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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Testierfähigkeit“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 15.05.2018
- 2 Wx 202/18 -

Notwendige Klärung der Testierfähigkeit des Erblassers begründet Aufhebung ärztlicher Schweigepflicht

Entbindung von Schweigepflicht entspricht mutmaßlichem Willen des Erblassers

Steht die Testierfähigkeit des Erblassers in Frage, so entspricht es dem mutmaßlichen Willen des Erblassers seinen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden. Ein Zeugnis­verweigerungs­recht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO besteht dann nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall musste in einem Nachlassverfahren im Jahr 2017 vor dem Amtsgericht Bonn geklärt werden, ob die Erblasserin testierfähig war und somit das vorhandene Testament wirksam war oder nicht. Zur Testierfähigkeit sollte der Arzt der Erblasserin Auskunft geben. Dieser berief sich aber auf seine ärztliche Schweigepflicht und verweigerte daher eine Aussage. Das Amtsgericht hielt die Schweigepflicht für aufgehoben, da dies dem mutmaßlichen Willen der Erblasserin entsprechen würde.Das Oberlandesgericht Köln folgte der Ansicht des Amtsgerichts. Ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 383 Abs. 1 Nr. 6 ZPO... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.07.2017
- 10 U 76/16 -

Notarielles Testament nichtig: Erblasserin mit fortgeschrittener Alzheimerdemenz ist als testierunfähig anzusehen

Bedeutung und Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung bei fortgeschrittenen Demenzerkrankung nicht mehr erfassbar

Das Oberlandesgericht Hamm hat entschieden, dass eine Erblasserin als testierunfähig anzusehen ist, wenn sie aufgrund einer fortgeschrittenen Demenzerkrankung vom Alzheimertyp nicht mehr in der Lage ist, die Bedeutung und die Tragweite einer erklärten letztwilligen Verfügung einzusehen und nach einer solchen Einsicht zu handeln. Ein in diesem Zustand errichtetes notarielles Testament ist nichtig.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Prozess durch ihre Mutter vertretene, heute 15 Jahre alte Klägerin aus Nottuln und der heute 70 Jahre alte Beklagte aus Unna stritten um die Erbfolge der im Jahre 2013 im Alter von 92 Jahren verstorbenen Erblasserin aus Kamen. Diese und ihr im Jahre 1972 vorverstorbener Ehemann waren die Eltern des Beklagten und eines im Jahre 2007... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.08.2017
- 20 W 188/16 -

Testierfähigkeit beim Verdacht chronischer Wahnvorstellungen muss strenger Prüfung unterzogen werden

Krankhafte und wahnhafte Störungen können freie Willensbildung ausschließen

Setzt eine Erblasserin Detektive als ihre Erben ein, die sie zu Lebzeiten engagierte, da sie unter Bestehlungsängsten litt, ist konkret zu prüfen, ob die Erblasserin infolge krankhafter Wahnvorstellungen testierunfähig war. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Beteiligten des zugrunde liegenden Falls stritten über die Testierfähigkeit einer kinderlos und verwitwet verstorbenen Erblasserin. Die Beschwerdeführer sind entfernte Verwandte der Erblasserin und mögliche gesetzliche Erben. Die Erblasserin setzte die mit ihr nicht verwandten Beschwerdegegner als ihre Erben ein. Ihr Testament begann mit den Worten: "Mein Testament! Ich bin im vollen... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 10.02.2017
- 15 W 587/15 -

Wirksamkeit eines Drei-Zeugen-Testaments setzt akute Todesgefahr voraus

Nur noch zu erwartende kurze Lebenszeit des Erblasser wegen fortgeschrittener, unheilbarer Erkrankung nicht ausreichend

Eine durch ein sogenanntes Drei-Zeugen-Testament angeordnete Testaments­vollstreckung kann unwirksam sein, wenn nicht festgestellt werden kann, dass sich der Erblasser bei der Errichtung dieses Nottestaments tatsächlich in akuter Todesgefahr befand oder die drei anwesenden Zeugen von einer akuten Todesgefahr überzeugt waren. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit den erstinstanzlichen Beschluss des Amtsgerichts Essen ab.

