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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Teilerlass“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 23.11.2023
- VI R 9/21 -

Teilerlass eines Förderdarlehens führt zu Arbeitslohn

Der allein vom Bestehen der Abschlussprüfung abhängige Darlehensteilerlass führt zu Arbeitslohn

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein teilweiser Darlehenserlass bei der beruflichen Aufstiegs­fortbildung zu steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Einkommen­steuer­gesetzes) führt.

Die Klägerin nahm in den Jahren 2014 und 2015 an sogenannten Aufstiegsfortbildungen teil, die von der Investitions- und Förderbank Niedersachsen (N Bank) mit Zuschüssen und Darlehen für die Kosten der Lehrveranstaltungen gefördert wurden. Die Darlehen wurden der Klägerin auf ihren Antrag von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt. In den Bedingungen war vorgesehen, dass dem Darlehensnehmer bei Bestehen der Fortbildungsprüfung ein bestimmter Prozentsatz des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen wird. Die Kosten der Lehrveranstaltungen –teilweise gekürzt um die Zuschüsse–... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30.06.2016
- BVerwG 5 C 24.15, BVerwG 5 C 25.15, BVerwG 5 C 33.15, BVerwG 5 C 50.15 und BVerwG 5 C 52.15 -

Teilerlass von BAföG-Darlehen auch bei nicht klar geregelten Mindest­ausbildungs­zeiten möglich

Mindest­ausbildungs­zeiten müssen nicht hoch­schul­über­greifend geregelt sein

Studierende, die bis zum 31. Dezember 2012 ihre Ausbildung beendet haben, haben nach dem Bundes­ausbildungs­förderungs­gesetz auch dann Anspruch auf teilweisen Erlass des ihnen darlehensweise gewährten Teils der Ausbildungs­förderung, wenn sie ihr Studium innerhalb einer Mindest­ausbildungs­zeit abschließen, die sich aus einem Zusammenwirken verschiedener Bestimmungen der jeweiligen Studien- und Prüfungsordnung ergibt. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Die Klägerinnen und Kläger beantragten nach erfolgreichem Abschluss ihres Studiums, für dessen Durchführung ihnen Ausbildungsförderung als Darlehen gewährt worden war, die Gewährung eines Teilerlasses der Darlehensschuld. Dies lehnte die Beklagte ab. Die daraufhin erhobenen Klagen sind vor dem Verwaltungsgericht überwiegend erfolgreich gewesen. Auf die Berufungen hat das Oberverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.04.2012
- II R 36/10 -

Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei gemindertem Mietertrag verfassungsgemäß

Anwendung der Neuregelung bereits für das Jahr 2008 nicht zu beanstanden

Die Neuregelung des Anspruchs auf Teilerlass der Grundsteuer bei einem geminderten Mietertrag durch das Jahressteuergesetz 2009 und die Anwendung dieser Neuregelung bereits für das Jahr 2008 sind mit dem Grundgesetz vereinbar. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Nach § 33 Abs. 1 des Grundsteuergesetzes in der bis zum 31. Dezember 2007 geltenden Fassung bestand ein Anspruch auf Teilerlass der Grundsteuer bereits dann, wenn der tatsächliche Rohertrag aus der Vermietung oder Verpachtung eines bebauten Grundstücks in einem Jahr um mehr als 20 % niedriger als der normale Rohertrag war und der Steuerschuldner die Mindereinnahmen nicht zu vertreten... Lesen Sie mehr

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Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.06.2011
- 1 BvR 2035/07 -

BVerfG: Regelung zum studiendauerabhängigen Teilerlass der BAföG-Rückzahlung teilweise verfassungswidrig

Studenten in den neuen Bundesländern werden durch das BAföG-Gesetz benachteiligt

Der den Teilerlass von BAföG regelnde § 18 Abs. 3 Satz 1 BAföG ist in der vorherigen und auch in der nachfolgenden Fassungen dann nicht mit dem allgemeinen Gleichheitsgrundsatz Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar, soweit es danach Studierenden wegen Rechtsvorschriften zur Mindeststudienzeit einerseits und zur Förderungshöchstdauer andererseits objektiv unmöglich ist, einen großen Teilerlass zu erhalten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

Der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall begann im Wintersemester 1991/92 in den neuen Bundesländern sein Medizinstudium, das er im ersten Monat nach dem Ende des 12. Semesters erfolgreich abschloss. Während des Studiums erhielt er Ausbildungsförderung nach dem BAföG. Das Bundesverwaltungsamt legte im Verfahren zur Festsetzung der Darlehensrückzahlung unter Zugrundelegung der Förderungshöchstdauer... Lesen Sie mehr



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