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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schülermonatskarte“ veröffentlicht wurden

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 15.06.2012
- (4) 121 Ss 113/12 (149/12) -

Kein Schwarzfahren bei bloßer Nichtmitnahme der Monatskarte

Strafbarkeit des Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) nicht gegeben

Führt der Inhaber einer Monatskarte die Karte bei der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel nicht mit, obwohl er sie bezahlt hat, so liegt keine Schwarzfahrt vor. Eine Strafbarkeit wegen Erschleichens von Leistungen (§ 265 StGB) ist nicht gegeben. Dies geht aus einer Entscheidung des Kammergerichts Berlin hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Schüler ohne Mitnahme eines gültigen Fahrausweises mit der U-Bahn. Dabei wurde er erwischt. Er gab bei den Kontrolleuren an, dass er seine Schülermonatskarte für den Monat April verloren hatte. Dies sei ihm auf dem Weg zur U-Bahn aufgefallen. Das Amtsgericht Tiergarten verurteilte ihn daraufhin wegen Erschleichens von Leistungen gemäß § 265 StGB zur Leistung von 20 Stunden Freizeitarbeit. Dagegen legte der Schüler Revision ein.Das Kammergericht Berlin entschied zu Gunsten des Schülers. Eine Strafbarkeit aus § 265 StGB sei nicht gegeben gewesen. Denn dies setze das Vorliegen... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Gießen, Beschluss vom 19.08.2010
- S 29 AS 981/10 ER -

Hartz IV: Arge muss Schülermonatskarte ab der 11. Klasse zahlen

Abbruch der Schulausbildung aus finanziellen Gründen würde Verstoß gegen Würde des Menschen darstellen

Schülerbeförderungskosten, die einem Hartz IV-Empfänger für den Besuch der 11. Klasse eines Gymnasiums entstehen, können einen unabweisbaren Mehrbedarf darstellen. Die zuständige Arge muss somit die Kosten für die Monatskarte übernehmen. Dies entschied das Sozialgericht Gießen.

Der 16jährige Antragsteller aus der Wetterau bezieht Hartz IV-Leistungen und besucht ein Gymnasium, das 8,4 km von seinem Wohnort entfernt liegt. Er muss öffentliche Verkehrsmittel benutzen, um zur Schule zu gelangen.Bis zur 10. Klasse übernahm das Land die Schülerbeförderungskosten, für die weitergehende schulische Ausbildung ist im Hessischen Schulgesetz aber keine... Lesen Sie mehr

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 09.04.2010
- S 12 AS 126/07 -

Hartz IV: ARGE muss Kosten für Schülermonatskarte übernehmen

Gericht setzt erstmals Härtefallgrundsätze des Bundesverfassungsgerichts um

Das Sozialgericht Detmold hat eine ARGE ab Februar 2010 zur Übernahme der Kosten von Schülermonatsfahrten verurteilt und damit erstmals die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Härtefallgrundsätze für Hartz-IV-Empfänger in Anwendung gebracht.

Im zugrunde liegenden Fall klagten zwei Mitglieder einer Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaft, die die gymnasiale Oberstufe einer ca. 4,8 km entfernten Gesamtschule besuchten. Ihren Antrag auf Übernahme der Fahrtkosten (ca. 80 EUR pro Monat) hatte die beklagte ARGE abgelehnt, da sie ihrer Meinung nach aus der Regelleistung zu bestreiten seien.Dieser Ansicht folgte das Sozialgericht... Lesen Sie mehr

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Sozialgericht Marburg, Beschluss vom 14.07.2009
- S 9 SO 60/09 ER  -

Hartz IV: Schüler bekommt Kosten für monatliche Busfahrkarte als Darlehen

Zugang zu umfassender schulischer Bildung muss jedem offen stehen

„Hartz IV“- Empfänger, die nach der allgemeinen Schulpflicht ein Gymnasium besuchen und dafür auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel angewiesen sind, haben neben ihrem monatlichen Regelbetrag in Höhe von 281,- € Anspruch auf ein zinsloses Darlehn für den Kauf einer Monatsfahrkarte. Dies entschied das Sozialgericht Marburg.

Der aus dem Landkreis Marburg- Biedenkopf stammende 17 jährige Antragsteller lebt mit seinen Eltern und Geschwistern von „Hartz IV“. Er besucht ein Marburger Gymnasium und muss dafür täglich ca. 16 Kilometer mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Eine entsprechende Monatskarte des RMV kostet derzeit 56,90 €.Die Eltern des Jungen beantragten daher die Übernahme der... Lesen Sie mehr




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