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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Soldatenversorgungsgesetzes (SVG)“ veröffentlicht wurden

Landgericht Bonn, Urteil vom 27.10.2021
- 1 O 433/19 -

Vorgesetzter muss nicht kontrollieren, wie viel Bundeswehrsoldat bei Ausbildungsmaßnahme trinkt

Ausbilder sind nicht zur Kontrolle der konkreten Flüssigkeits­aufnahme von Soldaten verpflichtet

Das Landgericht Bonn hat die Klage eines Bundeswehrsoldaten auf Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Der Soldat hatte dem zuständigen Ausbilder eines Einzel­kämpferl­ehrgangs vorgeworfen, seine Amtspflichten verletzt und ihm keine Gelegenheit gegeben zu haben, ausreichend Flüssigkeit zu sich zu nehmen. Diesen Vorwurf konnte der Soldat vor Gericht nicht beweisen. Das Landgericht befand, dass der Ausbilder zudem keine Pflicht zur Kontrolle der Flüssigkeits­aufnahme der einzelnen Soldaten habe.

Der Bundeswehrsoldat hatte an einem Einzelkämpferlehrgang "Führer eines Jagdkommandos" teilgenommen, in dessen Zuge er einem Eingangstest unterzogen wurde. Er musste u.a. einen Geländemarsch absolvieren, der bei heißen Temperaturen über 30 Grad stattfand. Dabei erlitt der Soldat einen Kreislaufzusammenbruch aufgrund eines Flüssigkeitsdefizits. Er musste operiert werden und war nach stationärer Behandlung im Krankenhaus und Arbeitsunfähigkeit sechs Monate lang im Innendienst statt wie bisher im Außendienst tätig. Dabei entgingen ihm Zulagen, die er im Außendienst erhalten hätte. Er verklagte den Bund auf über 10.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 50.000 Euro.... Lesen Sie mehr

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Bundessozialgericht, Urteil vom 30.09.2021
- B 9 V 1/19 R -

Soldatenversorgung auch bei Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin in einem zivilen Krankenhaus möglich

Durch hinzugezogenen Zivilarzt verursachte Gesundheitsschäden begründen Wehr­dienst­beschädigungen im Sinne des Soldaten­versorgungs­gesetzes

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Soldatenversorgung auch Geburtsschäden des Kindes einer Soldatin umfassen kann, die auf Behandlungsfehler ziviler Ärzte zurückzuführen sind.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mutter des Klägers war während ihrer Schwangerschaft Soldatin auf Zeit. Die ambulante und stationäre Schwangerschaftsbetreuung einschließlich der geburtshilflichen Behandlung erfolgte nicht durch Bundeswehrärzte, sondern auf Kosten der Bundeswehr durch zivile Ärzte. Daneben fand eine truppenärztliche Mitbetreuung statt. In deren Rahmen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 22.10.2014
- 1 K 2995/13 -

Eltern der ums Leben gekommenen Seekadettin der Gorch Fock haben keinen Anspruch auf Entschädigung

Nächtlicher Wachdienst auf dem Segelschulschiff war mit keiner besonderen Lebensgefahr verbundenen

Das Verwaltungsgericht Aachen hat die Entschädigungsklage der Eltern der auf dem Segelschulschiff Gorch Fock ums Leben gekommenen Seekadettin Jenny Böken abgewiesen.

Zur Begründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass der nächtliche Wachdienst von Offiziersanwärtern auf der Gorch Fock auf dem Posten Ausguck ohne Sicherung bei entsprechender Wetterlage zwar lebensgefährlich sei. Der Wachdienst sei aber nicht mit einer besonderen Lebensgefahr verbundenen, wie sie § 63 a des Soldatenversorgungsgesetzes für eine Entschädigung voraussetze. Eine besondere... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 05.06.2007
- 16 U 103/06 -

Gericht weist Schadensersatzanspruch der Eltern eines beim Nato-Manöver ertrunkenen Marinesoldaten ab

Keine Amtshaftung - kein Vorsatz

Die Bundesrepublik Deutschland und der kommandierende Fregattenkapitän müssen keinen Schadensersatz und Schmerzensgeld an die Eltern des bei einem Bundeswehreinsatz in der Ostsee ertrunkenen Marinesoldaten zahlen. Das Oberlandesgericht Celle bestätigte das klageabweisende Urteil des Landgerichts Hannover.

Der junge Marinesoldat war bei einem Nato-Manöver am 6. März 2002 über Bord gegangen. Er und ein weiterer Kamerad ertranken innerhalb weniger Minuten vor der polnischen Küste.Die Eltern werfen der deutschen Marine vor, die Fregatte sei seeuntauglich gewesen und die vorgesehenen Rettungsmittel und Ausrüstung hätten den Anforderungen nicht entsprochen. Der Fregattenkapitän... Lesen Sie mehr




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