wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonnenstudio“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 03.02.2022
- 13 B 2002/21.NE und 13 B 24/22.NE -

2Gplus-Regelung für Sonnenstudios in NRW vorläufig außer Vollzug gesetzt

Zugangsbeschränkung verstößt voraussichtlich gegen den Verhältnismäßigkeits­grundsatz

Das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat auf die Eilanträge zweier Sonnenstudio­betreiber die 2Gplus-Regelung für Sonnenstudios vorläufig außer Vollzug gesetzt.

Nach der geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung dürfen Hallenschwimmbäder, Wellnesseinrichtungen, zu denen neben Saunen unter anderem auch Sonnenstudios zählen, sowie vergleichbare Freizeiteinrichtungen, bei deren Nutzung das Tragen von Masken überwiegend nicht möglich ist, nur von geimpften Personen besucht werden, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen oder als getestet gelten.Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt: Die Zugangsbeschränkung verstößt voraussichtlich gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, weil sie schon nach den in der Verordnungsbegründung zu Grunde gelegten Prämissen... Lesen Sie mehr

Werbung

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 20.04.2021
- 1 B 58/21 -

Sonnenstudio im Kreis Segeberg darf vorerst wieder öffnen

Schließung des Sonnenstudios offensichtlich rechtswidrig

Ein Sonnenstudio in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) darf entgegen der coronabedingten Schließungs­anordnung des Kreises vorerst wieder öffnen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Entscheidung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Sonnenstudios im Kreis Segeberg, weil die durch eine Allgemeinverfügung des Kreises ausgesprochene Schließungs­anordnung ihnen gegenüber weiterhin vollziehbar bleibt.

Nachdem im Kreis Segeberg der Inzidenzwert von 100 sieben Tage lang überschritten worden war, hat der Kreis mit Allgemeinverfügung vom 10. April 2021 die Schließung u.a. von Sonnenstudios angeordnet. Die Erbringung von körpernahen Dienstleistungen (Tattoo-, Kosmetik- und Massagestudios) ist hingegen unter bestimmten Auflagen erlaubt. Mit Bescheid vom 12. April 2021 hat der Kreis der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Braunschweig, Beschluss vom 19.05.2020
- 4 B 154/20 & 4 B 155/20 -

Corona-Pandemie: Sonnenstudios dürfen wieder öffnen

Sonnenbänke sind keine privaten Sportanlagen

Das Verwaltungsgericht Braunschweig hat mit Beschlüssen vom 14. Mai 2020 entschieden, dass zwei Sonnenstudios im Landkreis Goslar und in Salzgitter wieder öffnen dürfen. Sie seien nicht als private Sportanlagen oder als "ähnliche Einrichtungen" im Sinne der Corona-Verordnung ("Niedersächsische Verordnung über infektions­schützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus") anzusehen, die nach den Regelungen der Verordnung zu schließen sind.

In dem zugrunde liegenden Fall hat eine Betreiberin der beiden Sonnenstudios, für ihre Studios ein "Club-System" entwickelt. Danach sollen sich Stammkunden, die den überwiegenden Teil der Nutzer ausmachten, selbst voll automatisch und ohne Kontakt zu Mitarbeitern oder anderen Kunden in eine Kabine einchecken können. Das Konzept sieht vor, dass die Kabinen vom Personal gründlich gereinigt... Lesen Sie mehr

Werbung

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15.12.2014
- 22 BV 13.2531 -

Selbst­bedienungs­betrieb im Sonnenstudio ohne anwesendes Fachpersonal unzulässig

Pflicht zur Anwesenheit von Fachpersonal soll Abwehr bzw. Verringerung von Gesundheitsschäden dienen

Der Bayerische Verwaltungs­gerichts­hof hat entschieden, dass der Selbst­bedienungs­betrieb von UV-Bestrahlungsgeräten in einem Sonnenstudio ohne die Anwesenheit von Fachpersonal unzulässig ist und vom Gewerbeaufsichtsamt untersagt werden darf.

Nach Regelungen der von der Bundesregierung erlassenen Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen künstlicher ultravioletter Strahlung (UV-Schutz-Verordnung) hat der Betreiber eines UV-Bestrahlungsgeräts sicherzustellen, dass mindestens eine als Fachpersonal für den Umgang mit UV-Bestrahlungsgeräten qualifizierte Person während der gesamten Betriebszeiten anwesend ist. Diese Regelungen... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Düsseldorf, Urteil vom 18.10.2011
- 230 C 2126/11 -

Haftung eines Sonnen­studio­betreibers nach Hautverbrennungen bei minderjähriger Kundin: Sonnen­studio­betreiber muss Alter seiner Kunden überprüfen

Mitverschulden der minderjährigen Kundin wegen vorhandenem und bekanntem Verbotsschild sowie Kenntnis über mögliche Folgen einer Nutzung einer starken Sonnenbank

Prüft der Betreiber eines Sonnenstudios nicht das Alter seiner Kunden, so haftet er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn ein minderjähriges Kind durch Nutzung einer starken Sonnenbank Hautverbrennungen erleidet. Jedoch ist dem Kind ein Mitverschulden anzulasten, wenn ihm das Verbot der Nutzung einer Sonnenbank durch Minderjährige sowie mögliche Folgen einer Nutzung einer starken Sonnenbank bekannt waren. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Düsseldorf hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2010 nutzte ein 16-jähriges Mädchen für 30 Minuten eine leistungsstarke Sonnenbank. Da sie aufgrund dessen an 20 % ihrer Körperoberfläche Verbrennungen 1. Grades erhielt und sie zudem vom Mitarbeiter des Sonnenstudios nicht nach dem Alter gefragt wurde, klagte sie auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld. Der Sonnenstudio-Betreiber... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Bremen, Urteil vom 01.10.2008
- 23 C 227/08 -

