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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonntag“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 13.04.2022
- 5 L 382/22.WI -

Verwaltungsgericht Wiesbaden: Sonntagsöffnung zum Frühlingsmarkt in Weilburg darf stattfinden

Eilverfahren gegen sonntäglichen Frühlingsmarkt erfolglos

Mit einem Eilverfahren wandten sich eine Gewerkschaft und eine kirchliche Arbeitnehmer­organisation gemeinsam gegen die sonntägliche Öffnung von Verkaufsstellen anlässlich des Frühlingsmarktes am 24.04.2022 im Kerngebiet von Weilburg. Diese sonntägliche Öffnung wurde mit Allgemeinverfügung vom 17.03.2022 festgelegt und am 19.03.2022 veröffentlicht.

Das Verwaltungsgericht Wiesbaden wies den Eilantrag ab. Der allein geltend gemachte Verstoß gegen § 6 Abs. 2 Satz 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) könne dem vorläufigen Rechtsschutzantrag nicht zum Erfolg verhelfen. Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 HLöG sei die Freigabeentscheidung einschließlich ihrer Begründung spätestens drei Monate vor der beabsichtigten Verkaufsstellenöffnung öffentlich bekannt zu machen. Die dreimonatige Frist sei zwar vorliegend zweifellos nicht gewahrt.Allerdings spreche zunächst Überwiegendes dafür, dass die Antragsteller schon nicht zum Kreise derer gehörten, deren Interessen die Fristenregelung zu dienen... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 17.10.2019
- I ZR 44/19 -

Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen zulässig

Kombinierte Bäckerei-Verkaufsstelle mit Café ist als Gaststätte anzusehen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Verkauf von Backwaren in Bäckereifilialen mit Cafébetrieb an Sonntagen auch außerhalb der Ladenschlusszeiten zulässig ist.

Die Beklagte des zugrunde liegenden Streitfalls stellt Brot-, Back- und Konditoreiwaren her und vertreibt diese in ihren Filialen in München. Sie veräußerte in zwei Filialen an Sonntagen über einen Zeitraum von jeweils mehr als drei Stunden Brote und unbelegte Brötchen. In einer anderen Bäckerei-Verkaufsstelle wurden an einem Pfingstmontag eine Brezel, unbelegte Brötchen sowie ein Laib Brot verkauft.... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 02.11.2018
- 4 B 1580/18 -

Ladenöffnungsgesetz NRW muss einschränkend ausgelegt werden

Durch das Grundgesetz gewährleistetes Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes muss gewahrt bleiben

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass die in Nordrhein-Westfalen eingeführten Neuregelung über verkaufsoffene Sonntage eingeschränkt auszulegen ist, um das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes zu wahren.

Im zugrunde liegenden Rechtstreit ging es um die Frage, ob die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin ("Roisdorfer Martinimarkt") auf dem Parkplatz eines großen Möbelmarkts in Bornheim die Öffnung zweier an dem Parkplatz liegender Möbelmärkte am Sonntagnachmittag, den 4. November 2018 rechtfertigte.Das Verwaltungsgericht Köln hatte dies verneint.... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.01.2018
- 29 K 8347/15 -

Sonntagsarbeit bei Amazon rechtswidrig

Amazon hätte durch Ausgestaltung des Geschäftsmodells Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung tragen können

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die der Amazon Fulfillment Germany GmbH in Rheinberg erteilte Bewilligung, Arbeitnehmer an den Adventssonntagen des 13. und 20. Dezember 2015 ausnahmsweise zu beschäftigen, rechtswidrig war und die Vereinte Dienst­leistungs­gewerkschaft ver.di in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzte.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Amazon war durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte an zwei Adventsonntagen nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Klage erhoben.Das Verwaltungsgericht Düsseldorf gab der Klage statt. Für das Gericht sei nicht erkennbar, dass... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2017
- VG 4 K 43.16 -