Dem Streitfall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die im Oktober 1936 geborene und im Februar 2014 verstorbene Erblasserin aus Essen hatte in einem im Jahre 2013 errichteten Testament ihren Sohn zum Alleinerben eingesetzt. Die Erblasserin litt vor ihrem Tode an Krebs im Endstadium und wurde in einem Essener Krankenhaus stationär behandelt. Vier Tage vor ihrem Versterben errichtete... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.01.1969
- 15 W 490/68 -

Vorlage eines Erbscheins zur Grund­buch­berichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers

Bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt nicht

Möchte der Alleinerbe das Grundbuch berichtigen lassen, so genügt grundsätzlich die Vorlage einer letztwilligen Verfügung sowie die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung. Die Vorlage eines Erbscheins kann vom Grundbuchamt nur dann verlangt werden, wenn wirkliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Die bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem gemeinsamen Erbvertrag zweier Eheleute wurde ihr Sohn als Alleinerbe des Letztversterbenden eingesetzt. Nach dem Tod des letztverstorbenen Vaters beantragte der Sohn die Berichtigung des Grundbuchs. Er legte dazu sowohl den Erbvertrag als auch die Niederschrift zur Eröffnung des Vertrags vor. Aus der Niederschrift ergab sich, dass... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.10.2014
- 34 Wx 293/14 -

Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit

Krankhafte Störung muss Erwägungen und Willensentschlüsse beeinträchtigen

Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zu einer Testierunfähigkeit. Dazu ist vielmehr erforderlich, dass die krankhafte Störung die Erwägungen und Willensentschlüsse bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Testierfähigkeit eines Erblassers und um die Wirksamkeit eines im März 2009 errichteten notariellen Testaments. So lagen medizinische Gutachten vor, die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers aufgrund geistiger Erkrankungen zumindest teilweise in Frage stellten. Kurz vor der Errichtung eines notariellen Testaments stellten mehrere andere... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 12.07.2013
- 2 Wx 177/13 -

Rückgabe eines verwahrten Testaments setzt Testierfähigkeit voraus

Rückgabe stellt letztwillige Verfügung dar

Die Rückgabe eines in amtlicher Verwahrung genommenen Testaments stellt eine letztwillige Verfügung dar. Sie setzt daher Testierfähigkeit voraus. Ist diese nicht vorhanden, so kann keine Rückgabe erfolgen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine betreute Person beantragte die Rückgabe eines von ihr verfassten Testaments aus der amtlichen Verwahrung. Dies verweigerte das Amtsgericht Aachen mit der Begründung, die betreute Person sei nicht testierfähig. So habe die betreute Person aufgrund einer frühkindlichen Hirnschädigung einfache Texte nicht verstehen sowie nicht lesen können.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 19.06.2012
- 6 W 20/12 -

Tödliche Krebserkrankung begründet für sich genommen noch keine Testierunfähigkeit

Letzter Wille eines Todkranken kann wirksam sein

Hat ein todkranker Erblasser im Endstadium seiner Krankheit ein Testament aufgesetzt, so ist dieses grundsätzlich wirksam. Für die Annahme der Testierunfähigkeit müssen konkrete Anhaltspunkte vorliegen. Eine tödliche Erkrankung als solche genügt nicht. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Sieben Tage vor seinem Tod setzte ein, an Krebs erkrankter, Erblasser durch ein notarielles Testament seine Lebensgefährtin als Alleinerbin ein. Seine beiden Schwestern sowie deren Kinder schloss er dagegen von der Erbfolge aus. Nach seinem Tod, bestand Streit über die Wirksamkeit des Testaments. Die Schwestern des Erblassers meinten, dass... Lesen Sie mehr

Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 11.02.2004
- 1Z BR 6/03 -

Alkoholsucht kann Testament unwirksam machen

Zur fehlenden Testierfähigkeit wegen Alkoholsucht

Ein von einem Alkoholiker verfasstes Testament kann unwirksam sein, wenn dem Erblasser beim Abfassen des Testaments die Erkenntnisfähigkeit fehlt. Das hat das Bayerische Oberste Landgericht entschieden.

Der Erblasser war im November 2000 im Alter von 53 Jahren an den Folgen langjähriger Alkoholabhängigkeit verstorben. Kurz vor seinem Tod verfasste er im September 2000 ein neues Testament und änderte damit ein mehrere Jahre altes Testament zu Ungunsten seines vorher als Alleinerben eingesetzten Halbbruders ab. Ein nach seinem Tode zu der Frage der Testierfähigkeit eingeholtes Gutachten... Lesen Sie mehr




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