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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Transsexuellengesetz“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 07.03.2019
- V ZB 53/18 -
BGH zur Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das Grundbuch
Ämter müssen neues Grundbuchblatt mit neuem Namen anlegen
Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, wie eine Namensänderung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) in das Grundbuch einzutragen ist.
Die Beteiligte des zugrunde liegenden Verfahrens war mit ihren damaligen männlichen Vornamen im Grundbuch als Eigentümer eines Teileigentumsrechts eingetragen. Sie beantragte beim Grundbuchamt Namensberichtigung. Hierzu legte sie den Beschluss eines Amtsgerichts vor, wonach sie als dem weiblichen Geschlecht zugehörig anzusehen ist und künftig den angegebenen weiblichen Vornamen trägt. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle vermerkte im Grundbuch, dass die Eigentümerin nunmehr aufgrund des Beschlusses des Amtsgerichts den weiblichen Vornamen führt. Hiergegen legte die Beteiligte Erinnerung ein und beantragte, mit ihrem neuen Namen unter Bezugnahme... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 29.11.2017
- XII ZB 459/16 -
Mann-zu-Frau-Transsexuelle kann für ein mit ihrem Samen gezeugtes Kindes rechtlich nur als Vater anerkannt werden
Rechtliche Zuweisung von Vater und Mutter verstößt nicht gegen Grundrechte von transsexuellen Personen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle, mit deren konserviertem Spendersamen ein Kind gezeugt wurde, rechtlich nur die Vater- und nicht die Mutterstellung erlangen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Der Beschluss über die Feststellung ihrer Zugehörigkeit zum weiblichen Geschlecht ist seit August 2012 rechtskräftig. Die Beteiligten zu 1 und 2 haben im September 2015 eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet. Zuvor hatte die Beteiligte zu 2 im Juni 2015 das betroffene Kind geboren. Dieses... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 17.10.2017
- 1 BvR 747/17 -
Verfassungsbeschwerde gegen Versagung des Namens- und Personenstandswechsels nach dem Transsexuellengesetz erfolglos
Erfordernis zweier Gutachten für Namens- und Personenstandswechsels nicht zu beanstanden
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung der Änderung des Vornamens und des Personenstands nach dem Transsexuellengesetz (TSG) nicht zur Entscheidung angenommen. Die beschwerdeführende Person hatte vorgetragen, dass es verfassungswidrig sei, dass § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG die Einholung von zwei Sachverständigengutachten verlange.
Die beschwerdeführende Person des zugrunde liegenden Verfahrens stellte auf Grundlage des Transsexuellengesetzes (TSG) einen Antrag auf Änderung des Vornamens (§ 1 TSG) und auf Feststellung der weiblichen Geschlechtszugehörigkeit (§ 8 TSG). Dabei trug sie vor, dass ihren Anträgen aufgrund der Verfassungswidrigkeit der zugrunde liegenden Vorschrift des § 4 Abs. 3 Satz 1 TSG auch ohne... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 06.09.2017
- XII ZB 660/14 -
Frau-zu-Mann-Transsexueller gilt rechtlich als Mutter eines von ihm geborenen Kindes
Auch nach Änderung der elterlichen Geschlechtszugehörigkeit bleibt durch Geburt oder Zeugung festgelegter rechtlicher Status als Mutter oder Vater des Kindes bestehen
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller, der nach der rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung über die Änderung seiner Geschlechtszugehörigkeit ein Kind geboren hat, im Rechtssinne als Mutter des Kindes anzusehen ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beteiligte zu 1 ist transsexuell. Er wurde im Jahr 1982 als Kind weiblichen Geschlechts geboren; ihm wurden die weiblichen Vornamen "B.D." erteilt. Im November 2008 schloss der Beteiligte zu 1 die Ehe mit einem Mann. Im Jahr 2010 wurden die Vornamen des Beteiligten zu 1 durch gerichtliche Entscheidung in die männlichen Vornamen "O.G."... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 22.02.2017
- 15 W 2/17 -
Rechtswirksame Änderung des Geschlechts darf nicht ohne Begutachtung erfolgen
Gutachten können nicht durch Selbsteinschätzung der antragstellenden Person ersetzt werden
Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass ein Gericht ohne sachverständige Begutachtung keine Namensänderung und keine Veränderung der Geschlechtszugehörigkeit nach dem Transsexuellengesetz aussprechen kann.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die antragstellende Person ist in rechtlicher Hinsicht ein Mann. Sie beantragte, rechtsverbindlich einen weiblichen Vornamen zu führen und als dem weiblichen statt dem männlichen Geschlecht zugehörig angesehen zu werden. Eine sachverständige Begutachtung lehnte sie ab, da sie die Vorschriften des Transsexuellengesetzes, die ein Sachverständigengutachten... Lesen Sie mehr
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 30.10.2014
- 1 W 48/14 -
Biologische Mutter bleibt im Verhältnis zum Kind Mutter und nicht Vater
Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind bleibt gemäß Transsexuellengesetz von einer Geschlechtsänderung unberührt
Das Kammergericht hatte in einem Beschwerdeverfahren darüber zu entscheiden, ob eine gebärende Person für ihr Kind als Mutter zu gelten hat oder ob eine Eintragung als Vater zulässig ist. Das Kammergericht verwies darauf, dass nach Sinn und Zweck von § 5 Abs. 3 und § 11 Transsexuellengesetz der Status des Betroffenen als Vater oder Mutter im Verhältnis zum leiblichen Kind unberührt von einer Geschlechtsänderung bleibt.
