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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tagesschau“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 30.09.2016
- 6 U 188/12 -

"Tagesschau-App" unzulässig

OLG Köln hat vom BGH auferlegte Überprüfung abgeschlossen

Die am 15. Juni 2011 abrufbare "Tagesschau App" ist unzulässig. Den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ist es untersagt, die App in dieser Form zu verbreiten oder verbreiten zu lassen. Damit hat die Unterlassungsklage von elf führenden deutschen Verlagshäusern weitgehend Erfolg. Dies hat das Oberlandesgericht Köln nunmehr in seiner aktuellen Entscheidung bekanntgegeben.

Im hier zu entscheidenden Rechtsstreit war die Klage darauf gestützt, dass die "Tagesschau App" gegen eine Regelung im Rundfunkstaatsvertrag (RStV) verstoße. Nach § 11 d RStV ist es den öffentlich-rechtlichen Anbietern untersagt, "nichtsendungsbezogene presseähnliche Angebote" in Telemedien zu verbreiten. Das Verbot hat zumindest auch den Zweck, die Presseverlage vor weitgreifenden Aktivitäten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten im Internet schützen.Zunächst hatte das Oberlandesgericht Köln die Klage abgewiesen, weil der Rundfunkrat des federführenden NDR in einem Telemedienkonzept die "Tagesschau App" als nicht presseähnlich... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 30.04.2015
- I ZR 13/14 -

BGH zur Zulässigkeit der "Tagesschau-App"

OLG Köln muss mögliche Presseähnlichkeit der angebotenen Inhalte der App prüfen

Der Bundesgerichtshof hat der Revision mehrerer Zeitungsverlage in einem Rechtstreit um die sogenannte "Tagesschau-App" gegen den Norddeutschen Rundfunk stattgegeben. Mit der Freigabe dieses Telemedienkonzept durch die Niedersächsische Staatskanzlei ist nach Auffassung des Bundesgerichtshofs allenfalls das Konzept der App und jedenfalls nicht dessen konkrete Umsetzung im Einzelfall als nicht presseähnlich gebilligt worden. Das Oberlandesgericht Köln hat nun zu prüfen, ob das von den Zeitungsverlagen beanstandete Angebot der "Tagesschau-App" tatsächlich presseähnlich gewesen ist oder nicht.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Verfahrens sind Zeitungsverlage. Die Beklagte zu 1 ist die Arbeitsgemeinschaft der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten der Bundesrepublik Deutschland (ARD), der Beklagte zu 2 ist der Norddeutsche Rundfunk. Die in der Beklagten zu 1 zusammengeschlossenen Rundfunkanstalten betreiben seit dem Jahr 1996 das von der Beklagten zu 2 betreute Online-Portal... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.12.2013
- 6 U 188/12 -

"Tagesschau-App" ist zulässiges Medienangebot

Wettbewerbssenat des OLG Köln sieht keine eigene Prüfungskompetenz

Das Oberlandesgericht Köln hat die Klage mehrerer Zeitungsverlage gegen die so genannte "Tagesschau-App" abgewiesen. Das Gericht entschied, dass die App lediglich eine mobile Übertragungsform des Online-Angebots tagesschau.de und mit diesem inhaltlich deckungsgleich ist. Da der im Jahr 2010 durchgeführte Drei-Stufen-Test und die anschließenden Freigabe des Konzepts durch die Niedersächsische Staatskanzlei auch die "Tagesschau-App" umfasst, ist diese Freigabe eine verbindliche Feststellung der Konformität des Medienangebots mit den Vorgaben des Rund­funk­staats­vertrages.

Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Falls, insgesamt 11 Zeitungsverlage, nahmen die ARD und den NDR auf Unterlassung der weiteren Verbreitung der "Tagesschau-App" in Anspruch.Mit Urteil vom 27. September 2012 hatte das Landgericht Köln der Klage in erster Instanz stattgegeben mit der Begründung, dass die App in ihrer konkreten Ausgestaltung gegen den Rundfunkstaatsvertrag... Lesen Sie mehr

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Landgericht Köln, Urteil vom 27.09.2012
- 31 O 360/11 -

ARD und NDR dürfen Tagesschau-App nicht verbreiten

Landgericht Köln gibt Zeitungsverlagen Recht

Das Landgericht Köln hat im Rechtsstreit um die so genannte Tagesschau-App den klagenden Zeitungsverlagen Recht gegeben und es den Beklagten – der ARD und dem NDR – untersagt, die von ihnen angebotene Tagesschau-App zu verbreiten oder verbreiten zu lassen.

In seiner Entscheidung wies das Landgericht Köln darauf hin, dass sich die Entscheidung nur auf die konkrete Verletzungshandlung bezieht, die Gegenstand des Rechtsstreits war. Dabei handelt es sich um die Tagesschau-App vom 15. Juni 2011. Eine allgemeine Aussage zur nach dem Rundfunkstaatsvertrag zulässigen Länge oder Ausführlichkeit von Texten enthält das Urteil deswegen nicht.... Lesen Sie mehr




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