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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „steuerlicher Abzug“ veröffentlicht wurden

Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2022
- VIII R 33/18 -

Kein Betriebs­ausgaben­abzug für bürgerliche Kleidung

Schwarze Kleidung wegen privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Betriebs­ausgaben­abzug für bürgerliche Kleidung auch dann ausscheidet, wenn diese bei der Berufsausübung getragen wird.

Die Kläger waren als selbständige Trauerredner tätig. Bei der Gewinnermittlung machten sie Aufwendungen u.a. für schwarze Anzüge, Blusen und Pullover als Betriebsausgaben geltend. Das Finanzamt und das Finanzgericht (FG) lehnten die steuerliche Berücksichtigung dieser Aufwendungen ab.Der BFH bestätigte, dass Aufwendungen für Kleidung als unverzichtbare Aufwendungen der Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Satz 2 EStG grundsätzlich nicht abziehbar sind. Sie sind nur dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn es sich um Aufwendungen für typische Berufskleidung i.S. des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG handelt. Schwarze Anzüge,... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.03.2021
- X R 37/19 -

BFH: Zweckgebunde Spende kann anzuerkennen sein

Konkreten Zweckbindung steht steuerlichen Abzug nicht entgegen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn die Spende einer konkreten Zweckbindung unterliegt und z.B. in konkreter Weise einem bestimmten Tier zugutekommen soll.

Im Streitfall hatte die Klägerin einen im Tierheim lebenden „Problemhund“ in ihr Herz geschlossen. Dem kaum mehr vermittelbaren Tier wollte sie durch die dauerhafte Unterbringung in einer gewerblichen Tierpension helfen. Zu diesem Zweck übergab sie bei einem Treffen mit einer Vertreterin eines gemeinnützigen Tierschutzvereins und der Tierpension einen Geldbetrag von 5.000 €. Der Tierschutzverein... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.04.2021
- III R 30/20 -

Kein Abzug von Kinde­rgarten­beiträgen in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeit­geber­zuschüsse

Steuerfreier Arbeitgeberzuschuss mindert die für den Sonderausgabenabzug erforderliche wirtschaftliche Belastung des Steuerpflichtigen

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass die als Sonderausgaben abziehbaren Kinde­rgarten­beiträge um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeit­geber­zuschüsse zu kürzen sind.

Die verheirateten Kläger zahlten für die Betreuung ihrer minderjährigen Tochter einen Kindergartenbeitrag in Höhe von 926 €. Zugleich erhielt der Kläger von seinem Arbeitgeber einen steuerfreien Kindergartenzuschuss in Höhe von 600 €. Das Finanzamt kürzte die von den Klägern mit ihrer Einkommensteuererklärung in voller Höhe (926 €) geltend gemachten Sonderausgaben um den steuerfreien... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.07.2017
- II R 33/15 -

BFH zum nach Erbfall in Erscheinung getretenen und vom Erblasser verursachten Gebäudeschaden: Keine steuerlicher Abzug von Reparaturkosten als Nach­lass­verbindlich­keiten

Steuerlicher Abzug nur bei bestehender Pflicht zur Schadensbeseitigung zu Lebzeiten des Erblassers

Tritt nach dem Erbfall ein Gebäudeschaden in Erscheinung, dessen Ursache vom Erblasser gesetzt wurde, so sind die Kosten für die Schadensbeseitigung nicht als Nach­lass­verbindlich­keiten gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar. Ein steuerlicher Abzug kommt nur in Betracht, wenn die Pflicht zur Schadensbeseitigung bereits zu Lebzeiten des Erblassers bestand. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Miterbe eines Zweifamilienhauses gegen einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2012. Hintergrund dessen war, dass sich nach dem Tod des Erblassers, dem Onkel des Miterben, herausstellte, dass in dem Haus ein Großteil des Heizöls ausgelaufen war. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Erblasser zu Lebzeiten falsches Heizöl eingekauft hatte. Die Kosten... Lesen Sie mehr

Sächsisches Finanzgericht, Urteil vom 19.04.2018
- 8 K 80/18 -

Scheidung auf ärztlichen Rat: Kein Abzug von Kosten für eine medizinisch indizierte Scheidung als außergewöhnliche Belastung

Nur mittelbarer Verlust der Existenzgrundlage durch seelische oder körperliche Beeinträchtigungen begründet keine steuerliche Absetzbarkeit

Die Kosten einer Scheidung können auch dann nicht als außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 33 des Ein­kommen­steuer­gesetzes (EStG) berücksichtigt werden, wenn die Scheidung medizinisch indiziert war. Denn die Existenzgrundlage ist durch die seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen nur mittelbar betroffen. Dies hat das Sächsische Finanzgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2017 machte ein Steuerpflichtiger mit seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2015 Aufwendungen im Zusammenhang mit seinem Ehescheidungsverfahren in Höhe von 3.818 Euro als außergewöhnliche Belastung geltend. Er begründete dies damit, dass die Scheidung nach Ansicht seiner Ärzte zur Bekämpfung seiner Depressionen erforderlich... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.04.2017
- 4 K 202/16 -