Im zugrunde liegenden Verfahren ließ eine ursprünglich als Frau geborene Person ihre weiblichen Vornamen im Jahr 2010 in männliche ändern und ist aufgrund rechtskräftigen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg vom 11. April 2011 als dem männlichen Geschlecht zugehörig anzusehen. Nach Absetzung von Hormonen gebar die Person im Frühjahr 2013 ein Kind und begehrte ihre Eintragung im Geburtenregister... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.11.2012
- 15 W 511/11 -
Statusändernde Feststellungen nach dem Transsexuellengesetz erfordern zwei Sachverständigengutachten
Transsexuellengesetz sieht ausdrücklich sowohl für Änderung des Vornamens als auch für Feststellung der geänderten Geschlechtszugehörigkeit zwei Sachverständigengutachten vor
Die Feststellung der Änderung der Geschlechtszugehörigkeit gemäß § 8 Transsexuellengesetz (TSG) ist erst nach der Einholung von zwei Sachverständigengutachten zulässig. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Dortmund.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die 58 Jahre alte Beteiligte aus Herten im Rahmen eines früheren Verfahrens die Änderung ihres Vornamens gemäß § 1 TSG erreicht. Die Voraussetzungen der Namensänderung hatte das Amtsgericht auf der Grundlage von zwei Ende 2007 und Anfang 2008 in dem Verfahren eingeholten Sachverständigengutachten festgestellt. In der Folgezeit hatte sich die Beteiligte... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 27.05.2008
- 1 BvL 10/05 -
Transsexuellengesetz: Zwang zur Ehescheidung für Transsexuelle ist verfassungswidrig
§ 8 Abs. 1 Nr. 2 Transsexuellengesetz verfassungswidrig
Transsexuelle dürfen nach einer Geschlechtsumwandlung verheiratet bleiben. Die rechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit nach einer Geschlechtsumwandlung darf bei einem verheirateten Transsexuellen nicht davon abhängig gemacht werden, dass er sich scheiden lässt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Die bisherige Regelung, nach der die rechtliche Anerkennung der neuen Geschlechtszugehörigkeit die Ehelosigkeit des Transsexuellen voraussetzt, muss bis zum 1. August 2009 ersetzt werden.
Der 1929 geborene Antragsteller ist seit 56 Jahren verheiratet. Aus der Ehe sind drei Kinder hervorgegangen. Schon seit langem fühlt er sich dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Aufgrund gerichtlicher Entscheidung nach dem Transsexuellengesetz (TSG) führt er seit 2001 einen weiblichen Vornamen. Im Jahre 2002 unterzog er sich einer geschlechtsumwandelnden Operation. Anschließend beantragte er, nach dem... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 03.12.2007
- 9 E 5697/06 -
Transsexueller klagt erfolglos gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizeidienst
Kein Verstoß gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Klage eines Frau-zu-Mann-Transsexuellen gegen das Land Hessen auf Einstellung in den Polizeivollzugsdienst abgewiesen. Dem Kläger war diese Einstellung aus gesundheitlichen Gründen versagt worden.
Die für Verfahren aus dem Beamtenrecht zuständige 9. Kammer sieht hierin im Ergebnis keine Diskriminierung des Klägers als Transsexuellen. Die Entscheidung der Einstellungsbehörde sei in nicht zu beanstandender Weise auf die Anforderungen der einschlägigen Polizeidienstvorschrift gestützt. Dabei habe die Behörde den gesetzlich vorgesehenen Ermessensspielraum in rechtmäßiger Weise... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 18.07.2006
- 1 BvL 1/04; 1 BvL 12/04 -
Deutsches Transsexuellengesetz gilt auch für ausländische Transsexuelle
Vorenthaltung der Rechte wäre eine dauerhafte Benachteiligung
Auch ausländische Transsexuelle, die sich rechtmäßig und nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten, haben das Recht ihren Vornamen nach dem von ihnen empfundenen Geschlecht zu ändern, sofern ihr Heimatrecht keine vergleichbaren Regelungen kennt. Das Transsexuellengesetz sieht derzeit das Recht auf Vornamensänderung nur für Deutsche oder für Personen mit deutschem Personalstatut vor. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber aufgegeben bis zum 30. Juli 2007 das Transsexuellengesetz neu zu regeln, so dass es auch für oben genannte ausländische Transsexuelle anwendbar ist.
Das Transsexuellengesetz eröffnet über § 1 Abs. 1 Nr. 1 nur Deutschen und Personen mit deutschem Personalstatut (staatenlose oder heimatlose Ausländer mit gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Asylberechtigte, ausländische Flüchtlinge mit Wohnsitz im Geltungsbereich des Gesetzes) die Möglichkeit der Beantragung einer dem empfundenen Geschlecht entsprechenden Änderung des Vornamens... Lesen Sie mehr