die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „sitzungspolizeiliche Maßnahme“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 22.03.2021
- 1Ws 81/21 -
Kein Recht des Richters auf Sicherstellung des Handys des Angeklagten zwecks Feststellung der unerlaubten Aufnahme von Fotos
Maßnahme nicht von sitzungspolizeilicher Gewalt nach § 176 GVG gedeckt
Ein Richter ist nicht berechtigt, dass Handy des Angeklagten sicherzustellen, um zu überprüfen, ob damit während der Hauptverhandlung unerlaubt Fotos aufgenommen wurden. Diese Maßnahme ist nicht von der sitzungspolizeilichen Gewalt nach § 176 GVG gedeckt. Dies hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall fand im Februar 2021 gegen einen Angeklagten vor dem Landgericht Osnabrück ein Strafverfahren statt. Nach der Urteilsverkündung wurde der vorsitzende Richter von einem Zuschauer darauf aufmerksam gemacht, dass der Angeklagte mit seinem Mobiltelefon Aufnahmen im Sitzungssaal gemacht haben soll. Der Vorsitzende ließ daraufhin das Handy des Angeklagten sicherstellen und leitete dieses an die Staatsanwaltschaft zwecks Auswertung weiter. Gegen die Sicherstellung richtete sich die Beschwerde des Angeklagten.Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied, dass die Sicherstellung des Mobiltelefons des Angeklagten... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 05.11.2020
- 2-03 T 4/20 -
LG Frankfurt am Main: Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in Gerichtsverhandlung ist rechtmäßig
Keine bestimmte Schutzklasse für Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben
Das LG Frankfurt hat entschieden, dass die Anordnung eines Richters, dass alle Beteiligten einer Gerichtsverhandlung einen Mund-Nasen-Schutz tragen müssen, rechtmäßig ist.
In einem Verfahren vor dem AG Frankfurt hatte der zuständige Richter entschieden, dass die mündliche Verhandlung zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion per Videokonferenz durchgeführt werden sollte. Für Beteiligte, die von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch machen und im Gerichtssaal an der Verhandlung teilnehmen wollten, ordnete der Vorsitzende unter anderem an: „Anwesende Personen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 14.07.2006
- 2 Ws 679/06, 2 Ws 684/06 -
Strafverteidiger darf vor Gericht nicht mit weißem T-Shirt erscheinen
Berufstracht des Rechtsanwalts besteht aus schwarzer Robe, Krawatte und Hemd
Erscheint ein Rechtanwalt vor Gericht mit einem weißen T-Shirt unter seiner Robe, so darf dieser als Verteidiger eines Angeklagten zurückgewiesen werden. Die Berufstracht eines Rechtsanwalts umfasst neben einer schwarzen Robe auch das Tragen einer Krawatte und eines Hemdes. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall erschien ein Strafverteidiger im Rahmen eines Strafprozesses vor dem Landgericht München an drei aufeinanderfolgenden Sitzungstagen mit weißem T-Shirt unter der offenen Robe. Der Anwalt wurde vom Vorsitzenden Richter jeweils abgemahnt und auf mögliche Folgen einer Weigerung hingewiesen. Der Verteidiger weigerte sich dennoch mit Hemd und Krawatte aufzutreten... Lesen Sie mehr
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Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Beschluss vom 29.09.2008
- 16 TA 333/08 -
Kein Ausschluss eines Rechtsanwalts von mündlicher Verhandlung wegen fehlender Robe
Sitzungspolizeiliche Maßnahme gegen Rechtsanwalt
Das Landesarbeitsgericht Hannover (LAG) hat entschieden, dass der Ausschluss eines Rechtsanwalts von der mündlichen Verhandlung wegen des Nichttragens einer Robe unzulässig ist.
In der Sitzung des Arbeitsgerichts Nienburg erschien der beschwerdeführende Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter ohne Robe. Er erklärte hierzu dem Gericht, dass er schon vor vielen Jahren die Entscheidung getroffen habe, in Niedersachsen keine Robe zu tragen, wenn er vor den Arbeitsgerichten auftrete. Daraufhin wurde er als Prozessbevollmächtigter der Klägerin von der Verhandlung ausgeschlossen.... Lesen Sie mehr