Fehlgeschlagene Vereinbarungen geschiedener Eheleute rechtfertigen keinen Erlass von Steuern

Versteuerung der Unterhalts­leistungen sachlich nicht unbillig

Vereinbaren geschiedene Eheleute, dass der Unterhaltleistende seine Zahlungen als Sonderausgaben abziehen kann, die Empfängerin diese versteuert und ihr die hierauf entfallende Steuer vom Leistenden erstattet wird, ist die Steuer nicht zu erlassen, wenn der Unterhaltleistende Steuern nicht erstattet. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls stimmte für 2010 dem Antrag ihres geschiedenen Ehemanns auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben zu. Mit ihrer Unterschrift auf der Anlage U bestätigte sie ihre Kenntnis darüber, dass die Zustimmung auch für alle folgenden Kalenderjahre gelte, sofern diese nicht vor Beginn eines Kalenderjahres widerrufen werde. Das Finanzamt... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 28.10.2015
- II R 46/13 -

BFH: Abzug hinterzogener Steuern als Nachlass­verbindlich­keiten setzt Festsetzung der Steuerschuld voraus

Zeitnahe Unterrichtung des Finanzamts über Steuerschuld unerheblich

Hat ein Erblasser Einkommenssteuer hinterzogen, so kann der Erblasser diese nur dann als Nachlass­verbindlich­keiten von der Erbschaftssteuer abziehen, wenn die Steuerschuld festgesetzt wurde oder wird. Fehlt es an der Festsetzung, ist ein Abzug nicht möglich. Dies gilt selbst dann, wenn der Erbe das zuständige Finanzamt zeitnah von der Steuerschuld unterrichtet hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall stellte der Erbe der im April 2004 verstorbenen Erblasserin fest, dass diese Einkommenssteuer in erheblicher Größe hinterzogen hatte und unterrichtete das zuständige Finanzamt von den Steuerschulden. Nachfolgend bestand Streit, ob der Erbe im Rahmen seiner Erbschaftssteuererklärung die vom Finanzamt festgesetzten oder tatsächlich bestehenden Steuerschulden... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 04.03.2015
- 6 K 610/14 -

Dirigent kann Aufwendungen für häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben steuerlich absetzen

Voraussetzung ist Pflicht zur Erledigung umfangreicher Verwaltungsaufgaben als Orchestermanager

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein Dirigent die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer jedenfalls dann in voller Höhe als Betriebsausgaben bei seinen Einkünften aus selbständiger Tätigkeit in Abzug bringen kann, wenn ihm zugleich als Manager der Orchester umfangreiche Verwaltungsaufgaben übertragen worden sind, die nur von zuhause aus erledigt werden können.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls war als Dirigent für zwei Orchester tätig, die im einen Fall von einem Förderverein und im anderen Fall von einer Universität getragen wurden. Neben der künstlerischen Leitung oblagen ihm vielfältige organisatorische Aufgaben wie etwa die Einplanung der Musiker, die Koordination der Auftritte und Proben, das Einwerben von Sponsorengeldern... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 26.03.2014
- 6 K 231/12 -

Anwalt kann nicht Anzug, Hemd, Hose und Schuhe als Business-Kleidung von der Steuer absetzen

Anzug wegen möglicher privater Nutzung nicht steuerlich absetzbar / Business-Kleidung stellt keine typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG dar

Die Business-Kleidung eines Rechtsanwalts ist nicht als typische Berufsbekleidung im Sinne des § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 EStG anzusehen. Daher sind die Anschaffungskosten nicht als Werbungskosten von der Steuer absetzbar. Denn Business-Kleidung kann nicht nur für den Beruf, sondern auch privat genutzt werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach seiner Anstellung durch eine international tätige Rechtsanwaltskanzlei kaufte sich ein Rechtsanwalt im Jahr 2011 mehrere Anzüge, Hemden, Hosen und Schuhe. Die dadurch entstandenen Kosten wollte er teilweise als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Das Finanzamt hielt dies aber für unzulässig. Denn seiner Meinung nach handele es sich... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.02.2014
- VI R 11/12 -

BFH zum Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bei nicht nutzbarem "Amtszimmer"

Wegen Gesund­heits­gefährdungen nicht nutzbarer Raum kann nicht als Arbeitszimmer angesehen werden

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass dann ein "anderer Arbeitsplatz" in Anspruch genommen werden kann, wenn der vom Arbeitgeber tatsächlich zugewiesene Raum wegen Gesundheitsgefahren aufgrund von Sanierungsbedarf nicht zur Erledigung büromäßiger Arbeiten geeignet ist.

Im Streitfall war einem Pfarrer die im Obergeschoss des Pfarrhofs gelegene Wohnung für Wohnzwecke überlassen worden. Der Pfarrer machte die Kosten für ein zur Wohnung gehörendes häusliches Arbeitszimmer erfolglos als Werbungskosten geltend. Im Klageverfahren trug er vor, der im Erdgeschoss gelegene und ihm als so genanntes Amtszimmer überlassene Raum sei wegen Baumängeln nicht als Arbeitszimmer... Lesen Sie mehr




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