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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sternchenhinweis“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2022
- 3 U 747/22 -

Keine Richtigstellung einer falschen Blickfangwerbung durch Fußnote bei eindeutiger und leicht zu vermeidender Unrichtigkeit

Vorliegen einer Irreführung

Enthält eine Blickfangwerbung eine unzutreffende Werbeaussage, so kann dies nicht durch eine Fußnote richtiggestellt werden, wenn die Unrichtigkeit eindeutig und leicht vermeidbar ist. In diesem Fall liegt eine Irreführung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2021 warb ein Küchenunternehmen auf ihrer Webseite unter anderem mit folgender Aussage "33 % AUF ALLE KÜCHEN (1)". Durch die Fußnote wurde darauf hingewiesen, dass Küchen unter einem Wert von 6.900 € vom Angebot ausgenommen waren. Das Landgericht Nürnberg-Fürth untersagte der Firma diese Werbeaussage wegen Irreführung der Verbraucher. Dagegen richtete sich die Berufung der Firma.Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Blickfangwerbung der Firma stelle einen wettbewerblich relevanten Verstoß gegen das Irreführungsverbot... Lesen Sie mehr

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Landgericht Bamberg, Urteil vom 04.05.2021
- 13 O 370/20 -

Irreführende Proteinangabe auf Lidl-Quarkriegel

Unterlassungsklage der Verbraucherzentrale erfolgreich

Nährwertangaben auf der Packung von Lebensmitteln müssen klar und verständlich sein. Das ist nicht der Fall, wenn ein Proteinwert mit einem Sternchen versehen ist, das auf der Verpackung nicht erklärt wird. Das hat das Landgericht Bamberg nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Lidl Vertriebs-GmbH & Co.KG entschieden.

Anlass des Rechtsstreits war die Verpackung eines „High Protein“-Quarkriegels in einem Lidl-Supermarkt. Auf der Schauseite stand in großer Schrift: [Protein 8,8 g*]. Was das Sternchen bedeutet, war aber weder auf der Vorder- noch auf der Rückseite der Verpackung erklärt.Der vzbv hatte die Nährwertangabe als mehrdeutig und irreführend kritisiert. Es sei unklar, auf... Lesen Sie mehr

Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 15.07.2013
- 8 O 18/13 -

Blickfangwerbung im Internet: Auflösung eines Sternchenhinweises auf der dritten Unterseite unzureichend

Versteckte Auflösung stellt Irreführung der Verbraucher und damit Wettbewerbsverstoß dar

Ist eine auf der Interseite einer Bank befindliche Blickfangwerbung über einen günstigen Zinssatz mit einem Sternchenhinweis versehen, so ist es unzureichend, wenn dieser Hinweis erst auf der dritten Unterseite aufgelöst wird. Denn dadurch können die Verbraucher eher zufällig von den Einschränkungen des beworbenen Zinssatzes erfahren. Aufgrund dessen liegt eine Irreführung der Verbraucher und somit einen Wettbewerbsverstoß nach § 5 a UWG vor. Dies hat das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Bank bewarb auf ihrer Internetseite im Februar 2013 eine Geldanlage mit einem hohen Zinssatz. Tatsächlich galt der Zinssatz aber nur eingeschränkt. Diese Einschränkung wurde zwar mit Hilfe eines Sternchenhinweises aufgelöst. Die Auflösung befand sich aber erst auf der dritten Unterseite, die erst nach Betätigung dreier Links namens "jetzt... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 04.06.2014
- 9 U 1324/13 -

Mittelmeer-Kreuzfahrt & Badeurlaub - Reiseveranstalter muss bei Werbung für Urlaubsreise Gesamtpreis angeben

"Sternchenhinweis" auf täglich an Bord anfallende Zusatzkosten verstößt gegen Wettbewerbsrecht

Reiseveranstalter, die im Paket eine Schiffsreise und einen Hotelaufenthalt anbieten, müssen bei der Bewerbung ihres Angebotes den jeweiligen Endpreis der Reise benennen. Zum Endpreis gehören auch Entgelte für Leistungen Dritter, die von Reisenden zwangsläufig in Anspruch genommen werden müssen - insbesondere das an Bord täglich zu entrichtende so genannte "Serviceentgelt". Derartige Kosten sind bezifferbar und müssen in den ausgewiesenen Endpreis der Reise eingerechnet werden. Der Verweis auf die Serviceentgelte mittels "Sternchen" unterhalb des beworbenen Reisepreises widerspricht den wett­bewerbs­rechtl­ichen Vorschriften. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls - ein eingetragener Verein, zu dessen satzungsmäßigen Aufgaben die Einhaltung der Regeln des lauteren Wettbewerbs gehört - macht Unterlassungsansprüche wegen wettbewerbswidriger Werbung für Schiffsreisen geltend. Die beklagte Gesellschaft hatte 2012 als Reiseveranstalter in der Zeitschrift "ADAC Motorwelt" für eine "Mittelmeer-Kreuz-fahrt... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Urteil vom 04.09.2012
- 5 U 103/11 -

Preisangabe für PKW-Überführungskosten in Sternchen-Fußnote begründet Wettbewerbsverstoß

Verstoß gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preis­angaben­verordnung liegt vor

