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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonn- und Feiertagsruhe“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 18.07.2017
- VG 4 K 43.16 -

Andenkenverkauf an Sonn- und Feiertagen im Land Berlin nur unter strengen Voraussetzungen zulässig

Für zulässige Ladenöffnung muss Verkaufssortiment durchgängig eindeutigen Bezug zu Berlin oder Deutschland aufweisen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass im Land Berlin Verkaufsstellen für den Vertrieb von Andenken nur unter strengen Voraussetzungen an Sonn- und Feiertagen geöffnet sein dürfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens betreibt ein Einzelhandelsladengeschäft in Berlin-Mitte, in dem sie Andenken sowie Reisebedarf und Spielzeug zum Verkauf anbietet. Zum Sortiment zählen auch Utensilien für Haushalt, Dekoration und Büro, wie etwa Teekannen, Standuhren, Küchenreiben und Tortenheber, wobei die Gegenstände z.T. mit Motiven deutscher Städten versehen sind. Das Bezirksamt Mitte von Berlin leitete gegen die Klägerin wiederholt Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz ein, weil das Geschäft an Sonn- und Feiertagen geöffnet war. Daher begehrte die Klägerin die gerichtliche Feststellung, dass sie hierzu berechtigt sei.... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 17.05.2017
- BVerwG 8 CN 1.16 -

Kein verkaufsoffener Sonntag ohne Sachgrund

Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und Shoppinginteresse der Kundschaft als Sachgrund nicht ausreichend

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass ein verkaufsoffener Sonntag stets durch einen Sachgrund gerechtfertigt sein muss. Als Sachgrund reicht das alleinige Umsatz- und Erwerbsinteresse der Handelsbetriebe und das Shoppinginteresse der Kundschaft jedoch nicht aus. Die konkret beabsichtigte Ladenöffnung ist vielmehr in ihrem zeitlichen, räumlichen und gegenständlichen Umfang zu rechtfertigen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine Rechtsverordnung der Stadt Worms zur Freigabe der Ladenöffnung an einem Sonntag. Die Verordnung sah vor, dass am 29. Dezember 2013 sämtliche Verkaufsstellen im Gemeindegebiet von 13 bis 18 Uhr geöffnet sein durften.Der Normenkontrollantrag einer Gewerkschaft hatte vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz keinen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 10.03.2017
- VG 14 K 13.15 -

Pressespiegel dürfen auch an Sonn- und Feiertagen erstellt werden

Herstellung und Verteilung elektronischer Pressespiegel an Sonn- und Feiertagen ist Tätigkeit der Tagespresse zuzuordnen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass elektronische Pressespiegel auch an Sonn- und Feiertagen erstellt und verteilt werden dürfen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens stellt nach Kundenwunsch Pressespiegel her, die bisher werktäglich versandt werden. Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Hiervon lässt das Gesetz verschiedene Ausnahmen zu, so u.a. beim Rundfunk, bei der Tages- und Sportpresse, bei Nachrichtenagenturen sowie... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Münster, Entscheidung vom 18.11.2016
- 1 L 1701/16 -

Unzulässige Getränkelieferung: Keine "Flaschenpost" mehr am Sonntag

Lieferservice darf an Sonn- und Feiertagen keine Arbeitnehmer mehr mit Auslieferung von Getränken zu beschäftigen

Das Verwaltungsgericht Münster hat das von der Bezirksregierung Münster an die Firma "flaschenpost GmbH" gerichtete Verbot, an Sonn- und Feiertagen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit der Auslieferung von Getränken zu beschäftigen, vorläufig bestätigt.

Die Antragstellerin des zugrunde liegenden Rechtsstreits betreibt einen Lieferservice für Getränke jeder Art in Münster. Bestellt werden können einzelne Flaschen ebenso wie eine große Anzahl an Getränkekisten. Die Bestellung erfolgt ausschließlich über die Internetseite der Antragstellerin. Sie unterhält kein Ladenlokal oder eine andere Verkaufsstelle, sondern lediglich ein Lager. Die... Lesen Sie mehr

Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 07.03.2016
- 3 EN 123/16 -

Öffnung von Geschäften an Sonn- und Feiertagen bedarf eines besonderen Sachgrundes

Weder Umsatzinteresse der Händler noch Kaufinteresse möglicher Kunden ausreichend für Recht auf Ladenöffnung

Das Thüringer Ober­verwaltungs­gericht hat die Öffnung von Geschäften in Erfurt an Sonntagen im Mai und Juni 2016 gestoppt. Das Gericht gab damit einem Antrag von ver.di statt, Teile der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 vorläufig außer Vollzug zu setzen.

Von der Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen in der Landeshauptstadt Erfurt aus besonderem Anlass im Jahr 2016 vom 20. November 2015 betroffen waren der 1. Mai 2016, der aus Anlass musikalischer Tanzveranstaltungen eine Öffnung der Läden im Ortsteil Gispersleben ermöglicht, sowie der 8. Mai und der 5. Juni 2016, der infolge des Japanischen Gartenfestes und des Kinderspielfestes... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 18.08.2015
- VG 4 L 258.15 -

Berliner Supermarkt muss an Sonntagen geschlossen bleiben

Berliner Ladenöffnungsgesetz auf Supermarkt am U-Bahnhof Innsbrucker Platz nicht anwendbar

Der Lebens­mittel­discounter im Untergeschoss des U-Bahnhofs Innsbrucker Platz in Berlin-Schöneberg muss sonntags geschlossen bleiben. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.

