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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sonderzuwendung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 06.09.2012
- 4 U 110/12 -
iPad als Prämie für Umsatzsteigerungen bei Augenoptikern unzulässig
Prämie zur Umsatzsteigerung verstößt gegen Zuwendungsverbot des Heilmittelwerbegesetzes
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes der zu den weltweit führenden Herstellern von optischen Gläsern gehörenden Firma Essilor untersagt, den Abnehmern seiner Brillengläser die kostenlose Abgabe eines iPads als Prämie gegen den Nachweis einer Umsatzsteigerung anzubieten oder anzukündigen.
Im zugrunde liegenden Fall hatte die Firma Essilor Augenoptikern im Rahmen eines so genannten "Partnerprogramms" ein "Gratis Beratungs-iPad" mit 16 GB im Wert von 428 Euro angeboten, dies allerdings unter der besonderen Voraussetzung, dass die Augenoptikunternehmen im ersten Quartal 2012 mit Essilor-Produkten einen um 3.000 Euro höheren Umsatz als im Vorjahr tätigen. Auf dem iPad waren verschiedene Apps installiert, die im Zusammenhang zu den Produkten des Brillenglasherstellers und deren Vermarktung stehen. Gesperrt waren hingegen Apple iTunes, der App Store sowie Youtube. Allerdings war über eine stationäre WLAN-Verbindung die Nutzung des Internet... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.05.2008
- 4 AZR 229/07 -
Bundesarbeitsgericht zum Blitzaustritt aus Arbeitgeberverband
Arbeitsvertraglicher Ausschluss einer tariflichen Sonderzuwendung
Die unmittelbare und zwingende Wirkung von Tarifnormen bei beiderseitiger Tarifgebundenheit kann nicht durch ungünstigere arbeitsvertragliche Vereinbarungen beseitigt werden (§ 4 Abs. 3 TVG); dabei bleibt es auch bei einem Ausscheiden des Arbeitgebers aus dem Arbeitgeberverband. Der zum Zeitpunkt seines Austritts vollwirksame Tarifvertrag gilt weiter zwingend, bis er geendet hat oder geändert worden ist (§ 3 Abs. 3 TVG, sog. Nachbindung). Danach wirken die Normen des Tarifvertrages nur noch nach (§ 4 Abs. 5 TVG) und können durch eine einzelvertragliche andere Abmachung - auch verschlechternd - abgeändert werden.
Diese Nachwirkung tritt aber auch unabhängig davon, ob der Arbeitgeber noch tarifgebunden ist, immer dann ein, wenn der Tarifvertrag durch Kündigung oder infolge Fristablaufs geendet hat.Verweist ein Tarifvertrag auf die Regelungen eines anderen Tarifvertrages, tritt Nachwirkung auf jeden Fall ein, wenn der Verweisungstarifvertrag abläuft. Ob das auch gilt, wenn nur... Lesen Sie mehr
Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 25.04.2007
- 1 L 453/05 -
Kürzung des Weihnachtsgeldes für sächsische Beamte ist rechtmäßig
Besoldung auch nach Kürzung noch amtsangemessen
Der Kläger des Verfahrens, ein Richter im Landesdienst, hatte in den Vorjahren Sonderzuwendungen (Weihnachtsgeld) nach bundesrechtlichen Bestimmungen erhalten. Mit dem Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2003/2004 hat der Bund eine Öffnungsklausel für die Länder geschaffen, das Weihnachtsgeld eigenständig zu regeln. Hiervon hat das Land Sachsen-Anhalt mit dem Sonderzahlungsgesetz vom 25. November 2003 Gebrauch gemacht. Beamte und Richter erhielten seitdem - nach Gruppen differenziert - ein geringeres Weihnachtsgeld als bisher.
Für das Jahr 2003 hat der Kläger die ungekürzte Fortzahlung einer Sonderzuwendung auf der Grundlage der früheren bundesrechtlichen Regelung beantragt. Dies hatte die Oberfinanzdirektion Magdeburg abgelehnt. Dagegen betrieb der Kläger erfolglos das Widerspruchsverfahren und unterlag auch mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Magdeburg. Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt... Lesen Sie mehr
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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.01.2007
- OVG 4 N 76.05 u.a. -
Kürzung des "Weihnachtsgeldes" für Berliner Beamte rechtskräftig
Haushaltslage rechtfertigt Einsparungen
Die Klagen von mehreren Richtern und Beamten des höheren und gehobenen Dienstes gegen die Kürzung der jährlichen Sonderzuwendung - des so genannten "Weihnachtsgeldes" - sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolglos geblieben.
Im September 2003 hatte der Bundestag das Gesetz über die jährliche Sonderzuwendung für Beamte und Richter aufgehoben und den Ländern damit die Befugnis eingeräumt, über die Zahlung einer jährlichen Sonderzuwendung und deren Höhe selbst zu entscheiden. Das Land Berlin machte mit dem Sonderzahlungsgesetz vom 5. November 2003 hiervon Gebrauch und kürzte die Sonderzuwendung ab 2003 von... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.03.2006
- 1 K 2369/03 -
Bei Rückstellungen für noch ausstehenden Urlaub ist auch das Weihnachtsgeld zu berücksichtigen
Unternehmen dürfen anteilige Berechnung durchführen
Mit Urteil zur Körperschaftsteuer 1999 hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz zu der Frage Stellung genommen, ob bei der Berechnung einer Rückstellung für ausstehenden Urlaub das (anteilige) 13. Monatsgehalt mit einzubeziehen ist.
Die Klägerin, eine Bank, hatte in ihrer Bilanz zum 31.12.1999 eine (gewinnmindernde) Rückstellung für rückständigen Urlaub ihrer Mitarbeiter in Höhe von rd. 196.000,00 DM gebildet. Nach Durchführung einer Außenprüfung kam das Finanzamt zu der Ansicht, dass die Rückstellung um rd. 15.000.- DM gemindert werden müsse, weil das 13. Monatsgehalt nicht mit in die Berechnung der Rückstellung... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.11.2004
- 10 AZR 202/04 -
Schweigen des Arbeitnehmers zu einer angetragenen, nachteiligen Veränderung des Arbeitsvertrags ist keine Zustimmung
Ein Anspruch auf eine Sonderzahlung, die einem Arbeitnehmer aufgrund seines Arbeitsvertrags zusteht, kann nicht ohne weiteres unter Vorbehalt gestellt, gekürzt oder gar beseitigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Im Fall erhielt ein Arbeitnehmer eine jährliche Prämienzahlung in Höhe von 70 % eines Bruttomonatseinkommens. Dies war im einschlägigen Tarifvertrag geregelt. Nachdem Ende 1990 der Arbeitgeber aus dem Arbeitgeberverband austrat, zahlte er in den Jahren 1991 bis 1998 weiterhin die Sonderzuwendung in der bisherigen Höhe. Im Jahre 1999 führte der Arbeitgeber ein neues System, eine so genannte... Lesen Sie mehr
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