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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Swap-Geschäfte“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.04.2019
- 4 K 1734/17 -

Ausgleichszahlungen für vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages können Werbungskosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung sein

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass Ausgleichzahlungen für die vorzeitige Beendigung eines Zinsswap-Vertrages als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind, wenn der Vertrag zur Absicherung gegen Zins­änderungs­risiken in Bezug auf ein für die vermietete Immobilie aufgenommenes (variabel verzinsliches) Darlehen abgeschlossen wurde und die Immobilie nach Beendigung des Vertrages weiterhin vermietet wird.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens nahm zur Finanzierung eines Mietobjekts in Mainz ein Bankdarlehen über seinerzeit rund 4 Mio. DM auf, wobei ein für zehn Jahre fester und sodann variabler Zinssatz vereinbart wurde. Zur Absicherung der nach Ablauf des Zinsbindungszeitraums erwarteten Zinsänderungsrisiken schlossen die Klägerin und die Bank über die dann noch offene Restschuld einen sogenannten (Forward-)Zinsswap ab. Dazu verpflichtete sich die Klägerin zur Zahlung eines vereinbarten Festzinses an die Bank, die sich im Gegenzug zur Zahlung von - an einen börsenabhängigen Referenzzinssatz gekoppelten - variablen Zinsen an die Klägerin... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 20.02.2019
- 7 K 1746/16 F -

Swapzinsen führen nach Ablösung der Immobiliendarlehen nicht zu nachträglichen Werbungskosten

Veranlassungs­zusammen­hang setzt fortbestehende inhaltliche Verknüpfung zwischen Immobilien­finanzierung und Swapgeschäft voraus

Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Zins­ausgleichs­zahlungen, die aufgrund von Swapvereinbarungen geleistet wurden, nicht als nachträgliche Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung anzuerkennen sind, wenn das Mietobjekt veräußert und das Immobiliendarlehen abgelöst wurde.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Immobilien-GbR, schloss zunächst unabhängig von einem konkreten Projekt ein Zinsswapgeschäft ab. Hierbei handelt es sich um eine Zinswette, bei der Geldbeträge in Abhängigkeit von einem Referenzzinssatz ausgetauscht werden. Zwei Jahre später finanzierte sie ein Bauprojekt mit Darlehen. Hierfür wurden Zinssätze in Anlehnung an die Zinsswapgeschäfte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.03.2016
- XI ZR 425/14 -

Aufklärungspflicht von Banken über anfänglichen negativen Marktwert eines Swaps

BGH entscheidet erneut zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss von Zinssatz-Swap-Verträgen mit Kommune in NRW

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit den Pflichten von Banken zu beschäftigen, die eigene Zinssatz-Swap-Verträge empfehlen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 16.000 Einwohnern, und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die WestLB (künftig einheitlich: Beklagte), vereinbarten unter anderem am 9. November 2006 einen "Kündbaren Zahler-Swap" mit einem Bezugsbetrag in Höhe von 3.779.573,89 Euro. Die Klägerin verpflichtete sich zur Zahlung eines festen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.04.2015
- XI ZR 378/13 -

Banken müssen bei Empfehlungen von Zinssatz-Swap-Verträgen über anfänglichen negativen Marktwert aufklären

Anfänglicher negativer Marktwert und dessen Höhe für Kunden ohne Aufklärung nicht erkennbar

Eine Bank, die zu einem eigenen Zinssatz-Swap-Vertrag rät, ist unter dem Gesichtspunkt eines schwerwiegenden Interessenkonflikts grundsätzlich verpflichtet, den Kunden über das Einpreisen ihrer Kosten und ihres Netto-Gewinns, d.h. über das Einstrukturieren eines anfänglichen negativen Marktwertes, aufzuklären. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen mit rund 30.000 Einwohnern, und die Rechtsvorgängerin der Beklagten, eine Landesbank (künftig einheitlich: Beklagte), schlossen in den Jahren 2006 bis 2008 auf der Grundlage eines im April 2006 vereinbarten und von den Spitzenverbänden des Kreditgewerbes erarbeiteten Rahmenvertrages für Finanztermingeschäfte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.01.2015
- XI ZR 316/13 -

Bank muss Vertragspartner eines Swap-Vertrags nicht über negativen Marktwert aufklären

BGH entscheidet zu Beratungspflichten einer Bank bei Abschluss eines Währungsswap-Vertrages

Der Bundesgerichtshof hatte sich erneut mit der Frage zu beschäftigt, ob eine beratende Bank im Zusammenhang mit der Empfehlung eines Swap-Vertrages, hier eines Währungsswap-Vertrages (sogenannter Cross-Currency-Swap-Vertrag; im Folgenden: CCS-Vertrag), zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Frage, ob eine beratende Bank, die selbst nicht Vertragspartnerin des Swap-Vertrags ist, über den negativen Marktwert aufzuklären hat. Der Bundesgerichtshof hat eine solche Aufklärungspflicht verneint.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Anfang des Jahres 2007 wandte sich der Kläger, ein vermögender Geschäftsmann mit Erfahrungen in Fremdwährungsdarlehen und einfachen Swap-Geschäften, an die Beklagte, um einen CCS-Vertrag abzuschließen. Dabei gab er das von ihm für den Swap-Vertrag gewünschte Währungspaar, nämlich Türkische Lira (im Folgenden: TRY) und Schweizer Franken (im... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.10.2013
- I-9 U 101/12 -

Bank ist auch gegenüber einer Kommune zu objektgerechter Beratung verpflichtet

Stadt Ennepetal obsiegt vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf im Streit um Swap-Geschäfte

Banken sind auch einer Kommune gegenüber zu objektgerechter Beratung verpflichtet. Im Falle sogenannter Swap-Geschäfte (Zinswetten) muss die Bank insbesondere darüber aufklären, dass das Verlustrisiko der Kommune höher als das der Bank eingeschätzt wird. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden und damit ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf aus dem vergangenen Jahr bestätigt. Dieses hatte festgestellt, dass die Stadt Ennepetal keine weiteren Zahlungen auf Swap-Geschäfte erbringen muss, welche sie 2007 und 2008 mit der WestLB abgeschlossen hatte.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf bemängelte, die Bank habe nicht offengelegt, dass nach den finanzmathematischen Simulationsmodellen zum Zeitpunkt des Geschäftsabschlusses ein Verlust zu Lasten der Stadt als wahrscheinlicher galt. Nur dieser Umstand habe das Geschäft für die Bank überhaupt wirtschaftlich attraktiv gemacht und es ihr ermöglicht, die eigenen, somit besser eingeschätzten... Lesen Sie mehr




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