Keine Beratungspflicht eines Sonnenstudios hinsichtlich möglicher Hautverbrennungen durch eine "Übersonnung"

Hautverbrennung durch Übersonnung entspricht allgemeiner Lebenserfahrung

Die Mitarbeiter eines Sonnenstudios müssen nicht konkret darüber aufklären, dass es durch übermäßige Nutzung der Sonnenbank zu Hautverbrennungen kommen kann. Denn dies entspreche der allgemeinen Lebenserfahrung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bremen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Besuch eines Sonnenstudios im Januar 2008, erlitt eine Kundin Hautverbrennungen 1. Grades. Sie verklagte daraufhin den Betreiber des Sonnenstudios auf Zahlung von Schmerzensgeld in Höhe von 1.500 € sowie Schadenersatz. Ihrer Meinung nach habe die Angestellte im Sonnenstudio sie nicht genügend über die Folgen einer übermäßigen Benutzung... Lesen Sie mehr

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 21.12.2011
- 1 BvR 2007/10 -

Gesetzliches Sonnenstudioverbot für Minderjährige verfasungsgemäß

Verfassungs­beschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot erfolglos

Das Verbot zur Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios durch Minderjährige ist verfassungsgemäß. Die gesetzliche Regelung verletzt Minderjährige nicht in ihrer allgemeinen Handlungsfreiheit. Auch für Betreiber von Sonnenstudios stellt die Regelung keine unverhältnismäßige Einschränkung der Berufsausübung dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­verfassungs­gerichts hervor.

Die am 4. August 2009 in Kraft getretene Vorschrift des § 4 des Gesetzes zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSG) bestimmt, dass Minderjährigen die Nutzung von Sonnenbänken in Sonnenstudios, ähnlichen Einrichtungen oder sonst öffentlich zugänglichen Einrichtungen nicht gestattet werden darf.Die 1994 geborene Beschwerdeführerin... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 17.08.2007
- 7 A 10471/07.OVG -

Kabinenlautsprecher in einem Sonnenstudio sind rundfunkgebührenpflichtig

Für Kabinenlautsprecher, die dem Kunden eines Sonnenstudios einen Radioempfang ermöglichen, ist eine Rundfunkgebühr zu zahlen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger betreibt ein Sonnenstudio, in dem sich sieben nach oben offene Kabinen mit je einer Sonnenbank befinden. Ein Radio ist mit einem Lautsprecher oberhalb der Theke sowie mit je einem Lautsprecher in den Kabinen verbunden. Der Kunde kann die Lautstärke des Lautsprechers in den Kabinen regeln und den Lautsprecher auch ausstellen. Der beklagte Südwestrundfunk forderte für die sieben... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Mainz, Urteil vom 14.02.2007
- 4 K 835/06.MZ -

Sonnenstudio - Keine Rundfunkgebühren für zusätzliche Sonnenbank-Lautsprecher

Einheitliche Hörstelle - Lautsprecher produzieren gemeinsames Klangbild

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss nicht für jeden zusätzlichen Lautsprecher in Sonnenbankkabinen eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen. Das hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Es handele sich um eine "einheitliche Hörstelle".

Muss der Betreiber eines Sonnenstudios für jeden zusätzlichen Lautsprecher, der in den Sonnenbankkabinen angebracht ist, eine weitere volle Rundfunkgebühr zahlen? Auf diesen Standpunkt hatte sich der Südwestrundfunk gestellt und einem Studiobetreiber für sieben Kabinenlautsprecher einen rückwirkenden Gebührenbescheid über 2.160,-- € zugestellt. Der Südwestrundfunk hatte die Auffassung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 21.10.2005
- 3 C 172/05 -

Schmerzensgeld für Hautverbrennungen 1. Grades nach Besuch eines Sonnenstudios

Sonnenstudio muss ordnungsgemäß beraten - Warntafeln reichen allein nicht aus

Der Betreiber eines Sonnenstudios muss seine Kunden auch beraten. Tut er dies nicht, und ein Kunde erleidet aufgrund der unterbliebenen oder mangelhaften Beratung Hautverbrennungen, so muss er dem Kunden Schmerzensgeld zahlen. Informationstafeln im Thekenbereich und im Bereich der Bräunungskabinen reichen für eine vollständige Entlastung des Betreibers nicht aus. Sie können aber dazu führen, dass der Verletzte zu 50 % mithaftet. Dies hat das Amtsgericht Mannheim entschieden.

Im entschiedenen Fall besuchte ein Kunde zum ersten Mal ein Sonnenstudio. Darauf machte er das Personal des Studios aufmerksam. Er fragte daher auch ausdrücklich nach, welches Gerät geeignet sei und wie lange er darin verbleiben könne. Eine Angestellte empfahl ihm dann ein Gerät und wählte die Bräunungszeit für ihn aus. Nach dem Sonnengang hatte der Mann Verbrennungen ersten Grades.... Lesen Sie mehr




Werbung