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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tanzfläche“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 02.08.2017
- 13 U 222/16 -

Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes haftet nicht für Folgen eines Tanzunfalls

Eigene freie Willensentscheidung des Geschädigten führt zum Ausschluss der Haftung des Tanzpartners

Der Tanzpartner eines freiwilligen Paartanzes haftet nicht für die Folgen eines Tanzunfalls. Dies entschied das Oberlandesgericht Frankfurt am Main.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin und der Beklagte sind miteinander bekannt und befanden sich gemeinsam auf einer Geburtstagsfeier. Die Klägerin tanzte kurz nach Mitternacht allein auf der Tanzfläche, als der Beklagte sie an ihren Händen ergriff und zum gemeinsamen Paartanz aufforderte. Die Klägerin äußerte, dass sie nicht tanzen könne und "das Ganze zu schnell für sie" sei. Der Beklagte hielt sie weiter an ihren Händen fest; er begann sie zu führen und zu drehen. Als der Beklagte die Klägerin bei einer schwungvollen Drehbewegung losließ, wohl um selbst eine Drehung auszuführen, verlor die Klägerin das Gleichgewicht und stürzte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 05.04.2016
- 9 U 77/15 -

Betreiber einer Diskothek haftet für Sturz eines Gastes auf nasser Tanzfläche

Scherben und Flüssigkeiten auf Tanzfläche sind als Pflichtverletzung des Diskotheken­betreibers zu werten

Stürzt ein Gast in einer Diskothek auf der nassen Tanzfläche, haftet der Betreiber des Clubs für Verletzungen und Schäden des gestürzten Gastes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Im zugrunde liegenden Fall hielt sich die Klägerin am 1. Januar 2009 nachts in einer Diskothek in Bottrop auf, um dort mit Freunden Silvester zu feiern. In den frühen Morgenstunden kam sie auf der Tanzfläche zu Fall und zog sich eine tiefe Schnittverletzung an der rechten Hand zu, die notfallmäßig versorgt werden musste. Sie behauptete, an ihrer Hand seien Nerven und eine Hauptarterie... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Heinsberg, Urteil vom 13.07.2012
- 19 C 122/12 -

Kein Schmerzensgeld bei Verletzung eines Diskothek-Besuchers durch Glasscherben auf der Tanzfläche

Mit Scherben auf dem Boden muss in einer Diskothek gerechnet werden

Verletzt sich ein Diskothek-Besucher nach einem Sturz an auf dem Boden der Tanzfläche befindlichen Glasscherben, so besteht kein Anspruch auf Schmerzensgeld. Es verwirklicht sich insofern das eigene Risiko des Diskothekbesuches sich zu verletzen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Heinsberg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zu Grunde: Die Besucherin einer Diskothek erlitt während ihres Aufenthalts eine Schnittverletzung am linken Unterschenkel. Die mit einem Rock bekleidete Besucherin behauptete, sie sei im Zuge des dichten Gedränges von hinten "geschubst" worden und zu Boden gefallen. Dabei habe sie sich die Schnittwunden an den auf dem Boden der Tanzfläche befindliche... Lesen Sie mehr