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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schwellenwerte“ veröffentlicht wurden
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.11.2022
- 10 AZR 210/19 -
Urlaubsstunden sind bei Mehrarbeitszuschlägen zu berücksichtigen
Regelungen zu Mehrarbeitszuschlägen dürfen keinen Anreiz für Arbeitnehmende bieten, auf den Jahresurlaub zu verzichten
Für das Erreichen des Schwellenwertes, ab dem nach den Bestimmungen des Manteltarifvertrags für die Zeitarbeit ein Anspruch des Arbeitnehmers auf Mehrarbeitszuschläge besteht, sind nicht nur die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch genommene Urlaubsstunden zu berücksichtigen. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Der Kläger war bei der Beklagten als Leiharbeitnehmer in Vollzeit mit einem Bruttostundenlohn im Jahr 2017 von 12,18 Euro beschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis der Parteien galt aufgrund beiderseitiger Organisationszugehörigkeit der Manteltarifvertrag für die Zeitarbeit in der Fassung vom 17. September 2013 (MTV). § 4.2.1. MTV* bestimmt, dass Mehrarbeitszuschläge in Höhe von 25 % für Zeiten gezahlt werden, die im jeweiligen Kalendermonat über eine bestimmte Zahl geleisteter Stunden hinausgehen. Im Monat August 2017, auf den 23 Arbeitstage entfielen, arbeitete der Kläger 121,75 Stunden und nahm 10 Tage Urlaub in Anspruch, die die Beklagte mit 84,7... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 04.11.2015
- 7 ABR 42/13 -
Bei Entscheidung über Art der Wahl der Aufsichtsratsmitglieder sind Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen für Schwellenwert mitzuzählen
Belegschaftsstärke entscheidend für Direktwahl oder Delegiertenwahl der Aufsichtsratsmitglieder
Wahlberechtigte Leiharbeitnehmer auf Stammarbeitsplätzen sind für den Schwellenwert von in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern mitzuzählen, ab dessen Erreichen die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer nach dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) grundsätzlich nicht mehr als unmittelbare Wahl, sondern als Delegiertenwahl durchzuführen ist. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Nach § 9 Abs. 1 MitbestG werden die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer eines Unternehmens mit in der Regel mehr als 8.000 Arbeitnehmern durch Delegierte gewählt, sofern nicht die wahlberechtigten Arbeitnehmer die unmittelbare Wahl beschließen. § 9 Abs. 2 MitbestG bestimmt, dass die Wahl in Unternehmen mit in der Regel nicht mehr als 8.000 Arbeitnehmern in unmittelbarer Wahl erfolgt,... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 21.03.2013
- C-244/12 -
Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht bei allen Projekten, die erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben könnten
Flughafen muss Projekt zur Errichtung eines weiteren Terminals und Ausweitung des Flughafenareals Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen
Die österreichische Regelung, die bei der Änderung eines Flughafens nur für Projekte, bei denen eine Erhöhung der Anzahl der Flugbewegungen um mindestens 20 000 pro Jahr zu erwarten ist, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorsieht, verstößt gegen das Unionsrecht. Die Mitgliedstaaten müssen nämlich alle Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden.
Nach der Richtlinie 85/337/EWG sind Projekte, bei denen mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen(Umweltverträglichkeitsprüfung, UVP) zu unterziehen. Bei der Änderung oder Erweiterung eines bereits genehmigten Projekts behalten die Mitgliedstaaten jedoch einen Wertungsspielraum, ob sie für solche Projekte eine UVP vorschreiben... Lesen Sie mehr
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Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 13.03.2013
- 7 ABR 69/11 -
Leiharbeitnehmer müssen bei Bestimmung der Betriebsgröße berücksichtigt werden
Zahl der Mitglieder des Betriebsrats richtet sich nach Anzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer
Leiharbeitnehmer sind bei der für die Größe des Betriebsrats maßgeblichen Anzahl der Arbeitnehmer eines Betriebs grundsätzlich zu berücksichtigen. Dies entschied das Bundesarbeitsgericht.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: 14 Arbeitnehmer hatten die Betriebsratswahl angefochten. In ihrem Betrieb waren zum Zeitpunkt der angefochtenen Wahl neben 879 Stammarbeitnehmern regelmäßig 292 Leiharbeitnehmer beschäftigt. Der Wahlvorstand hatte die Leiharbeitnehmer bei der Wahl nicht berücksichtigt und einen 13-köpfigen Betriebsrat wählen lassen. Unter... Lesen Sie mehr
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