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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Spekulationsgewinne“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Münster, Urteil vom 03.08.2020
- 5 K 2493/18 -

FG Münster: Wohnungseinrichtung ist nicht in den Spekulationsgewinn einzubeziehen

Finanzamt darf keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn festsetzen

Beim Verkauf einer Ferienwohnung ist das mitverkaufte Inventar nicht der Besteuerung als privates Veräußerungs­geschäft zu unterwerfen. Dies hat das Finanzgerichts Münster mit Urteil vom 3. August 2020 (Az. 5 K 2493/18 E) entschieden.

Im hier vorliegenden Fall erwarb der Kläger im Jahr 2013 eine Ferienwohnung, die er ab 2014 über eine Agentur vermietete. Im Streitjahr 2016 veräußerte er die Ferienwohnung, wobei im Kaufvertrag ein Anteil von 45.000 € für das Zubehör veranschlagt wurde.Das Finanzamt erfasste für 2016 einen steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn nach § 23 EStG, in den es den Teilbetrag von 45.000 € einbezog. Auch insoweit sei gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Satz 4 EStG eine zehnjährige Frist anzusetzen, weil mit dem Inventar Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt worden seien. Hiergegen wandte der Kläger ein, dass es sich bei dem Inventar... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 28.11.2018
- 1 K 71/16 E -

Enteignung ist kein privates Veräußerungs­geschäft

Finanzamt darf keinen steuerpflichtigen Spekulationsgewinn festsetzen

Eine Enteignung stellt kein privates Veräußerungs­geschäft im Sinne von § 23 EStG dar. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Der Kläger war Eigentümer eines Grundstücks. Nach Durchführung eines Bodensonderungsverfahrens erließ die Stadt in Bezug auf das Grundstück einen Sonderungsbescheid gegenüber dem Kläger, infolgedessen das Eigentum gegen Zahlung einer Entschädigung von 600.000 Euro auf die Stadt überging. Da sich dieser Vorgang innerhalb der Zehnjahresfrist abgespielt hatte, ging das Finanzamt von einem... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 10.02.2015
- IX R 23/13 -

Privates Veräußerungs­geschäft: Außerhalb der Veräußerungsfrist liegender Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung hindert die Besteuerung nicht

Kläger veräußert Grundstück unter aufschiebender Bedingung innerhalb der Zehnjahresfrist

Der aufschiebend bedingte Verkauf eines bebauten Grundstücks innerhalb der gesetzlichen Veräußerungsfrist von zehn Jahren als sog. privates Veräußerungs­geschäft unterliegt der Besteuerung, auch wenn der Zeitpunkt des Eintritts der aufschiebenden Bedingung außerhalb dieser Frist liegt. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Kläger hatte mit Kaufvertrag vom 3. März 1998 ein bebautes Grundstück - Betriebsanlage einer Eisenbahn - erworben und veräußerte dieses mit notariell beurkundeten Kaufvertrag vom 30. Januar 2008. Der Vertrag wurde unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die zuständige Behörde dieses Grundstück von Bahnbetriebszwecken freistellt. Eine solche Freistellung erteilte die... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Köln, Urteil vom 06.11.2013
- 13 K 121/13 -

Veräußerungskosten können nicht in vollem Umfang vom steuerpflichtigen Anteil eines Spekulationsgewinns abgezogen werden

Veräußerungskosten sind verhältnismäßig dem steuerbaren und nicht-steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen

Bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils eines Spekulationsgewinns sind die Veräußerungskosten verhältnismäßig dem steuerbaren und dem nicht steuerbaren Teil des Veräußerungsgewinns zuzuordnen. Dies entschied das Finanzgericht Köln. Ein Anspruch auf Berücksichtigung der gesamten Veräußerungskosten bei dem steuerpflichtigen Teil des Veräußerungsgewinns ergibt sich nach Auffassung des Gerichts weder aus der Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts vom 7. Juli 2010 noch aus dem hierzu ergangenen Schreiben des Bundes­finanz­ministeriums vom 20. Dezember 2010.

Im zugrunde liegenden Fall erzielte eine Grundstücksgemeinschaft im März 2000 bei dem Verkauf eines 1991 erworbenen Grundstücks vor Berücksichtigung der Veräußerungskosten einen Spekulationsgewinn in Höhe von 60.000 DM. Hiervon waren nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts unstreitig nur 6.000 DM steuerbar.Das Finanzamt zog die bei der Veräußerung des Grundstücks... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Urteil vom 22.05.2013
- 10 K 15/12 -

Kein Spekulationsgewinn aus Grundstücksverkauf bei Bedingungseintritt nach Fristablauf

Entscheidend ist zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht Zeitpunkt des Vertragsschlusses

Für die Berechnung der zehnjährigen so genannten Spekulationsfrist kommt es auf die zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages und nicht auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses an. Erfolgt der Verkauf eines Grundstückes unter einer aufschiebenden Bedingung und tritt diese erst nach Ablauf der Spekulationsfrist ein, so liegt kein steuerpflichtiges Spekulations­geschäft vor. Dies entschied das Finanzgericht Münster.

