohnung wurde abgewiesen.

Die im zugrunde liegenden Fall streitenden Parteien sind Mieter und Vermieter einer Wohnung, die in einer Wohnungseigentumsanlage liegt. Der Mietvertrag wurde am 17. Juli 2014 geschlossen, im Rahmen einer zuvor erteilten Selbstauskunft teilten die Kläger mit, dass Haustiere nicht vorhanden seien. Im Mietvertrag ist geregelt, dass für jede Tierhaltung, insbesondere für Hunde und Katzen, eine vorherige Genehmigung des Vermieters eingeholt werden muss. Bereits am 26. Januar 2006 hatte die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen, die Tierhaltung bei Neuvermietungen zu untersagen.Mittlerweile lebt der etwa 50 cm hohe Mischlingshund... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hamburg-Altona, Urteil vom 26.09.1989
- 316 a C 97/89 -

Erlaubnis zur Hundehaltung darf bei wiederholter Verunreinigung von Treppenhaus und Garten sowie Eindringen des Hundes in fremde Wohnung widerrufen werden

Vorliegen von vermeidbaren und unzumutbaren Belästigungen

Verunreinigt der Hund eines Mieters wiederholt das Treppenhaus sowie den Garten und dringt er in fremde Wohnungen ein, so berechtigt dies den Vermieter zum Widerruf der Hundehaltung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Altona hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall verlangte die Vermieterin einer Wohnung von ihrer Mieterin die Entfernung des Hundes. Zur Begründung führte die Vermieterin an, dass der Hund wiederholt das Treppenhaus sowie den Garten verunreinigt hatte und in die Wohnung von benachbarten Mietern eindrang. Da sich die Mieterin weigerte den Hund abzuschaffen, kam der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 12.09.2013
- 454 C 13676/11 -

Frisch geputztes Treppenhaus: Mieter hat nach Sturz auf erkennbar nasser Treppe keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

Rutschgefahr aufgrund des Putzmittelgeruchs und Wahrnehmbarkeit der Nässe auf dem Boden eindeutig zu erkennen

Wer in einem erkennbar frisch geputzten Treppenhaus ausrutscht, weil er sich nicht am Geländer festhält, trägt bei einem Sturz selbst die Schuld und hat weder Anspruch auf Schmerzensgeld noch Schadensersatz. Dies entschied das Amtsgericht München.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der heute 51 jährige Kläger ist Mieter einer Wohnung in München. Am 3. Juli 2009 stürzte er im Treppenhaus. Ursache des Sturzes war, dass der Boden des Treppenhauses kurz zuvor gereinigt worden und deshalb rutschig war. Warnschilder waren angeblich nicht aufgestellt. Der Mann erlitt eine dislozierte Humerusfraktur rechts und musste noch am... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Dortmund, Urteil vom 24.07.2012
- 425 C 4188/12 -

Sturz aufgrund eines nachbarlichen Osternestes im Treppenhaus begründet Haftung des Nachbarn

Sturz trotz Kenntnis des Nestes führt zur Annahme eines Mitverschuldens

Stürzt ein Mieter über ein vom Nachbarn im Treppenhaus aufgestelltes Osternest, so muss der Nachbar für die Unfallfolgen haften. War dem Mieter aber die Existenz des Osternestes seit Wochen bekannt, ist ihm ein hälftiges Mitverschulden an dem Sturz anzulasten. Dies hat das Amtsgericht Dortmund entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Eine Mieterin stolperte Ende März 2012 über ein Osternest im Treppenhaus. Dieses wurde Anfang März von den Nachbarn im Treppenhaus aufgestellt. In der Vergangenheit kam es des Öfteren zu Streitigkeiten zwischen den Mietern. Das kranzförmige Osternest hatte einen Durchmesser von etwa 30 cm und eine Höhe von 24 cm. Es verkürzte den Treppendurchgang... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 01.10.1991
- 33 C 2578/91 -

Kein Recht zur Mietminderung bei fünftägiger Störung des Fernsehempfangs, einmaliger vormittäglicher Lärmbelästigung sowie kurzfristige Verschmutzung des Treppenhauses

Vorliegen eines nur unerheblichen Mangels

Ist der Fernsehempfang für fünf Tage gestört, ist es einmal an einem Vormittag zu einer Lärmbelästigung gekommen und war das Treppenhaus mal kurzfristig verschmutzt, so liegen nur unerhebliche Mängel vor. Der Mieter ist daher nicht berechtigt seine Miete zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a. M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Wohnung ihre Miete, da ihr Fernsehempfang für fünf Tage gestört war, es aufgrund von Abrissarbeiten an einem Vormittag zu einer Lärmbelästigung kam und das Treppenhaus für kurze Zeit verstaubt und verschmutzt war. Die Vermieter erkannten das Minderungsrecht jedoch nicht an, so dass der Fall vor Gericht landete.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 26.06.1987
- 6 U 257/86 -

