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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spezialist“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.04.2015
- 6 U 3/14 -
Rechtsanwalt darf mit Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert" werben
Unzulässig dagegen Formulierung "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" aufgrund Verwechselungsgefahr mit Begriff "Fachanwalt für Arbeitsrecht"
Ein Rechtsanwalt darf nicht mit der Formulierung "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" werben. Denn insofern besteht eine Verwechselungsgefahr mit dem Begriff "Fachanwalt für Arbeitsrecht". Zulässig ist dagegen die Formulierung "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert". Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt beanstandete den Werbeauftritt einer Mitbewerberin. Diese warb mit den Formulierungen "spezialisierter Rechtsanwalt für Arbeitsrecht" und "hat sich auf Arbeitsrecht spezialisiert". Der Rechtsanwalt sah darin einen Wettbewerbsverstoß und erhob daher Klage auf Unterlassung. Das Landgericht Frankfurt am Main folgte der Ansicht des Klägers und bejahte den Unterlassungsanspruch. Dagegen richtete sich die Berufung der beklagten Rechtsanwältin.Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main folgte zunächst der Entscheidung der Vorinstanz dahingehend, dass die Beklagte... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.07.2014
- I ZR 53/13 -
BGH: Rechtsanwalt darf unter bestimmten Voraussetzungen mit "Spezialist für Familienrecht" werben
Verwechselungsgefahr mit Fachanwaltstitel bei Vorliegen von entsprechenden Fähigkeiten unerheblich
Bezeichnet sich ein Rechtsanwalt als "Spezialist für Familienrecht", so ist dies dann zulässig, wenn er entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse auf dem Gebiet nachweisen kann. Eine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Fachanwalt für Familienrecht" ist dann unerheblich, wenn die Fähigkeiten und Kenntnisse dem eines Fachanwalts entsprechen. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt warb im Jahr 2011 mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht". Einen entsprechenden Fachanwaltstitel besaß er nicht. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sah in der Bezeichnung eine Irreführung der Verbraucher und klagte auf Unterlassung.Sowohl das Landgericht Konstanz als auch das Oberlandesgericht... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 01.03.2013
- 4 U 120/12 -
Rechtsanwalt darf nicht mit "Spezialist für ..." werben
Verwechselungsgefahr mit Bezeichnung "Fachanwalt für ..." begründet wettbewerbswidriges Verhalten
Wirbt ein Rechtsanwalt mit der Bezeichnung "Spezialist für..." ohne über einen entsprechenden Fachanwaltstitel zu verfügen, so handelt er wettbewerbswidrig. Denn es besteht eine Verwechselungsgefahr mit der Bezeichnung "Fachanwalt für ...". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall warb ein Rechtsanwalt mit der Bezeichnung "Spezialist für Familienrecht". Die zuständige Rechtsanwaltskammer hielt dies für unzulässig, da der Rechtsanwalt über keinen entsprechenden Fachanwaltstitel verfügte. Aufgrund der bestehenden Verwechselungsgefahr mit dem Titel "Fachanwalt für Familienrecht" habe der Rechtsanwalt wettbewerbswidrig gehandelt. Die... Lesen Sie mehr
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