Im zugrunde liegenden Verfahren untersagte das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg dem in der Vergangenheit regelmäßig montags bis sonntags von 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr geöffneten Supermarkt kürzlich die Öffnung an Sonn- und Feiertagen. Verkaufsstellen dürften nur an den berlinweit festgesetzten acht Sonntagen sowie aus Anlass besonderer Ereignisse öffnen. Dagegen wandte sich die Antragstellerin.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Beschluss vom 13.07.2015
- 6 B 44/15 -

Autowaschanlage darf an Sonn- und Feiertagen betrieben werden

Baugenehmigung mit Erlaubnis des Betriebs der Anlage an Sonn- und Feiertagen kann nicht vom Ordnungsamt widerrufen werden

Gestattet eine Baugenehmigung neben der Genehmigung zum Bau einer Autowaschanlage auch den Betrieb der Anlage an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 6 bis 18 Uhr, ist diese bauaufsichtliche Feststellung bindend und kann nicht vom Ordnungsamt ohne Weiteres widerrufen werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Osnabrück hervor.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Ordnungsamt der Stadt Nordhorn dem Antragsteller mit einer sofort vollziehbaren Untersagungsverfügung verboten, eine zuvor bereits durch das Bauamt der Stadt Nordhorn genehmigte Autowaschanlage an Sonn- und Feiertagen zu betreiben. Bei der Waschanlage handelt es sich um dreiseitig geschlossene und überdachte SB-Waschboxen nebst Staubsaugeinrichtung.... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 04.12.2014
- BVerwG 8 B 66.14 -

Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach werktäglichem Ladenschluss um 24 Uhr unzulässig

Öffnung von Supermärkten vor Sonn- und Feiertagen bis 24 Uhr verstößt gegen Verfassungsrecht

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat klargestellt, dass es gegen Verfassungsrecht verstößt, wenn Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, um nach Ladenschluss am vorausgegangenen Werktag um 24 Uhr noch anwesende Kunden zu bedienen oder Abwicklungsarbeiten vorzunehmen.

Der Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, eine Supermarkt-Handelskette, war vom beklagten Land Berlin aufgegeben worden, die Öffnungszeiten an Samstagen und vor Wochenfeiertagen so zu gestalten, dass nach 24 Uhr keine Arbeitnehmer zur Bedienung von Kunden oder zur Erledigung von Abwicklungsarbeiten beschäftigt werden müssen. Die Klägerin hat daraufhin die gerichtliche Feststellung... Lesen Sie mehr

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26.11.2014
- BVerwG 6 CN 1.13 -

Sonn- und Feiertagsarbeit nur begrenzt zulässig

Videotheken, Callcenter Lotto- und Totogesellschaften bleiben geschlossen - Beschäftigung im Buchmachergewerbe am Veranstaltungsort erlaubt

Das Bundes­verwaltungs­gericht hat auf Normen­kontroll­anträge einer Gewerkschaft und zweier evangelischer Gemeindeverbände entschieden, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in den Bereichen Videotheken und öffentliche Bibliotheken, Callcentern und Lotto- und Totogesellschaften unzulässt ist und die Hessische Bedarfs­gewerbe­verordnung insoweit für nichtig erklärt. Soweit die Verordnung eine solche Beschäftigung in den Bereichen Brauereien, Betriebe zur Herstellung von alkoholfreien Getränken oder Schaumwein, Fabriken zur Herstellung von Roh- und Speiseeis zulässt, hat das Bundes­verwaltungs­gericht keine abschließende Entscheidung über die Gültigkeit der Verordnung getroffen, weil es an ausreichenden tatsächlichen Feststellungen der Vorinstanz fehlte. Hingegen hat das Bundes­verwaltungs­gericht die Verordnung für wirksam befunden, soweit sie eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen in dem Bereich des Buchmachergewerbes zulässt.

Nach dem Arbeitszeitgesetz dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden. Das Arbeitszeitgesetz sieht hiervon zahlreiche Ausnahmen vor und ermächtigt u. a. die Landesregierungen, weitere Ausnahmen zur Vermeidung erheblicher Schäden unter Berücksichtigung des Schutzes der Arbeitnehmer und der Sonn- und Feiertagsruhe für Betriebe zuzulassen,... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.05.2014
- 6 C 10122/14.OVG -

Gesetzliche Regelung zu verkaufsoffenen Sonntagen verfassungs­rechtlich unbedenklich

Geschäftsöffnung an höchstens vier Sonntagen im Jahr steht mit verfassungs­rechtlichen Vorgaben in Einklang und wahrt hinreichendes Niveau des Sonn- und Feiertagsschutzes

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass gegen die Regelung des rheinland-pfälzischen Laden­öffnungs­gesetzes, welche die Festsetzung von höchstens vier verkaufsoffenen Sonntagen pro Gemeinde in einem Kalenderjahr gestattet, keine verfassungs­rechtlichen Bedenken bestehen.

Im zugrunde liegenden Verfahren ging es um eine von der Stadt Worms erlassene Rechtsverordnung über die Freigabe des verkaufsoffenen Sonntags in Worms am 29. Dezember 2013 in einem Normenkontrollverfahren. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte bereits mit Beschluss vom 16. Dezember 2013 den Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug... Lesen Sie mehr




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