die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spielautomatensteuer“ veröffentlicht wurden
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 21.09.2012
- 3 K 104/11 -
Finanzgericht Hamburg erbittet Vorabentscheidung des EuGH zur Rechtmäßigkeit der Umsatzbesteuerung von Spielgerätebetreibern
Unklarheit über Umsatzbesteuerung von Spielgeräten
Die Besteuerung von Spielgeräten ist seit Jahren Gegenstand einer Vielzahl gerichtlicher Verfahren. Wiederholt ging es um die Rechtmäßigkeit von Spielgeräte- und ähnlichen Steuern, die von Städten und Gemeinden als kommunale Steuern in eigener Kompetenz von Spielhallenbetreibern erhoben werden – auch im Verhältnis zu den Spielbankabgaben, die von den Bundesländern geregelt und ausschließlich von staatlich konzessionierten Spielbanken erhoben werden. Für die bundeseinheitlich und seit Mai 2006 auch für die Umsätze mit Geldspielautomaten erhobene Umsatzsteuer legte das Finanzgericht Hamburg dem Gerichtshof der Europäischen Union einen ganzen Katalog von Fragen zur Auslegung des Unionsrechts vor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betrieb im Streitjahr 2010 in sieben Spielhallen in Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern "Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit" und wurde dort jeweils zu einer kommunalen Aufwandsteuer herangezogen. Für jedes Gerät erfasste sie monatlich den Bestand der Gerätekasse und errechnete auf dieser Grundlage Bruttoeinnahme die Umsatzsteuer, gegen deren Festsetzung sie sodann vor das Finanzgericht Hamburg gezogen ist.Das Finanzgericht Hamburg hält es für fraglich, ob die Erhebung der Umsatzsteuer für Spielgeräte oder jedenfalls die Art ihrer Berechnung mit der vorrangig zu beachtenden... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 11.07.2012
- 2 S 2995/11 -
Vergnügungssteuer für Gewinnspielautomaten in Höhe von 20 % der Bruttokasse zulässig
Gemeindesatzung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht
Der in der Vergnügungssteuersatzung einer Gemeinde bestimmte Steuersatz von 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse für Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit ist rechtmäßig. Dies entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in einem Normenkontrollverfahren und lehnte damit den Antrag einer Spielhallenbetreiberin (Antragstellerin) ab, die betreffende Satzung der Gemeinde (Antragsgegnerin) für ungültig zu erklären.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Falls betreibt in der Gemeinde Wehingen zwei Spielhallen mit je acht Gewinnspielautomaten. Drei weitere Gewinnspielautomaten hat sie in einer Tankstelle sowie in einem Bistro aufgestellt. Die ab dem Jahr 2011 gültige Vergnügungssteuersatzung der Gemeinde setzt für solche Geräte einen Steuersatz von 20 % der elektronisch gezählten Bruttokasse... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 29.05.2012
- VerfGH 175/11 -
Verfassungsbeschwerde gegen Erhöhung der Vergnügungssteuer unzulässig
Auslegung und Anwendung der umstrittenen Vorschrift müssen zunächst vor den Finanzgerichten geprüft werden
Der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Erhöhung der Vergnügungssteuer als unzulässig zurückgewiesen.
Das Land Berlin erhebt für die Benutzung von Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit eine Vergnügungssteuer, deren Höhe sich nach dem Einspielergebnis des Spielgeräts bemisst und die von den Automatenaufstellern erhoben wird. Diese Steuer hat das Abgeordnetenhaus von Berlin durch das Erste Gesetz zur Änderung der Vergnügungssteuer zum 1. Januar 2011 von 11 auf 20 Prozent erhöht.... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Finanzgericht Bremen, Urteil vom 11.04.2012
- 2 K 12/12 -
Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses verfassungsgemäß
FG Bremen hat keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Höhe der Vergnügungssteuer
Die Erhöhung des Steuersatzes für Geldspielgeräte von 10 % auf 20 % des Einspielergebnisses durch die zum 1. April 2011 erfolgte Änderung des § 3 Vergnügungssteuergesetz ist verfassungsgemäß. Dies entschied das Finanzgericht Bremen.
Durch das am 1. April 2011 in Kraft getretene Gesetz zur Änderung des Vergnügungssteuergesetzes vom 1. März 2011 (Brem.GBl. 2011, 79 ff. [83]) wurde der Steuersatz für Spiel- und Unterhaltungsautomaten mit Gewinnmöglichkeit, die über ein manipulationssicheres Zählwerk verfügen, von 10 % auf 20 % erhöht.Ein Unternehmen, das in Bremen eine Spielhalle betreibt, in der solche... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Gießen, Beschluss vom 17.01.2012
- 8 L 4563/11.GI -
Spielapparatesteuer: Festsetzung nach Höchstbeträgen ohne satzungsrechtliche Grundlage nicht zulässig
Schätzung der Spielapparatesteuer durch die Stadt nur zulässig, wenn diese schlüssig und nachvollziehbar ist
Die Schätzung der Spielapparatesteuer durch die Stadt ist grundsätzlich dann zulässig, wenn der Betreiber der Spielapparate die Selbstveranlagung nicht in der vorgeschriebenen monatsgenauen Weise vornimmt. Die Schätzung muss dann jedoch schlüssig und nachvollziehbar sein. Dies entschied das Verwaltungsgericht Gießen und setzte in einem Eilverfahren eine Spielapparatesteuerfestsetzung teilweise außer Vollzug.
Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Streitfalls, die im Stadtgebiet der Stadt Marburg mehrere Spielapparate mit Gewinnmöglichkeit aufstellt, meldete für das 2. Quartal 2011 die Steuer mit rund 1.500 Euro im Wege der Selbstveranlagung an. Die Stadt Marburg monierte daran jedoch, dass die von der Satzung geforderte Erfassung der Besteuerungsgrundlagen nach Kalendermonaten nicht... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Verwaltungsgericht Gießen, Urteil vom 28.03.2011
- 4 K 2687/10.GI; 4 K 2688/10.GI, 4 K 2689/10.GI -
VG Gießen: Staatliches Glücksspielmonopol steht Vermittlung von Sportwetten nicht entgegen
Maßnahmen zur Eindämmung der Spielsucht nicht in anderen Bereichen des Glücksspiels ausreichenden ergriffen
Das Verwaltungsgericht Gießen hat mangels ausreichend getroffener Maßnahmen zur Eindämmung von Spielsucht in allen Bereichen des Glücksspiels zwei Verbote für die Vermittlung von Sportwetten aufgehoben und in einem weiteren Fall dessen Rechtswidrigkeit festgestellt.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Gießen im Anschluss an eine – von ihr eingeholte – Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) und gestützt auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts aus dem vergangenen Jahr zu untersuchen, ob sich das staatliche Glücksspielmonopol, das einer Genehmigung der von den Klägern beabsichtigten Sportwettenvermittlung... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 10.11.2010
- XI R 79/07 -
BFH: Keine Steuerbefreiung für Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten
Gericht sieht in Regelung weder Verstoß gegen mehrwertsteuerrechtlichen Neutralitätsgrundsatz noch gegen allgemeinen Gleichheitsgrundsatz
Die Umsätze eines gewerblichen Betreibers von Geldspielautomaten sind nach § 4 Nr. 9 Buchst. b des Umsatzsteuergesetzes (UStG) nicht steuerfrei. Diese Vorschrift verstößt weder gegen das Unionsrecht noch gegen das Grundgesetz. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG in der ab dem 6. Mai 2006 geltenden Neufassung sind steuerfrei "die Umsätze, die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallen. Nicht befreit sind die unter das Rennwett- und Lotteriegesetz fallenden Umsätze, die von der Rennwett- und Lotteriesteuer befreit sind oder von denen diese Steuer allgemein nicht erhoben wird."Der Bundesfinanzhof... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
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Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 10.06.2009
- 3 V 75/09 -
Umsatzbesteuerung von Spielgeräten ist verfassungs- und gemeinschaftsrechtswidrig
FG Hamburg äußert Zweifel an Verwaltungspraxis, bei der geschuldete Umsatzsteuer in den Bundesländern bei der jeweiligen Spielbankabgabe angerechnet wird
Das Finanzgerichts Hamburg hat in seinem Beschluss verfassungs- und gemeinschaftsrechtliche Zweifel an der Neufassung der Umsatzbesteuerung von Spielgeräten in § 4 Nr. 9 lit. b) UStG geäußert.
Zum Sachverhalt: Der Beschluss des 3. Senats, der im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erging, betrifft die Frage der Vereinbarkeit der Glücksspielgeräte-Umsatzbesteuerung mit Art. 135 Abs. 1 Buchst. f der Richtlinie 2006/112/EG (Mehrwertsteuersystemrichtlinie).Im Anschluss an die Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Februar 2005 (Rechtssachen... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 04.02.2009
- 1 BvL 8/05 -
Stückzahlmaßstab des Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes mit dem Gleichheitssatz nicht vereinbar
Besteuerung von Spielautomaten darf nicht mehr pauschal nach aufgestellter Stückzahl erfolgen
Die Besteuerung von Spielautomaten darf nicht mehr nach Stückzahl vorgenommen werden. Dies hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Vielmehr sei auf das Einspielergebnis abzustellen.
Die Vorlage betrifft die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Stückzahlmaßstabs für die Besteuerung von Geldgewinnspielautomaten nach § 4 Abs. 1 des bis zum 1. Oktober 2005 geltenden Hamburgischen Spielgerätesteuergesetzes (SpStG). Nach dieser Vorschrift in der für das Ausgangsverfahren maßgeblichen Fassung beträgt der Steuersatz je Spielgerät und Kalendermonat 600 DM. Weder die Einspielergebnisse... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
Verwaltungsgericht Münster, Urteil vom 16.05.2007
- 9 K 769/03, 9 K 770/03, 9 K 808/03 -
Besteuerung von Geldspielgeräten in der Stadt Greven rechtmäßig
Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klagen von drei Automatenaufstellern bzw. Spielhallenbetreibern gegen ihre Veranlagung zu Vergnügungssteuern durch die Stadt Greven abgewiesen.
Die Kläger hatten die Besteuerung ihrer Gewinnspielgeräte mit teilweise fünfstelligen Beträgen schwerpunktmäßig mit der Begründung angegriffen, die rückwirkend auf das Steuerjahr 2003 bezogene und mehrfach geänderte Vergnügungssteuersatzung der Stadt Greven leide unter formellen Fehlern und sei auch inhaltlich zu beanstanden. Die beschlossene Rückwirkung verletze den gerade auch im... Lesen Sie mehr| Diskutieren Sie mit
