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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Taschengeld“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.06.2017
- S 12 AS 3570/15 -
50 Euro Taschengeld dürfen nicht auf Hartz IV angerechnet werden
Berücksichtigung des Taschengeldes bei Berechnung der Grundsicherungsleistungen wäre als grob unbillig anzusehen
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass das Jobcenter 50 Euro Taschengeld, die ein Leistungsbezieher monatlich von seiner Großmutter erhält, nicht auf die Grundsicherungsleistungen anrechnen darf. Da die Anrechnung die Bemühungen des Klägers, "auf eigene Füße" zu kommen, beeinträchtigen würden, sei eine Berücksichtigung des Taschengeldes grob unbillig.
Der 24-jährige Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens erzielte Einkommen aus einer selbstständigen Tätigkeit und erhielt darüber hinaus 110 Euro monatlich von seiner Mutter und weitere 50 Euro monatlich von seiner Großmutter. Das Jobcenter bewilligte aufstockende Grundsicherungsleistungen und berücksichtigte dabei alle Einnahmen. Dagegen wandte sich der Kläger. Er forderte, dass das Taschengeld seiner Großmutter in Höhe von 50 Euro nicht angerechnet werden dürfe, da dies grob unbillig sei.Das Sozialgericht Düsseldorf folgte der Argumentation des Klägers. Grundsätzlich seien alle Einnahmen auf Grundsicherungsleistungen anzurechnen.... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 01.10.2014
- XII ZR 133/13 -
BGH zur Leistungspflicht eines Kindes beim Elternunterhalt: Taschengeld eines Ehegatten ist unterhaltspflichtiges Einkommen
Keine Berücksichtigung des Taschengelds in Höhe von 5-7 % des Familienselbstbehalts und in Höhe der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengelds
Ist ein Kind gegenüber seinen Eltern oder nur einem Elternteil unterhaltspflichtig, so ist grundsätzlich sein Taschengeldanspruch gegenüber seinem Ehegatten dem unterhaltspflichtigen Einkommen zuzurechnen. Beim Unterhalt wird jedoch das Taschengeld nur in Höhe von 5-7 % des Familienselbstbehalts sowie in Höhe der Hälfte des darüber hinausgehenden Taschengelds berücksichtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Unterhaltspflicht einer Tochter gegenüber ihrer in einer Alten- und Pflegeeinrichtung lebenden Mutter. Die Tochter verfügte zwar über kein Einkommen. Jedoch wurde ihr Anspruch auf Taschengeld gegenüber ihrem Ehemann als unterhaltspflichtiges Einkommen angesehen. Da sich die Tochter weigerte einen Elternunterhalt zu zahlen, wurde sie schließlich... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Celle, Beschluss vom 25.09.2013
- 1 Ws 375/13 -
Keine Erhöhung des Taschengelds für Strafgefangene aufgrund einer Sehbehinderung
Regelung zur Erhöhung der Sozialhilfe nicht entsprechend anwendbar
Die Sehbehinderung eines Strafgefangenen führt nicht zu einer Erhöhung des Taschengelds. Zudem ist die Regelung zur Erhöhung der Sozialhilfe bei Vorliegen einer Behinderung (§ 30 Abs. 1 SGB XII) nicht entsprechend anwendbar. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall beanspruchte ein zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilter Strafgefangener die Erhöhung seines Taschengelds, da er aufgrund einer Sehbehinderung zu 100 % schwerbehindert war. Da ihm dies aber verweigert wurde, erhob er Klage.Das Oberlandesgericht Celle verneinte einen Anspruch auf Erhöhung des Taschengelds... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Freiburg, Urteil vom 24.10.1997
- 51 C 3570/97 -
Kauf einer Airsoftgun mit Taschengeld: Kaufvertrag wegen fehlender Zustimmung der Eltern unwirksam
Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises besteht
Kauft sich ein 14jähriger mit seinem Taschengeld eine Airsoftgun mit Munition, so ist der zugrunde liegende Kaufvertrag unwirksam, wenn es an der Zustimmung der Eltern fehlt. Der Minderjährige kann daher die Rückzahlung des Kaufpreises verlangen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Freiburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein 14jähriger kaufte sich mit seinem Taschengeld heimlich und ohne Zustimmung seiner Eltern eine Airsoftgun mit Munition für etwa 77 DM. Nachdem die Eltern die Waffe fanden, verlangten sie die Rückzahlung des Kaufpreises. Da sich der Verkäufer weigerte, erhob der Minderjährige Klage.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 21.05.2013
- S 1 SO 3906/12 -
Kein Taschengeld aus Sozialhilfemitteln während der Untersuchungshaft ohne vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet
Gewöhnlicher Aufenthaltsort gilt als Voraussetzung für Taschengeldanspruch aus Sozialhilfemitteln
Es besteht kein Taschengeldanspruch aus Sozialhilfemitteln während einer Untersuchungshaft, ohne dass der Ort, in dem sich die Person zu dem Zeitpunkt aufhält, sein gewöhnlicher Aufenthaltsort ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Sozialgerichts Karlsruhe hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der in der Ukraine geborene, staatenlose und zuletzt in Lettland wohnhaft gewesene Kläger reiste in der zweiten Hälfte des Monats Juli 2011 in das Bundesgebiet ein. Die Einreise erfolgte in der Absicht, unter Aufbau eines Netzes von "Finanzagenten" die Daten fremder Bankkonten auszuspähen und sich dadurch Zugriff auf diese Konten zu verschaffen.... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 12.12.2012
- XII ZR 43/11 -
BGH: Kinder können gegenüber ihren Eltern unterhaltspflichtig sein
Dies gilt auch für ein erwerbsloses Kind
Kann ein Elternteil die Kosten für eine Heimunterbringung nicht aufbringen, kann das Kind zur Leistung eines Elternunterhalts herangezogen werden. Hat das Kind mangels Erwerbslosigkeit selbst kein Einkommen, kann auch der Taschengeldanspruch gegenüber dem Ehepartner zu Unterhaltszwecken herangezogen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde die Tochter einer Heimbewohnerin zur Leistung eines Elternunterhalts verpflichtet. Da die Mutter nicht in der Lage war, die Kosten des Heimaufenthalts vollständig zu zahlen, erhielt sie Sozialhilfe. Das Sozialamt war der Meinung, die Tochter sei, aufgrund des ihr gegen ihren Ehemann zustehenden Taschengeldanspruchs, unterhaltsfähig. Zudem sei zu... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 28.06.2007
- S 1 AY 4202/06 -
Anspruch auf Taschengeld für Untersuchungshäftling aus Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetz
Ein (bestandskräftig) abgelehnter Asylbewerber, der trotz erteilter Duldung seiner Ausreisepflicht nicht nachkommt und deshalb Grundleistungen nach dem AsylbLG nur in eingeschränktem Umfang (= ohne Taschengeld) erhielt, hat während der Dauer einer Untersuchungshaft wegen des Verdachts einer Straftat Anspruch auf Zahlung eines (begrenzten) Taschengeldes aus Mitteln des Asylbewerberleistungsgesetzes. Dies hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden.
Denn in diesem Fall ist die fehlende Möglichkeit, Aufenthalts beendende Maßnahmen zu vollziehen, nicht ursächlich auf ein leistungsrechtlich vorwerfbares Verhalten des Leistungsberechtigten zurück zu führen, sondern beruht auf der durch richterlichen Haftbefehl angeordneten Untersuchungshaft. Da zudem das Gesetz selbst in Fällen der Abschiebungshaft einen Anspruch auf (begrenztes) Taschengeld... Lesen Sie mehr
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