Frei herumlaufen lassen von mehreren Doggen im Hausflur und Treppenhaus stellt vertragswidriges Verhalten des Mieters dar

Vermieter kann Verbot des Mitbringens der Hunde erlassen

Lässt ein Mieter mehrere Doggen im Hausflur und Treppenhaus eines Mietshauses frei herumlaufen, so stellt dies einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar. Der Vermieter kann daher ein Hundeverbot aussprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ließ die Mieterin von Gewerberäumen im Hausflur und Treppenhaus des Mietshauses mindestens drei Doggen frei herumlaufen. Da dadurch die anderen Mieter des Hauses verängstigt wurden, verbat der Vermieter die Mitnahme der Hunde. Die Mieterin war damit nicht einverstanden, so dass der Fall vor Gericht landete.... Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom 12.01.1984
- 1 S 171/83 -

Ordentliche Kündigung eines Mieters wegen Verspritzens von Fischpökelbrühe im Treppenhaus zulässig

Schuldhafte und erhebliche Verletzung vertraglicher Pflichten

Verspritzt ein Mieter im Treppenhaus eine übelriechende Fischpökelbrühe, so verletzt er dadurch schuldhaft und erheblich seine vertraglichen Verpflichtungen. Ihm kann daher ordentlich gekündigt werden. Dies hat das Landgericht Köln entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verspritzten unter anderem am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtsfeiertag im Jahr 1981 die übelriechende Fischpökelbrühe "Surströmming" im Treppenhaus des Wohnhauses. Aufgrund des Verhaltens kündigte der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich. Da die Mieter die Kündigung jedoch nicht akzeptierten, landete der Fall vor Gericht.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 26.06.1986
- 23 C 2479/86 -

Verbot der Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür unzulässig

Besucher und Dritte haben grundsätzlich freien Zugang zur Wohnung

Da Besucher oder Dritte im Rahmen des mietvertraglichen Gebrauchs grundsätzlich freien Zugang zur Wohnung eines Mieters haben, kann der Vermieter die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür nicht verbieten. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.

Im zugrunde liegenden Fall bestand Streit darüber, ob der Vermieter das Recht hat die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür einer Mieterin zu untersagen. Das Verbot erfolgte, weil der Vermieter eine stärkere Verschmutzung des Treppenhauses und des Lifts befürchtete.Das Amtsgericht München entschied, dass der Vermieter die Zeitungszustellung bis zur Wohnungstür... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom 13.03.1984
- 31 C 1008/83 -

Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen der Wohnungseingangstür erlaubt

Kein Anspruch auf Unterlassung bei fehlender Störung des Hausfriedens

Ein Mieter ist grundsätzlich berechtigt Aufkleber mit politischen Äußerungen am äußeren Türrahmen seiner Wohnungseingangstür zu befestigen. Solange keine Störung des Hausfriedens vorliegt, hat der Vermieter keinen Anspruch auf Unterlassung. Dies hat das Amtsgericht Osnabrück entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieterin einer Wohnung brachte am äußeren Türrahmen ihrer Wohnungseingangstür Aufkleber an, die eine Sympathie mit der Gewerkschaftsbewegung und der Partei "Die Grünen" bezeugten. Die Vermieterin hielt dies für eine unzulässige Provokation und verlangte die Beseitigung der Aufkleber. Da sich die Mieterin weigerte dem nachzukommen, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Herne, Urteil vom 11.07.2013
- 20 C 67/13 -

Aufstellen eines schmalen Schuhschranks im Treppenhaus gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch

Ausnahmen nur bei Vorliegen einer Behinderung oder Belästigung

Solange von einem Schuhschrank keine Behinderungen oder Belästigungen ausgehen, darf er im Treppenhaus aufgestellt werden. Dies ist grundsätzlich vom vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache umfasst. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Herne hervor.

Im zugrunde liegenden Fall stellte der Mieter einer Wohnung einen 30 cm tiefen Schuhschrank ins Treppenhaus vor seiner Wohnungstür. Die Vermieterin hielt dies für unzulässig und klagte auf Beseitigung des Schranks.Das Amtsgericht Herne entschied gegen die Vermieterin. Ihr habe kein Anspruch auf Beseitigung des Schuhschranks zugestanden. Denn das Aufstellen... Lesen Sie mehr




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