Wer Fahrzeuge zum Kauf anbietet und lediglich in einem Sternchen-Hinweis PKW-Überführungskosten angibt, verstößt gegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preis­angaben­verordnung (PAngV) und begeht damit einen Wettbewerbsverstoß. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein PKW-Händler bot Fahrzeuge zum Verkauf an. Er gab dazu einen Preis an, der jedoch mit einem Sternchen-Hinweis versehen war. Im dazugehörigen Bezugstext stand, dass zum angegeben Preis noch Überführungskosten hinzukommen. Es bestand nunmehr Streit darüber, ob dies im Sinne des Wettbewerbsrechts zulässig ist. Das Landgericht Berlin verneinte... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Miesbach, Urteil vom 01.02.2001
- 2 C 836/00 -

Versteckte Preisangaben für Eintragung in Online-Branchenregister sind als arglistige Täuschung zu werten

Kein Vergütungsanspruch gegen Kunden, die von einem Angebot mit versteckten Preisangaben Gebrauch gemacht haben

Die Anbieter von Leistungen im Internet müssen auf die Kostenpflichtigkeit ihrer Angebote deutlich hinweisen. Jede als versteckt anzusehende Preisangabe gilt als bewusster Täuschungsversuch und schließt damit das Zustandekommen eines wirksamen Vertrages aus. Einen Zahlungsanspruch kann der Leistungsanbieter seinen Kunden gegenüber in diesem Fall nicht durchsetzen. Dies bestätigt eine Entscheidung des Amtsgerichts Miesbach.

Im vorliegenden Fall ging es um den Versuch, einen Zahlungsanspruch durchzusetzen, der durch das Vornehmen der Eintragung in ein Online-Branchenregister entstanden sein sollte. Der Kläger war der Anbieter des Online-Branchenregisters, die Beklagte eine Firma, die für die Eintragung nicht zahlen wollte.Nach Urteil des Amtsgerichts Miesbach könne der Kläger von der Beklagten... Lesen Sie mehr

Landgericht Lübeck, Urteil vom 17.01.2012
- 11 O 69/11 -

Verpackung von Fruit2day irreführend

Verpackung ist geeignet zumindest eine unrichtige Vorstellung über das Produkt zu erwecken

Die Schwartauer Werke dürfen nicht mehr mit einer irreführenden Verpackungsaufmachung für das Fruchtgetränk "Fruit2day, Kirsche - rote Traube" werben. Dies entschied das Landgericht Lübeck.

Im zugrunde liegenden Streitfall klagte der Bundesverband der Verbraucherzentrale gegen die Schwartauer Werke. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale könnten Verbraucher beim Anblick der Verpackung von "Fruit 2 Day, Kirsche - rote Traube" den Eindruck erlangen, dass in dem Produkt überwiegend Kirschen und Trauben enthalten seien. Nicht nur der Name wies auf diese Früchte hin, auch... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 17.12.2010
- 1 Ws 29/09 -

Abo-Fallen im Internet sind eine Täuschungshandlung im strafrechtlichen Sinne

Webseitenbetreiber muss den Hinweis auf Kostenpflichtigkeit deutlich hervorheben

Enthält eine Internetseite ein kostenpflichtiges Angebot und wird auf diese Zahlungsverpflichtung nicht deutlich hingewiesen, so liegt eine konkludente Täuschung durch den Webseitenbetreiber vor. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.

Die Angeschuldigten betrieben im Internet verschiedene kostenpflichtige Webseiten, die Routenplaner, Grußkarten-Archive, Rätsel- und Hausaufgabenangebote und Gehaltsrechner umfassten. Ihnen wurde vorgeworfen, die Kostenpflichtigkeit dieser Angebote durch das Layout und die Gestaltung der Seiten verschleiert zu haben.Bei Aufruf der Seiten sei zunächst eine Anmeldemaske... Lesen Sie mehr

Landgericht Leipzig, Beschluss vom 02.12.2011
- 5 O 3533/11 -

Sternchenhinweis genügt nicht für Rücknahme von plakativen Leistungs­versprechen

Preiswerbung für Telefonanschluss irreführend

Per einstweiliger Verfügung wurde dem Tele­kommunikations­unternehmen PrimaCom untersagt, blickfangmäßig mit einem Preis für einen Telefonanschluss zu werben, wenn das beworbene Produkt nicht über die gesamte Vertragsdauer zu diesem Preis von dem Kunden in Anspruch genommen werden kann. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig hervor.

Im hier zugrunde liegenden Fall hat die PrimaCom auf seiner Internetseite einen Telefonanschluss mit Telefonflatrate beworben.Der in der Werbung angegebene monatliche Grundpreis von 15 Euro war blickfangmäßig hervorgehoben. Erst am Ende der Seite wurde in einem in kleiner Schriftart gehaltenen Sternchenhinweis darauf hingewiesen, dass die Option Telefonflatrate nur... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 08.11.2011
- I-4 U 58/11 -

OLG Hamm: Irreführende "Festpreis"-Stromtarif Werbung unzulässig

Verbraucher muss ausreichend über erheblichen Anteil variabler Preisbestandteile aufgeklärt werden

Die Werbung für einen Stromtarif mit dem Begriff „Festpreis“ kann irreführend sein, wenn der Verbraucher nicht ausreichend über den erheblichen Anteil der variablen Preisbestandteile (hier mehr als 40 %) aufgeklärt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, ein Energieversorgungsunternehmen aus Norddeutschland, verlangte von ihrer Konkurrenz aus dem Ruhrgebiet Unterlassung der Internetwerbung mit dem Begriff „Festpreis“ für einen bestimmten Stromtarif. Am Ende dieser Werbung war als „Sternchenhinweis“ ausgeführt, dass Änderungen durch Umsatz- und/oder Stromsteuer und eventuelle neue Steuern sowie... Lesen Sie mehr




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