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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sicherheitsgurt“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Rostock, Urteil vom 25.10.2019
- 5 U 55/17 -

Haftung nach Verkehrsunfall: Zum Anspruch auf Schadensersatz bei Mitverschulden des nichtangeschnallten Beifahrers

Mitverursachung ist nicht nur nach unfallbedingten Verletzungen durch nicht angelegten Sicherheitsgurt zu bemessen

Kommt es zu einem Verkehrsunfall, bei dem der Beifahrer verletzt wird hat dieser grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Dieser Anspruch kann aber gemindert werden, sofern der Beifahrer nicht angeschnallt war. Das Mitverursachen ist jedoch nicht danach zu bemessen, welche unfallbedingten Verletzungen dem Beifahrer aus dem nicht angelegten Sicherheitsgurt resultieren. Vielmehr muss eine Gesamtbetrachtung der Schadensentstehung und eine Abwägung aller Umstände zu erfolgen. Erst danach sind die Ansprüche um eine Mithaftungsquote zu mindern. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Rostock hervor.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die zum Unfallzeitpunkt 16-jährige Klägerin war zu zwei Bekannten ins Auto gestiegen. Nach kurzer Fahrt kam das vom damals 21-jährigen Beklagten geführte Fahrzeug von der Kreisstraße ab und kollidierte mit Straßenbäumen. Der Fahrer und die Klägerin erlitten schwere Verletzungen. Der weitere Beifahrer verstarb noch an der Unfallstelle. Die Klägerin erlitt u.a. ein schweres Schädel-Hirn-Trauma und ist seit dem Unfall schwerbehindert. Sie benötigt eine Betreuung rund um die Uhr und besucht eine Einrichtung zur Förderung von behinderten Menschen in Rostock. Die Haftpflichtversicherung des Beklagten zahlte... Lesen Sie mehr

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Oberlandesgericht München, Urteil vom 12.01.2018
- 10 U 2718/15 -

Beifahrer trägt Mitverschulden an Folgen eines Auffahrunfalls aufgrund nach vorne Beugens in Fußraum

Beifahrer muss sich Mitverschulden des Fahrers nicht zurechnen lassen

Verletzt sich der Beifahrer des vorausfahrenden Fahrzeugs bei einem Auffahrunfall, so steht ihm gegenüber dem Unfallverursacher ein Schadens­ersatz­anspruch zu. Ein etwaiges Mitverschulden seines Fahrers muss sich der Beifahrer nicht zurechnen lassen. Ihm ist aber ein Mitverschulden an den Unfallfolgen anzulasten, wenn er zur Zeit des Aufpralls in den Fußraum nach vorne gebeugt war. Dies hat das Oberlandesgericht München entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im August 2013 zu einem Auffahrunfall zwischen zwei Fahrzeugen. Dabei wurde die Beifahrerin des vorausfahrenden Fahrzeugs verletzt. Dies hatte seine maßgebliche Ursache unter anderem darin, dass sie zum Zeitpunkt des Aufpralls nach vorn in den Fußraum gebeugt war, um nach hinuntergefallenen Gegenständen zu suchen. Die Beifahrerin klagte gegen die... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 30.05.2016
- 19 OWi-89 Js 968/16-92/16 -

Keine Anschnallpflicht bei Befahren eines Kreisverkehrs in Schritt­geschwindig­keit

Geltung des Ausnahmetatbestands des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO

Befährt ein Autofahrer einen Kreisverkehr mit Schritt­geschwindig­keit, so muss er sich nicht anschnallen. Denn in diesem Fall greift der Ausnahmetatbestand des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer von dem Parkplatz eines Restaurants in ein Kreisverkehr hinein, um unmittelbar nach diesem in 5-10 m Entfernung auf einen Parkstreifen zu parken, um eine Apotheke aufzusuchen. Dabei fuhr er mit Schrittgeschwindigkeit und war nicht angeschnallt. Ihm wurde deswegen vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 26.02.2015
- 12 LA 137/14 -

Aufgrund einer linksseitigen Lähmung benötigte Hilfe beim Anschnallen rechtfertigt keine Befreiung von der Gurtanlegepflicht

Voraussetzung für Befreiung wäre Vorliegen von ernsthaften Gesundheitsschäden durch Sicherheitsgurt

Ein Beifahrer kann nur dann einen Anspruch auf Befreiung von der Gurtpflicht haben, wenn mit der Benutzung des Sicherheitsgurts ernsthafte Gesundheitsschäden verbunden sind. Dies ist nicht bereits dann anzunehmen, wenn ein Beifahrer aufgrund einer linksseitigen Lähmung Hilfe beim Anschnallen benötigt. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Lüneburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2012 beantragte ein Mann die Befreiung von der Anschnallpflicht als Beifahrer. Zur Begründung führte er aus, dass es ihm aufgrund einer linksseitigen Lähmung unmöglich sei den Sicherheitsgurt anzulegen. Die zuständige Behörde lehnte den Antrag jedoch mit dem Hinweis ab, der Mann könne sich beim Anschnallen zum Beispiel vom Fahrer... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht München, Urteil vom 07.06.2013
- 10 U 1931/12 -

Nichtanlegung des Sicherheitsgurtes begründet Mitverschulden im Falle eines Verkehrsunfalls

Mitverschulden jedoch nur bei Verhinderung oder Verringerung der Verletzungsfolgen durch angelegten Sicherheitsgurt

Hat ein Autofahrer seinen Sicherheitsgurt nicht angelegt und erleidet daher aufgrund eines Verkehrsunfalls eine schwerere oder überhaupt eine Verletzung, dann ist ihm ein Mitverschulden anzulasten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im März 2009 zu einem Verkehrsunfall wegen einer Vorfahrtsverletzung. Dadurch erlitt ein Autofahrer unter anderem eine Knieverletzung, eine Thoraxprellung, eine Gesichtsprellung sowie einen Nasenbeinbruch. Die Verantwortlichkeit an dem Unfall war unstreitig, jedoch bestand Streit darüber, ob dem Unfallopfer ein Mitverschulden anzulasten sei. Denn... Lesen Sie mehr




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