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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stuhlbein“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 12.10.2017
- 4 U 149/16 -
Schwimmbadbetreiber haftet nicht für Sturz einer übergewichtigen Person nach Zusammenbruch eines Plastikstuhls
Keine Pflicht zur Angabe eines Maximalgewichts
Bricht in einem Schwimmbad ein Plastikstuhl beim Aufstehen einer übergewichtigen Person zusammen und verletzt sich die Person dabei, haftet dafür nicht der Schwimmbadbetreiber, wenn er eine tägliche Sichtkontrolle vorgenommen hat und der Stuhl dabei keine Beschädigungen aufwies. Es besteht auch keine Pflicht zur Angabe eines Maximalgewichts. Dies hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 hatte ein 170 kg schwerer und unter Adipositas leidender Mann mit seiner Familie ein Erlebnisbad im saarländischen Tholey besucht. Nachdem die Familie sich in die Cafeteria des Schwimmbades begeben hatte und mit dem Essen fertig war, erhob sich der Familienvater vom Plastikstuhl. Dabei brach das linke hintere Stuhlbein, wodurch der Familienvater nach hinten fiel und mit dem Kopf auf einen Heizkörper traf. Aufgrund des Vorfalls klagte der Familienvater gegen die Betreiberin des Schwimmbades auf Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von über 60.000 Euro. Das Landgericht Saarbrücken... Lesen Sie mehr
Landgericht Magdeburg, Urteil vom 13.11.2015
- 10 O 1311/15 -
Vorschädigung nicht erkennbar: Restaurantgast hat keinen Anspruch auf Schadensersatz nach Zusammenbruch eines Stuhls
Bei Unglück kann Schädiger nicht immer schuldhaftes Verhalten zugeschrieben werden
Das Landgericht Magdeburg hat entschieden, dass ein Gast, dessen Stuhl im Restaurant zusammenbricht, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Schmerzensgeld, wenn weder für den Gast noch für den Gaststättenbetreiber eine Vorschädigung des Stuhles erkennbar war.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 7. Mai 2015 gegen 8.30 Uhr suchte der Kläger mit seiner Ehefrau die Gaststätte des Beklagten auf, um dort zu frühstücken. Als er sich auf einen Stuhl hinsetzen wollte, stürzte er mit dem Stuhl und verletzte sich. Nach Auffassung des Klägers war die Ursache des Sturzes ein Defekt des Stuhles, womit der Gast nicht hätte rechnen müssen. Der... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Koblenz, Beschluss vom 01.12.2011
- 2 U 1104/10 -
Stuhlbein weggebrochen: Reiseveranstalter haftet nicht für Schaden nach Sturz von einem Plastikstuhl im Hotel
Verkehrssicherungspflicht besteht nur für allgemein als gefahrtragend anzusehende Einrichtungsgegenstände und Hotelanlagen
Verletzt sich ein Urlauber durch das Wegknicken eines Plastikstuhlbeins, so hat er nicht automatisch Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld. Dies hat das Oberlandesgericht Koblenz entschieden.
Im vorliegenden Fall klagte ein Mann gegen seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz, nachdem er sich in seinem Hotel durch den Sturz mit einem Plastikstuhl einen Halswirbel gebrochen hatte. Der Kläger verbrachte gemeinsam mit seiner Frau einen Urlaub in Kroatien, den das Paar als Pauschalreise gebucht hatte. Der Unfall ereignete sich, als sich der Mann zum Lesen auf einen Plastikstuhl... Lesen Sie mehr
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Oberlandesgericht Koblenz, Urteil vom 15.07.1999
- 2 U 1029/98 -
Stuhl zusammengebochen: Gastwirte müssen ihr Mobiliar regelmäßig kontrollieren - andernfalls drohen Schadensersatzansprüche
Stühle in Restaurants müssen ausreichend stabil sein und dürfen auch beim Zurücklehnen der Gäste nicht zusammenbrechen
Ein Gastwirt ist verpflichtet, von seinen Gästen Gefahren abzuwenden, die ihnen beim Besuch der Gaststätte durch den Zustand der Zugänge, der Räumlichkeiten und des Mobiliars drohen. Er muss deshalb seinen Gästen ausreichend stabiles Mobiliar zur Verfügung stellen. Hat er dies nicht getan, sondern einen Stuhl angeboten, der ohne missbräuchliche Benutzung unter dem Gast zusammenbricht, hat er allein dadurch die ihm obliegende Verkehrssicherungspflicht verletzt und dem Gast Schadensersatz und Schmerzensgeld zu leisten. Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz.
Mit dieser Begründung sprach das Gericht dem Kläger, der sich bei einem Restaurantbesuch verletzt hatte, weil sein Stuhl beim Zurücklehnen unter ihm zusammengebrochen war, Schadensersatz und Schmerzensgeld zu. Der beklagte Gastwirt hätte das Mobiliar einer regelmäßigen Kontrolle unterziehen müssen, wobei die fünfzehn Jahre alten Stühle eher in kürzeren Intervallen hätten untersucht werden sollen.... Lesen Sie mehr
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