wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 29. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Straßenhändler“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Hannover, Beschluss vom 06.08.2013
- 7 B 5360/13 und 7 B 5361/13 -

Straßenhandel mit Pingelscheinen nur im Umherziehen bzw. fahren erlaubt

Verwaltungsgericht bestätigt Rechtsauffassung der Landeshauptstadt

Mit Pingelscheinen handelnde Straßenhändler sind nur zum ambulanten Handel im Umherziehen bzw. -fahren befugt. Das Verweilen an einer Stelle darf lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen. Das Aufstellen von Sonnenschirmen und Musikanlagen ist verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Landeshauptstadt Hannover zwei Straßenhändlern erteilten Erlaubnisse zum ambulanten Straßenhandel (Pingelscheine) unter Anordnung der sofortigen Vollziehung widerrufen. Hiergegen hatten die beiden Straßenhändler beim Verwaltungsgericht Hannover um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht.Das Verwaltungsgericht Hannover, das bereits in der Vergangenheit wiederholt zu Rechtsfragen zum "Pingeln" entscheiden musste, hat diese Eilanträge abgelehnt. Nach Auffassung der Kammer lagen die Voraussetzungen für einen sofortigen Widerruf der Pingelscheine vor. Die Erlaubnis berechtigt nach der Sondernutzungssatzung... Lesen Sie mehr

Werbung

Verwaltungsgericht Hannover, Urteil vom 30.04.2013
- 7 A 498/13 und 7 A 2097/13 -

250 m-Bannmeile für ambulante Straßenhändler rechtswidrig

Sperrung ganzer Stadtbereiche für so genannte Pingler zulässig

Eine Regelung in der Sondernutzungserlaubnis für ambulante Straßenhändler (so genannte Pingler), die vorsieht, dass die Erlaubnisinhaber zu festgesetzten Märkten (Wochen-, Weihnachts- und Sondermärkten), Schulstandorten sowie zu großen Veranstaltungen einen Mindestabstand von 250 m Luftlinie zu wahren haben, ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Hannover.

Ambulanter Straßenhandel (Pingeln) ist der Handel, welcher im Umherziehen und Umherfahren zu Fuß, auf dem Fahrrad oder per Kraftfahrzeug ausgeübt wird, wobei das Verweilen an einer Stelle lediglich der Bedienung vorhandener Kunden dienen darf.Der Kläger in dem Verfahren 7 A 498/13 betreibt Straßenhandel mit Getränken, Lebensmitteln und Süßwaren, der Kläger in dem Verfahren... Lesen Sie mehr




Werbung