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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Signatur“ veröffentlicht wurden

Finanzgericht Köln, Urteil vom 25.01.2018
- 10 K 2732/17 -

Klageerhebung mit einfacher E-Mail nicht möglich

Anforderungen an "schriftliche" Klageerhebung ohne qualifizierte elektronische Signatur nicht erfüllt

Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Klage nicht wirksam mit einfacher E-Mail erhoben werden kann. Das gilt auch dann, wenn der E-Mail eine unterschriebene Klageschrift als Anhang beigefügt ist.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte beim Finanzgericht Köln per E-Mail ohne Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur Klage erhoben. Der E-Mail war im Anhang eine PDF-Datei beigefügt, die eine mit einer eingescannten Unterschrift des Klägers versehene Klageschrift enthielt. Im Finanzgericht wurde die E-Mail nebst Anhang ausgedruckt und in den Geschäftsgang gegeben.Das Finanzgericht Köln hat die Klage mangels Formwirksamkeit als unzulässig abgewiesen. Die Anforderungen an eine "schriftliche" Klageerhebung seien nicht erfüllt, wenn dem Gericht lediglich der Ausdruck einer Klageschrift vorliege, die als... Lesen Sie mehr

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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 24.05.2017
- 1 K 605/17 -

Gutschrift ohne elektronische Signatur kann in Papierform berichtigt werden

Berichtigung ermöglicht zudem "rückwirkenden Vorsteuerabzug

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine Gutschrift ohne elektronische Signatur in Papierform berichtigt werden kann und so "rückwirkend" einen Vorsteuerabzug ermöglicht.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin hatte im Streitjahr 2005 eine Gutschrift ohne elektronische Signatur per E-Mail an ihren Vertragspartner, den leistenden Unternehmer, übermittelt. In der Gutschrift fehlte die Steuernummer bzw. Umsatzsteueridentifikationsnummer des leistenden Unternehmers. Die Leistungsbeschreibung war ungenau. Die Klägerin erklärte zunächst... Lesen Sie mehr

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 04.06.2013
- L 6 AS 194/13 B, L 6 AS 195/13 B -

Rechts­mittel­einlegung nur mit qualifizierter elektronischer Signatur

Wiedereinsetzung zur Heilung einer versäumten Frist bei rechtzeitigem Hinweis des Gerichts auf Formfehler nicht möglich

Eine einfache E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur genügt auch dann nicht den Formerfordernissen für eine Beschwerdeeinlegung, wenn die Beschwerdeschrift mit eingescannter Unterschrift als Anhang beigefügt und vom Gericht noch innerhalb der Beschwerdefrist ausgedruckt worden ist. Eine Wiedereinsetzung zur Heilung der versäumten Frist ist nicht möglich, wenn der Beschwerdeführer aus Gründen, für die er selbst verantwortlich ist, einen rechtzeitig vor Ablauf der Frist durch das Gericht abgesandten Hinweis nicht zur Kenntnis nimmt, dass die Beschwerde nicht formgerecht eingelegt wurde. Dies entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Die Entscheidung gilt sinngemäß auch für andere Rechtsmittel zum Landessozialgericht, etwa für Berufungen.

Der Beschwerdeführer des zugrunde liegenden Streitfalls war bereits in der Rechtsmittelbelehrung des Sozialgerichts darauf hingewiesen worden, dass eine Beschwerde, wenn sie in elektronischer Form eingelegt werden soll, eine qualifizierte digitale Signatur enthalten muss. Verwiesen wurde in der Rechtsmittelbelehrung auf die Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr mit... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 26.07.2011
- VII R 30/10 -

BFH: Klageerhebung per E-Mail ohne qualifizierte digitale Signatur kann unwirksam sein

Bundeslänger dürfen Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur in Verordnung vorschreiben

Die wirksame Erhebung einer Klage per E-Mail bei einem Finanzgericht (hier Hamburg) erfordert die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur, wenn das betreffende Bundesland diese Signatur in einer Verordnung vorgeschrieben hat. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs hervor.

Seit dem Jahr 2005 sieht die Finanzgerichtsordnung vor, dass Klagen bei Finanzgerichten elektronisch eingereicht werden können. Es bleibt den Bundesländern überlassen, Art und Weise der elektronischen Einreichung von Dokumenten durch eigene Rechtsverordnungen zu regeln. Für Klageschriften müssen die Verordnungen allerdings die Beifügung einer qualifizierten digitalen Signatur nach §... Lesen Sie mehr

Landgericht Bonn, Urteil vom 30.06.2011
- 14 O 17/11 -

LG Bonn: Deutsche Post AG darf E-Postbrief in der Werbung nicht mit klassischem Brief gleichsetzen

Aussage "sicher und verbindlich" kann beim Verbraucher falschen Eindruck erweckt

Die Deutsche Post AG darf nicht mehr damit werben, der E-Postbrief sei "so sicher und verbindlich wie der Brief" und er übertrage "die Vorteile des klassischen Briefes ins Internet". Dies entschied das Landgericht Bonn.