Andenkenverkauf an Sonn- und Feiertagen im Land Berlin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Für zulässige Ladenöffnung muss Verkaufssortiment durchgängig eindeutigen Bezug zu Berlin oder Deutschland aufweisen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass im Land Berlin Verkaufsstellen für den Vertrieb von Andenken nur unter strengen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ein Einzelhandelsladengeschäft in Berlin-Mitte, in dem sie Andenken sowie Reisebedarf und Spielzeug zum Verkauf anbietet. Zum Sortiment zählen auch Utensilien für Haushalt, Dekoration und Büro, wie etwa Teekannen, Standuhren, Küchenreiben und Tortenheber, wobei die Gegenstände z.T. mit Motiven deutscher Städten versehen sind. Das... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2017
- BVerwG 8 CN 1.16 -

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und Shoppinginteresse der Kundschaft als Sachgrund nicht ausreichend

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein muss. Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft jedoch nicht aus. Die konkret beabsichtigte Ladenöffnung ist vielmehr in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag. Die Verordnung sah vor, dass am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften.Der Normenkontrollantrag einer Gewerkschaft hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz keinen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Münster, Entscheidung vom 18.11.2016
- 1 L 1701/16 -

Unzulässige Getränkelieferung: Keine "Flaschenpost" mehr am Sonntag

Lieferservice darf an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer mehr mit Auslieferung von Getränken zu beschäftigen

Das Verwaltungsgericht Münster hat das von der Bezirksregierung Münster an die Firma "flaschenpost GmbH" gerichtete Verbot, an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Auslieferung von Getränken zu beschäftigen, vorläufig bestätigt.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits betreibt einen Lieferservice für Getränke jeder Art in Münster. Bestellt werden können einzelne Flaschen ebenso wie eine große Anzahl an Getränkekisten. Die Bestellung erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Antragstellerin. Sie unterhält kein Ladenlokal oder eine andere Verkaufsstelle, sondern lediglich ein Lager. Die... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.03.2016
- 3 EN 123/16 -

Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bedarf eines besonderen Sachgrundes

Weder Umsatzinteresse der Händler noch Kaufinteresse möglicher Kunden ausreichend für Recht auf Ladenöffnung

Das Thüringer Ober­verwaltungs­gericht hat die Öffnung von Geschäften in Erfurt an Sonntagen im Mai und Juni 2016 gestoppt. Das Gericht gab damit einem Antrag von ver.di statt, Teile der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Von der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 betroffen waren der 1. Mai 2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglicht, sowie der 8. Mai und der 5. Juni 2016, der infolge des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.2015
- 2 Sa 149/15 -

Kündigung unwirksam: Arbeitnehmer müssen Briefkasten am Sonntag grundsätzlich nicht überprüfen

Sonntags eingeworfenes Kündigungsschreiben gilt erst am nächsten Werktag als zugestellt

Wirft der Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben sonntags in den Briefkasten einer Mitarbeiterin ein, gilt das Schreiben erst am nächsten Werktag als zugestellt, da sonntags niemand seinen Briefkasten leeren muss. Fällt das Ende einer Kündigungsfrist also auf einen Sonntag, sollte der Arbeitgeber entsprechend früher kündigen, da er sonst mit einer längeren Kündigungsfrist leben muss. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Schleswig-Holstein.

Der zugrunde liegende Fall betraf eine Bürokraft, mit der der Arbeitgeber eine Probezeit bis zum 30. November 2014 vereinbart hatte. Das war ein Sonntag. In der Probezeit gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen. Danach kann nur mit einer Frist von mindestens vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Der Arbeitgeber kündigte der Mitarbeiterin... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 17.12.2015
- 15 L 4019/15 -

Arbeitsruhe am 4. Adventsonntag bei Amazon in Rheinberg

Für Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit entstehender großer Schaden nicht erkennbar

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat der Amazon Fulfillment Germany GmbH im Eilverfahren die Beschäftigung ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am 4. Adventsonntag untersagt.

Im zugrunde liegenden Verfahren war Amazon durch die Bezirksregierung Düsseldorf der Einsatz der Arbeitskräfte am vierten Adventsonntag nach dem Arbeitszeitgesetz erlaubt worden. Hiergegen hatte die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage erhoben.Der daraufhin von Amazon beim Verwaltungsgericht gestellte Eilantrag mit... Lesen Sie mehr




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