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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Stadtpläne“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht München, Urteil vom 26.03.2010
- 161 C 15642/09 -

Unzulässige Nutzung von Stadtplänen im Internet – Urheberrechtlich geschützte Datei muss vom Server gelöscht werden

Bloßes Entfernen des Links zu dem Kartenausschnitt nicht ausreichend

Gebraucht jemand einen Stadtplan auf seiner Homepage ohne Lizenzgebühren zu bezahlen, reicht es nicht, wenn er den direkten Link zu seiner Homepage löscht, die Karte aber noch auf seinem Server hinterlegt ist. Kann, z.B. durch eine Suchmaschine, ein Dritter die Karte finden, verletzt der Homepagebetreiber weiterhin das Urheberrecht desjenigen, der die Karte erstellt hat und schuldet Schadenersatz. Dies entschied das Amtsgericht München.

Im zugrunde liegenden Streitfall veröffentlichte die spätere Klägerin im Internet Kartographien verschiedener Städte, darunter auch München, an denen sie die ausschließlichen Nutzungsrechte hat. Besucher dieser Homepage können diese Karten aufrufen und nutzen. Sie können aber auch Ausschnitte aus den Karten nach Zahlung einer Gebühr auf der eigenen Internetseite verwenden.Bereits 2005 stellte ein Betreiber einer Firma einen solchen Kartenausschnitt auf seiner Homepage ein, um das Auffinden seines Ladens zu erleichtern, ohne etwas dafür zu bezahlen. Auf eine Abmahnung hin entfernte der Firmeninhaber den Link zu dem Kartenausschnitt... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 19.08.2009
- 161 C 8713/09 -

Kopieren eines Stadtplans von fremder Homepage auf die eigene nicht zulässig

Schadensersatz ist in Höhe einer angemessenen Lizenzgebühr anzusetzen

Wer von einer fremden Homepage einen Plan kopiert und auf der eigenen Homepage als Anfahrtsskizze nutzt, verletzt das Urheberrecht. Er hat dem Ersteller des Planes eine angemessene Lizenzgebühr zu bezahlen, die sich danach richtet, was ein vernünftiger Lizenzgeber gefordert hätte. Dies entschied das Amtsgericht München.

Ein kartographischer Verlag, der Stadt - und Landkreiskarten herstellt, unterhielt auch eine eigene Homepage, auf der verschiedene Karten aufgerufen werden können. Die Homepage enthielt einen Urheberrechtshinweis des Verlages sowie dessen Firmenlogo.Die Betreiberin eines Gästehauses verwandte nun seit April 2007 zum Zwecke der Anfahrtsbeschreibung zu ihrer Unterkunft... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 04.12.2008
- 7 O 330/08 -

Unberechtigte Nutzung von Stadtplänen im Internet

... und keiner will's gewesen sein ... - Getrennt lebende Wirtsleute müssen beide Schadenersatz wegen unberechtigter Nutzung von Stadtplänen auf ihrer Homepage zahlen

Das Landgericht München I hat einen der zahllosen Fälle entschieden, in denen Geschäfts- oder auch Privatleute ohne Berechtigung Stadtplanausschnitte von Karthographieverlagen aus dem Internet herunterladen und auf die eigene Homepage stellen - etwa, um den Kunden den Weg zum Laden zu weisen.

Diesmal ging es um die Homepage für eine Münchner Kneipe am Marienplatz. Das besondere an dem Fall: Die mittlerweile getrennt lebenden Münchner Wirtsleute wollten es beide nicht gewesen sein, sondern schoben die Sache jeweils dem anderen in die Schuhe. Er berief sich darauf, nur Inhaber der Kneipe zu sein, während sie Inhaberin der Domain sei und deshalb allein den Inhalt zu verantworten... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 11.04.2005
- 236 C 282/04 -

Zur unberechtigten Nutzung von Stadtplänen im Internet

Gericht kürzt überhöhte "Straflizenzen" und Abmahnkosten

Ein Stadtplanverlag kann bei Urheberrechtsverletzungen im Internet durch die nicht lizenzierte Verwendung von Kartenausschnitten Schadenersatz in Höhe von 200,- EUR für eine DIN A 4 Kartenkachel und 100,- EUR für eine DIN A 5 Kartenkachel verlangen. Im Internet bereitgestellte Lizenzverträge finden keine Anwendung für die Berechnung des Schadenersatzes. Dies geht aus einem Urteil des AG Berlin-Charlottenburg hervor.

Die Klägerin vertreibt im Internet unter verschiedenen Adressen Nutzungsrechte an Kartenmaterial. Das Kartenmaterial umfasst sowohl Landkarten als auch hausnummerngenaue Stadtpläne.Die Beklagte stellte zwei Ausschnitte in einer Kachelgröße DIN A 5 und DIN A 4 ohne Lizenz auf ihre Website. Die Klägerin verlangte für die größere Karte 1620,- EUR und für die kleinere... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 28.05.1998
- I ZR 81/96 -

BGH: Stadtpläne sind urheberrechtlich geschützt

Auch Stadtpläne und Auszüge hieraus können urheberrechtlich schutzfähig sein, wenn bei ihrer Erarbeitung gleichwohl ein genügend großer Spielraum für individuelle, formgebende kartographische Leistungen bestanden hat. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor.

Viele Privat- und Geschäftsleute haben einen Stadtplan in ihren Internetauftritt eingebunden. Meist wird der Stadtplan eingescannt, einer CD-ROM entnommen oder bei einem der zahlreichen Dienste im Internet kopiert.Karten unterliegen dem Urheberrecht und sind nach § 2 des Urheberrechtsgesetzes geschützt, entschied der BGH. Daher können insbesondere die Übernahme von Stadtplänen... Lesen Sie mehr




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