Mit seiner Entscheidung urteilte das Finanzgericht über eine bei Veräußerungsgeschäften immer wieder auftretende, höchstrichterlich noch nicht geklärte Fragestellung zugunsten der Steuerpflichtigen.Im zugrunde liegenden Streitfall hatte der Kläger ein Grundstück, das er mit Kaufvertrag vom 3. März 1998 erworben hatte, mit notariellem Vertrag vom 30. Januar 2008 wieder... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Münster, Urteil vom 21.06.2013
- 4 K 1918/11 E -

Sonder­abschreibungen gehören nicht zum steuerpflichtigen Spekulationsgewinn

Bei Aufteilung eines Veräußerungs­gewinnes in steuerpflichtige und steuerfreie Anteile sind Abschreibungen und Absetzungen nicht lediglich linear zu berücksichtigen

Entfällt der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstückes innerhalb der zehnjährigen so genannten Spekulationsfrist auf Wertsteigerungen, die nach "alter Rechtslage" steuerfrei hätten realisiert können, so bleiben diese Gewinnanteile weiterhin steuerfrei. Dies muss auch für den Teil des Veräußerungs­gewinnes gelten, der daraus resultiert, dass der Verkäufer Sonder­abschreibungen und andere Absetzungen bis zum 31. März 1999 in Anspruch genommen hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Münster hervor.

Das Urteil betrifft eine bisher ungeklärte Rechtsfrage, die im Zusammenhang mit der im Jahr 1999 beschlossenen Verlängerung der so genannten Spekulationsfrist für private Veräußerungsgeschäfte von zwei auf zehn Jahre steht und die weiterhin in einer Vielzahl von Veräußerungsfällen - insbesondere bei Grundstücksgeschäften - relevant ist. Die Verlängerung der Spekulationsfrist traf seinerzeit... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 23.01.2013
- 4 K 741/11 -

Verlängerung der Spekulationsfrist für Wertpapiere in 1999 verfassungswidrig

Rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist verstößt gegen verfassungsrechtlich garantierten Vertrauensschutz

Die rückwirkende Verlängerung der Spekulationsfrist von 6 Monaten auf ein Jahr ist für Wertpapiergeschäfte verfassungswidrig, bei denen bereits am 31. März 1999 die bisher geltende 6-monatige Spekulationsfrist abgelaufen war. Dies entschied das Finanzgericht Köln.

Im zugrunde liegenden Fall klagte ein Ehepaar, das am 8. Januar 1998 Fondsanteile erworben und am 7. Januar 1999 mit einem Gewinn von 10.000 Euro veräußert hatte. Die Klage richtete sich gegen dessen Besteuerung durch das Finanzamt als Spekulationsgewinn.Das Finanzgericht Köln gab den Eheleuten Recht. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die auf das gesamte... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Münster, Beschluss vom 17.08.2009
- 10 K 3918/05 -

Verspekuliert: Rückwirkende Einbeziehung von Gebäuden in Spekulationsgewinn verfassungswidrig?

Rückwirkende Änderung der Regelung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG

Das Finanzgericht Münster hält die für Grundstücksveräußerungen nach dem 31. Dezember 1998 geltende Änderung des § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG durch das Steuerbereinigungsgesetz vom 22. Dezember 1999 für verfassungswidrig. Er hat daher ein finanzgerichtliches Verfahren ausgesetzt und die Frage der Verfassungswidrigkeit der die Rückwirkung vorsehenden Anwendungsregelung des § 52 Abs. 39 EStG dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt.

Im Streitfall hatte der Kläger im März 1998 ein unbebautes Grundstück gekauft und mit der Errichtung eines Hauses begonnen. Er verkaufte beides mit Vertrag vom 1. Februar 1999. Das Haus wurde allerdings erst im Mai 1999 fertiggestellt.Gem. § 23 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG in der Fassung des Steuerbereinigungsgesetzes ist der Gewinn aus der Veräußerung eines Grundstücks... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 22.09.2009
- 8 U 233/07 -

Entgangener Gewinn aus Spekulationsgeschäften mit Optionsscheinen kann nicht als Verzugsschaden gewertet werden

Anwaltskanzlei haftet nicht für entgangenen Gewinn

Eine Anwaltskanzlei kann nicht vom Mandanten auf Ersatz des ihm entgangenen Spekulationsgewinns infolge einer verspäteten Zahlung eines Schuldners in Anspruch genommen werden. Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe.

Der Kläger führte vor dem Landgericht Heidelberg einen Rechtsstreit gegen seinen Architekten X auf Schadensersatz, in dem er von der Beklagten vertreten wurde. Im Jahr 2005 sprach das Landgericht dem Kläger einen Schadensersatzanspruch in Höhe von ca. 65.000,- € nebst Verzugszinsen von 30.000,- € zu. Dieses Urteil wurde rechtskräftig. Der Kläger beauftragte die beklagten Anwälte mit... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.10.2006
- IX R 5/06,  27/06, IX R 32/06 -

Keine Rückwirkung der Anschaffungsfiktion bei Spekulationseinkünften

Der Bundesfinanzhof hat in mehreren Verfahren entschieden, dass § 23 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Fassung des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 vom 24. März 1999 (BGBl I 1999, 402) nicht auf Entnahmen vor dem 1. Januar 1999 anzuwenden sind und hat damit die entgegengesetzte Auffassung des Bundesministeriums der Finanzen im Schreiben vom 5. Oktober 2000 (BStBl I 2000, 1383) zurückgewiesen.

Im ersten Streitfall (IX R 5/06) erhielt ein Steuerpflichtiger im Jahr 1993 von seinen Eltern im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein Grundstück unentgeltlich übertragen, das bis dahin Betriebsvermögen gewesen war und vom Steuerpflichtigen im Privatvermögen gehalten wurde. Im Jahr 2001 veräußerte er das Grundstück. Das Finanzamt erfasste den daraus erzielten Gewinn, weil die Entnahme... Lesen Sie mehr