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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spruchband“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 14.01.1983
- 8 C 638/82 -

Zulässigkeit von Mieterplakaten mit Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" aufgrund unklarer Rechtslage

Annahme der Zulässigkeit von Transparenten aufgrund unklarer Rechtslage nicht zu beanstanden

Das Amtsgericht Charlottenburg entschied im Jahr 1983, dass das Aufhängen von zwei Transparenten an dem Balkon mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" zulässig ist, da zu diesem Zeitpunkt die Rechtslage zum Aufhängen von Plakaten mit einer politischen Meinungsäußerung ungeklärt war und die Mieter daher von der Zulässigkeit solcher Plakate ausgehen durften.

In dem zugrunde liegenden Fall brachte die Mieterin einer Wohnung im Jahr 1981 an ihrem Balkon zuerst ein Transparent mit der Aufschrift "MIETER REGIEREN! KEIN SPEKULIEREN" und später ein Spruchband mit dem Text "Eigentumsumwandlung = Mietervertreibung" an. Die Vermieter hielten dies für unzulässig und verlangten jeweils mit Hilfe eines Rechtsanwalts die Beseitigung der Plakate. Nachfolgend verlangten sie die Erstattung der Anwaltskosten.Das Amtsgericht Charlottenburg entschied gegen die Vermieter. Diesen habe kein Anspruch auf Erstattung der Abmahnkosten zugestanden.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Göttingen, Urteil vom 03.07.1987
- 20 C 241/87 -

Kein Anspruch des Vermieters auf Entfernung eines Spruchbands mit politischer Äußerung an Hausfassade

Mieter hat Recht auf Lebensgestaltung (Art. 2 GG) und Meinungsäußerung (Art. 5 GG)

Das Anbringen eines Spruchbands mit politischer Äußerung an der Hausfassade eines Wohnhauses kann vom Recht auf Lebensgestaltung (Art. 2 GG) und Meinungsäußerung (Art. 5 GG) gedeckt sein. In einem solchen Fall hat der Vermieter keinen Anspruch auf Entfernung des Spruchbands. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Göttingen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 1987 brachten die Mieter einer Wohnung ein ca. 400 x 70 cm großes Spruchband mit dem Text "Wir zählen nicht, wir werden gezählt" an die Außenwand des Wohnhauses an. Die Vermieterin verlangte die Beseitigung des Spruchbands. Da sich die Mieter weigerten dem nachzukommen, landete der Fall vor Gericht.Das... Lesen Sie mehr




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