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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „therapeutische Aufklärung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 23.03.2018
- 26 U 125/17 -
Patient muss fehlerhafte therapeutische Aufklärung beweisen können
Kein Schadensersatz bei falschem Verhalten nach Behandlung
Die therapeutische Aufklärung soll den Heilerfolg gewährleisten und einen Schaden abwenden, der dem Patienten durch falsches Verhalten nach der Behandlung entstehen kann. Eine fehlerhafte therapeutische Aufklärung muss der Patient beweisen. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und bestätigte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Arnsberg.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 54 Jahre alte Kläger aus Breidenbach ließ sich im August 2012 im Hause der beklagten, im Hochsauerlandkreis gelegenen Klinik wegen akuter Hüftbeschwerden ärztlich behandeln. Er erhielt eine Injektion mit einem Cortison-Präparat in das linke Hüftgelenk. Kurz nach der Injektion klagte der Kläger über neurologische Ausfälle im linken Bein und konsultierte das Sekretariat des behandelnden Arztes in der Klinik. Zwischen den Parteien ist streitig, welche Hinweise dem Kläger erteilt wurden. Jedenfalls verließ der Kläger nach einer Wartezeit von zwei Stunden mit seinem Fahrzeug die Klinik, ohne... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.11.2015
- VI ZR 476/14 -
BGH: Bei einfachem Verstoß gegen Aufklärungspflicht über Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme muss Geschädigter Kausalität zwischen Behandlungsfehler und Gesundheitsschaden nachweisen
Beweislastumkehr bei Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers oder Befunderhebungsfehlers
Klärt ein Arzt seinen Patienten nicht über die Dringlichkeit einer ärztlichen Maßnahme auf und kommt es nachfolgend zu einem Gesundheitsschaden, so hat der Patient nachzuweisen, dass der Gesundheitsschaden auf dem einfachen Behandlungsfehler beruht. Die Aufklärungspflichtverletzung stellt keinen Befunderhebungsfehler dar, so dass eine Beweislastumkehr aus diesem Grund nicht in Betracht kommt. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall kam ein Mann im Juni 2008 bei einer Herzoperation ums Leben. Seine Ehefrau und sein Sohn klagten anschließend gegen den langjährigen Hausarzt des Verstorbenen auf Zahlung von Schmerzensgeld aus ererbten Recht. Die Kläger warfen dem Arzt vor, er habe den Verstorbenen nicht ausreichend über die Dringlichkeit der Abklärung seiner Herzerkrankung informiert.... Lesen Sie mehr