Im zugrunde liegenden Fall klagte die Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Werbung der Deutschen Post AG, mit der diese den E-Postbrief als "sicher und verbindlich wie der Brief" vorstellte.Das Landgericht Bonn gab der Verbraucherzentrale Recht. Die Werbung erwecke nach Auffassung der Richter den Eindruck, dass auch rechtlich relevante Erklärungen verbindlich... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Köln, Urteil vom 05.11.2009
- 6 K 3931/08 -

FG Köln: Bekanntgabe durch Finanzamt per Computer-Fax unwirksam

Keine Rechtswirkung bei fehlender qualifizierter elektronischer Signatur

Eine vom Finanzamt mittels Computer-Fax (so genannte Ferrari-Fax-Verfahren) übersandte Einspruchsentscheidung ist nichtig, wenn sie mit keiner qualifizierten elektronischen Signatur versehen ist. Sie entfaltet keine Rechtswirkung und setzt damit die Klagefrist nicht in Gang. Dies hat das Finanzgericht Köln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wendete der Kläger ein, dass er die Einspruchsentscheidung des Finanzamtes nicht erhalten habe, obwohl das Finanzamt den Sendebericht der Übermittlung per Computer-Fax vorgelegt hatte. In seinem Urteil führte das Finanzgericht Köln aus, dass es gar nicht auf den Erhalt der Einspruchsentscheidung durch den Kläger ankomme. Die Bekanntgabe der Einspruchsentscheidung... Lesen Sie mehr

Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2009
- 16 K 572/09 E -

Klageerhebung per E-Mail zulässig

Kein erheblicher Unterschied zwischen E-Mail und Computerfax

Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen Einkommenssteuerbescheid per E-Mail steht auch dann nichts entgegen, wenn der E-Mail keine qualifizierte digitale Signatur beigefügt war. Dies entschied das Finanzgericht Düsseldorf.

Weder § 52 a Abs. 1 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung noch § 2 Abs. 3 der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen normiere eine entsprechende Pflicht, so das Finanzgericht. Ein erheblicher Unterschied zwischen einer E-Mail und einem Computerfax bestehe nicht.Einer wirksamen Klageerhebung gegen einen... Lesen Sie mehr

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 11.07.2007
- L 9 AS 161/07 -

Hartz IV: Widerspruch per einfacher E-Mail nicht zulässig

Elektronischer Rechtsverkehr nur mit qualifizierter elektronischer Signatur gültig

Wer gegen seine Hartz-IV-Kürzung Widerspruch einlegen möchte, kann dies nicht per einfacher E-Mail machen. Die Regeln für den elektronischen Rechtsverkehr (z.B. für eine Klageerhebung) gelten analog auch für das Einlegen eines Widerspruchs. Dies hat das Hessische Landessozialgericht entschieden.

In Hessen wurde Ende vergangenen Jahres in bestimmten Gerichtsbezirken der elektronische Rechtsverkehr eingeführt. Seither kann z.B. bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften in Frankfurt und Kassel per E-Mail Klage erhoben werden. Die Wirksamkeit des sogenannten elektronischen Rechtsverkehrs ist jedoch an strenge Regeln, z.B. an die "qualifizierte elektronische Signatur" gebunden.... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 26.10.2006
- V R 40/05 -

BFH zu Anforderungen an elektronisch übermittelte Klagerücknahmen

Klagerücknahme per E-Mail im Jahr 2004 auch ohne digitale Signatur wirksam

Eine dem Finanzgericht elektronisch übermittelte Klagerücknahme musste nach der im Jahr 2004 geltenden Rechtslage nicht zwingend mit einer elektronischen Signatur versehen sein. Das entschied der Bundesfinanzhof.

Der Kläger hatte seine Klage im Jahr 2004 mit einem Schreiben zurückgenommen, das er nicht unterschrieben und dem Finanzgericht per Email - ohne eine sog. qualifizierte elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz - übersandt hatte. Nachträglich wollte der Kläger seine Erklärung nicht mehr gegen sich gelten lassen und berief sich u.a. darauf, die Klagerücknahme sei unwirksam, weil... Lesen Sie mehr




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